Nicht abgemeldeter Gewerbebetrieb |
Sabine Küch
Eroberer
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Nicht abgemeldeter Gewerbebetrieb |
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm (und natürlich ein Frohes Neues Jahr)!!
Ich habe jemanden mehrmalig zur Abmeldung aufgefordert und bis jetzt ist noch keine Reaktion erfolgt.
Aufgrund dieser Tatsache wollte ich Ihm eine Ordnungsverfügung schreiben. Aber irgendwie bin ich mit meinem geschreibsel nicht ganz zufrieden. Deswegen meine Frage ob jemand dafür ein Vorlage hat und mir diese zur Verfügung stellen würde.
Gruß
aus dem kalten Hamm
Sabine Küch
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1
03.01.2006 13:34 |
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Solon
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Kneip
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RE: Nicht abgemeldeter Gewerbebetrieb |
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Ebenfalls freundlichen Hallo nach Hamm
,
ich maile Ihnen mal was rüber in der Hoffnung, dass es brauchbar ist.
Grüße aus dem ebenso kalten Werne!
Werner Kneip
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2
03.01.2006 15:26 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Wollen Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen (Bußgeld) oder wollen Sie dem Gewerbetreibenden mit Zwangsgeld drohen?
Für ein Bußgeldverfahren könnte ich Ihnen sowohl eine Anhörung wie auch den Bescheid zukommen lassen.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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3
06.01.2006 11:43 |
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Sabine Küch
Eroberer
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Themenstarter
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Könnten Sie mir die Sachen einfach mal zu mailen. Vielleicht kann man daraus ja auch was schönes noch machen.
Gruß
Sabine Küch
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4
06.01.2006 11:49 |
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Raindancer
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Zitat: |
Original von Gewerbeamt Dreieich
Wollen Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen (Bußgeld) oder wollen Sie dem Gewerbetreibenden mit Zwangsgeld drohen?
Für ein Bußgeldverfahren könnte ich Ihnen sowohl eine Anhörung wie auch den Bescheid zukommen lassen. |
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Wenn es den werten Lesern genehm ist, will ich meinen unmaßgeblichen Senf auch dazu geben:
Zwangsgeldverfahren bei A1 und A2 - ja, immer. Bei A3 ? Eigentlich nein.
Da Sie mehrere Aufforderungen übersandten (wir fordern übrigens nur 1x auf !), liegen Ihnen offenkundig Nachweise der Betriebsaufgabe vor. Sämtliche Betriebsdaten sind nach Akte ja bekannt, nur das Abmeldedatum nicht. Insofern ist die Abmeldung eine reine Formsache.
Da halte ich das massive Zwangsmittelverfahren etwas unverhältnismäßig.
Wir fordern 1x auf. Kommt das A3 nicht, wird ein Owi eingeleitet und mit Bußgeld beendet.
Kommt der Gewerbetreibende während der Anhörung mit dem A3, mindert sich der Tatvorwurf von "Nichtabgabe" in "Verspätete Abgabe" und das Bußgeld ist etwas niedriger.
Kommt kein A3, folgt Bußgeldbescheid und nach Rechtskraft Abmeldung von amtswegen.
Allerdings, die Aufgabe des Gewerbes muss belegt sein (LKA, Prüfdienst etc.)
Übrigens, A3-Owis sind bei uns eher seltener, vielleicht weil das A3 bei uns gebührenfrei ist ?
Sofern Interesse an unserer Einleitung/Anhörung (Vordruck) und/oder Muster-Bußgeldbescheid A3 bestehen sollte, bitte eine behördliche EMail-Adr. per PN. Kann ich dann in den nächsten Tagen zukommen lassen (Word97-Docs)
__________________ Hallo Forum
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raindancer: 13.01.2006 23:28.
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5
13.01.2006 23:26 |
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