Konzession und Übernahme einer Gaststätte |
kimmy0807
Grünschnabel
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Konzession und Übernahme einer Gaststätte |
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Hallo, ich bin neu hier und habe noch nichts passendes gefunden.
Mein Mann und ich möchten eine alte Deutsche Rentnerkneipe übernehmen. Gewinn gibt es da nicht. es geht nur um den erhalt..
Sollten wir uns als Ehepaar als Pächter eintragen lassen oder nur einer?
Brauchen wir beide eine Konzession?
Hauptsächlich werde ich dort arbeiten, muss ich mich als Mini Jobber anmelden? Wenn was am ende übrig bleibt geht das ja an das uns als Ehepaar, oder? Darf der Sohn unentgeltlich dort helfen?
Zu viele Fragen.
Es kam halt super spontan, das wir gefragt wurden.
Das war die Kurzform. Ich hoffe ich konnte es in kurz beschreiben. Sonst schreibe ich alles noch ausführlicher.
Vielen Dank für Antworten
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25.02.2018 19:00 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Konzession und Übernahme einer Gaststätte |
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Ich gehe mal davon aus, dass die Gaststätte zumindest mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll, denn auch um einen Betrieb zu erhalten, muss ein gewisser Betrag erwirtschaftet werden.
Ob Sie beide die Gaststätte gemeinsam pachten und betreiben wollen, müssen Sie selbst entscheiden, dies kann Ihnen keiner abnehmen.
Sofern Sie die Gaststätte gemeinsam als GbR betreiben, benötigen Sie beide auch eine Gaststättenerlaubnis und müssen auch beide ein Gewerbe anmelden. Gibt es nur einen Betreiber, benötigt dieser die Erlaubnis und die Gewerbeanmeldung.
Sämtliche Angestellte müssen ordnungsgemäß bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen ist in gewissem Umfang erlaubt. Genau kenne ich mich da aber nicht aus.
Im Übrigen würde ich den Besuch eines Existenzgründerseminars z.B. bei der IHK empfehlen, da man sich oft zu wenige Gedanken darüber macht, was alles auf einen zukommt, wenn man sich selbständig macht.
Viele Grüße
SteBa
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2
26.02.2018 08:09 |
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