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» Konzession und Übernahme einer Gaststätte «

   

Ich gehe mal davon aus, dass die Gaststätte zumindest mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll, denn auch um einen Betrieb zu erhalten, muss ein gewisser Betrag erwirtschaftet werden.

Ob Sie beide die Gaststätte gemeinsam pachten und betreiben wollen, müssen Sie selbst entscheiden, dies kann Ihnen keiner abnehmen.

Sofern Sie die Gaststätte gemeinsam als GbR betreiben, benötigen Sie beide auch eine Gaststättenerlaubnis und müssen auch beide ein Gewerbe anmelden. Gibt es nur einen Betreiber, benötigt dieser die Erlaubnis und die Gewerbeanmeldung.

Sämtliche Angestellte müssen ordnungsgemäß bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Unentgeltliche Mithilfe von Familienangehörigen ist in gewissem Umfang erlaubt. Genau kenne ich mich da aber nicht aus.

Im Übrigen würde ich den Besuch eines Existenzgründerseminars z.B. bei der IHK empfehlen, da man sich oft zu wenige Gedanken darüber macht, was alles auf einen zukommt, wenn man sich selbständig macht.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 26.02.2018 um 08:09 von:
Benutzer: SteBa
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