Probleme mit Reisegewerbekarte! |
Sarah F.
Jungspund
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Probleme mit Reisegewerbekarte! |
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Hallo!
Jemand hat bei mir eine Reisegewerbekarte beantragt:
Handelsvertretung für Energie Telekommunikation und Mobilfunk
Soweit so gut... Führungszeugnis und die Bescheinigung in Steuersachen sind sauber!
Jedoch hat derjenige ein EV abgegeben, aus der Akte geht hervor, dass es dabei um Anwaltskosten in Höhe von ca. 700,00 € geht.
Im Gewerbezentralregister ist ebenfalls ein Eintrag: Verstoß gegen die Reisegewerbekartenpflicht Geldbuße 300 €
Es wurde in einer anderen Stadt auf Passanten eingewirkt einen Telfonvertrag abzuschließen.
Das Ausländeramt hat ausländerrechtlich keine Bedenken, teilt aber mit das ein Eintrag im Zentralregister vorhanden ist: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, 20 Tagessätze zu 25 €!
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll???
Kann mir jemand helfen???
Viele Grüße
Sarah F.
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1
15.11.2007 14:17 |
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Solon
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Walli
Eroberer
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also, die Abgabe einer EV schränkt die Zuverlässigkeit des Antragstellers zwar ein, sie ist jedoch nicht insoweit eingeschränkt, dass aufgrund der Abgabe der EV allein (wenn ansonsten keine Verbindlichkeiten bestehen) von vornherein eine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit unterstellt bzw. belegt werden kann.
Bzgl. des Verstosses im Gewerbezentralregister sei gesagt, dass der Antragsteller ja nun durch die Beantragung der RSGW-Karte zukünftig weitere Verstöße vermeiden will. ich würde hier aber mal mit der eintragenden Kommune Kontakt aufnehmen. Vielleicht sind dort häufigere Vergehen bekannt!
Der BTM-Verstoß ist nicht mehr im Fz eingetragen, was darauf schließen lassen könnte, dass das Vergehen bereits geraume Zeit zurückliegt.
Aufgrund der Höhe der TS scheint der Verstoß zudem nicht besonders gravierend gewesen zu sein.
Was hat denn die Anfrage bei der KPB ergeben? Gibt es aktuelle Verfahren?
Gruß
Walli
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2
15.11.2007 14:56 |
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Solon
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Sarah F.
Jungspund
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Die letzte Erkennungsdienstliche Behandlung war 07/2006, in dem Betäubungsmittelverfahren, welches im Zentralregister eingetragen ist, aber nicht im Führungszeugnis. Personenhinweis BTM-Konsument.
Davor 2005: ED-Behandlung wegen Nötigung/Bedrohung/Anstiftung z. Falschaussage
2003: ED-Behandlung wegen Körperverletzung
Aktuell liegt nichts vor.
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3
15.11.2007 15:20 |
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ve-ru
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RE: Probleme mit Reisegewerbekarte! |
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Hallo aus Rudolstadt,
ich stimme Walli zu, das man annehmen könnte, das der Antragsteller
lernfähig zu sein scheint und nicht wieder ohne RGK erwischt werden möchte.
Nach dem was hier geschrieben wurde hat er die BTM eher konsumiert und nicht veräußert :
Wenn es aus 2005 nur die ED-Behandlung gibt und kein Gerichtsurteil für diese Aktion, lässt sich das ganze nur bedingt einbeziehen.
Genau so sehe ich die Sache aus 2003.
Also mal nachfragen, ob da doch noch ein Verfahren aus den beiden Sachen geworden ist.
Auf jeden Fall würde ich dem Herrn in einem Gespräch vorschlagen, eine befristete Reisegewerbekarte zu beantragen.
Viele Grüße an alle die heute lange arbeiten mussten
Venz
__________________
Kirsten Venz
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4
15.11.2007 18:03 |
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Sarah F.
Jungspund
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Guten Morgen!
So hatte ich mir das auch schon überlegt....
In den Jahren 2003 und 2005 waren es nur ED-Behandlungen, keine Verurteilungen.
Die BTM Strafe war für den Besitz und Konsum von Cannabis.
Aus der Sache mit der Arbeit ohne Reisegewerbekarte scheint er gelernt zu haben, da er nun ja eine beantragt.
Ich werde ihn wohl zu einem Gespräch einladen, und ihm Vorschlagen die Reisegewerbekarte erstmal befristet für ein Jahr auszustellen! Nach dem Jahr prüfe ich die Zuverlässigkeit dann noch einmal.
Danke schon einmal für die schnellen Antworten!
Viele Grüße
Sarah
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5
16.11.2007 07:41 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Die bekannten Tatsachen reichen m.E. nicht aus, um die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.
Bei solchen "Pappenheimern" führe ich nicht nur ein Gespräch, sondern fixiere das Ganze schriftlich.
Ich mache ein kurzes Anschreiben, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, diese zur Zeit aber für eine Ablehnung nicht ausreichen. Falls aber weitere Tatsachen auftreten, werden wir die alten Erkenntnisse verwerten.
Das hat den Grund, dass Unzuverlässigkeitsgründe, die vor Erteilung der Karte bereits vorgelegen haben, normalerweise bei einem Widerruf nicht verwertet werden dürfen. Aber durch den Hinweis stärken wir unsere Position, falls sich der Reisegewerbetreibende wider Erwartens doch wieder was zuschulden kommen lässt.
viele Grüße
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6
16.11.2007 08:56 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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und
zusammen!
@Sarah F.:
Ich würde erstmal die Ermittlungsakte der StA zu dem eingangs erwähnten BTM-Urteil lesen. Es ist durchaus möglich, dass in der schriftlichen Urteilsbegründung weitere (evtl. gewerberechtlich relevante) Verurteilungen aufgeführt sind.
@Walli:
Zitat: |
Aufgrund der Höhe der TS scheint der Verstoß zudem nicht besonders gravierend gewesen zu sein. |
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Nicht die Höhe der Tagessätze ist entscheidend (die richten sich nach dem anzurechnenden Einkommen) sondern die Anzahl der Tagessätze gibt Auskunft über die Schwere der Straftat.
Grüße aus Nordhessen
Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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7
16.11.2007 09:29 |
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Sarah F.
Jungspund
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Die hab ich schon gelesen
Ist aber nicht sehr aussagekräftig, bei ihm wurde 0,9 g Mariuhana gefunden, bei einer Kontrolle auf der Autobahn. Er war aber Beifahrer. Er hat zugegeben das es ihm gehört und dann wurd schon der Strafbefehl erlassen... Das wars.
Viele Grüße
Sarah
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8
16.11.2007 09:48 |
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Walli
Eroberer
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@ Frank,
natürlich meinte ich ja auch, habe anstatt Anzahl Höhe geschrieben, da waren die Finger wohl schneller als der Kopf.
Trotzdemn danke für's aufpassen!!
Wünsche allen ein schönes Wochenende
Gruß
Walli
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9
16.11.2007 11:21 |
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