Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Gewerbeamt Dreieich[/i]
Wollen Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen (Bußgeld) oder wollen Sie dem Gewerbetreibenden mit Zwangsgeld drohen?
Für ein Bußgeldverfahren könnte ich Ihnen sowohl eine Anhörung wie auch den Bescheid zukommen lassen.[/quote]

Wenn es den werten Lesern genehm ist, will ich meinen unmaßgeblichen Senf auch dazu geben:

Zwangsgeldverfahren bei A1 und A2 - ja, immer. Bei A3 ? Eigentlich nein.
Da Sie mehrere Aufforderungen übersandten (wir fordern übrigens nur 1x auf !), liegen Ihnen offenkundig Nachweise der Betriebsaufgabe vor. Sämtliche Betriebsdaten sind nach Akte ja bekannt, nur das Abmeldedatum nicht. Insofern ist die Abmeldung eine reine Formsache.
Da halte ich das massive Zwangsmittelverfahren etwas unverhältnismäßig.

Wir fordern 1x auf. Kommt das A3 nicht, wird ein Owi eingeleitet und mit Bußgeld beendet.
Kommt der Gewerbetreibende während der Anhörung mit dem A3, mindert sich der Tatvorwurf von "Nichtabgabe" in "Verspätete Abgabe" und das Bußgeld ist etwas niedriger.
Kommt kein A3, folgt Bußgeldbescheid und nach Rechtskraft Abmeldung von amtswegen.

Allerdings, die Aufgabe des Gewerbes muss belegt sein (LKA, Prüfdienst etc.)
Übrigens, A3-Owis sind bei uns eher seltener, vielleicht weil das A3 bei uns gebührenfrei ist ?

Sofern Interesse an unserer Einleitung/Anhörung (Vordruck) und/oder Muster-Bußgeldbescheid A3 bestehen sollte, bitte eine behördliche EMail-Adr. per PN. Kann ich dann in den nächsten Tagen zukommen lassen (Word97-Docs)



Gepostet am 13.01.2006 um 23:26 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1809#post1809


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