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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » TR5 Verständnisfrage » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen TR5 Verständnisfrage
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immo2012 immo2012 ist männlich
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TR5 Verständnisfrage

1) Ist nun der Maximaleinsatz 20c für jedes Spiel oder kann man noch unbegrenzt aus dem Geldspeicher setzen z.B. €2
2) Ab wann muss die Spielerkarte und dmit das Limit 1 Gerät pro Spieler eingesetzt bzw nachgerüstet werden
3) Darf man die aktuellen Geräte durch Softwareupdate auf TR5 aufrüsten oder müssen ende 2018 komplett neue Geräte aufgebaut werden
4) Ist TR5 wesentlich schlechter für den Aufsteller als TR4 also werden die TR5 erst ende 2018 eingesetzt?
5) Ist die auszahlung der Gewinne immer noch mit einer Verzögerung verbunden
6) Ist die Einzahlunh von Geldscheinen immer noch mit einr Verzögerung verbunden (20c alle 5s)
7) Sind nun alle aktuellen Jackpotsysteme verboten?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von immo2012: 21.12.2014 12:45.

1 21.12.2014 12:44 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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angela angela ist weiblich
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Ich denke so ähnlich wie die ersten Geräte nach der neuen SpVo 2006 waren, zb Sonne von ADP, Xeno von Löwen - ohne Punkte eben, sowie kein Autostart, nach 25 min Betrieb ohne Gewinnannahme folgen 35 min Pause weil dann die 60€ erreicht sind. Maximalgewinnaussicht im Gegenwert von 400€ - jedoch pro Spiel bzw 5 Sekunden 2€ Höchstgewinn, maximal jedoch 23€ in 90 Sekunden, usw...
Wie das in der Praxis lösbar sein soll, ist mir ein Rätsel.
Weltweit sucht man vergeblich nach einer noch komplizierteren Spielverordnung, nach dem Motto "warum einfach, wenns auch kompliziert geht..."
Ich gehe davon aus, das es sich damit erledigt hat und eine legale, rentable Aufstellung von GSG nicht mehr möglich sein wird.
Die sog. "Heim. und Hinterzimmer Spielos " werden einen wirtschaftlichen Aufschwung erfahren, und spätestens wenn die Kommunen ihre Vergnügungssteuer Millionen vermissen und feststellen dass es immer noch genausoviel / wenig Spielsüchtige gibt, wird sich evtl etwas ändern.
In diesem Sinne, Frohe Weihnachten allerseits
2 21.12.2014 14:12 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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BrainTopping BrainTopping ist männlich
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In meinen Augen verrichtet ihr beide hier den gleichen Job wie solche User wie Guenter, Rosewood, Koelner, Bernd, Bernd1234 und Karo.

Mit dem Unterschied, dass ihr beide wirklich NUR Bullshit schreibt.

Und übrigens glaube ich, dass es interessantere Punkte gibt, aufgrund derer die deutsche Spielverordnung eine weltweit sehr exklusive Stellung einnimmt. Besprecht doch mal diese Punkte.

Bitte schreib mal einer ein X in meinen Quiz-Thread!!
3 21.12.2014 16:38 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
angela angela ist weiblich
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Tu dir selbst einen Gefallen und geh zum Psychiater.
4 21.12.2014 16:44 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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RE: TR5 Verständnisfrage

Zitat:
Original von immo2012
1) Ist nun der Maximaleinsatz 20c für jedes Spiel oder kann man noch unbegrenzt aus dem Geldspeicher setzen z.B. €2
2) Ab wann muss die Spielerkarte und dmit das Limit 1 Gerät pro Spieler eingesetzt bzw nachgerüstet werden
3) Darf man die aktuellen Geräte durch Softwareupdate auf TR5 aufrüsten oder müssen ende 2018 komplett neue Geräte aufgebaut werden
4) Ist TR5 wesentlich schlechter für den Aufsteller als TR4 also werden die TR5 erst ende 2018 eingesetzt?
5) Ist die auszahlung der Gewinne immer noch mit einer Verzögerung verbunden
6) Ist die Einzahlunh von Geldscheinen immer noch mit einr Verzögerung verbunden (20c alle 5s)
7) Sind nun alle aktuellen Jackpotsysteme verboten?


frage:

wo steht das in der neuen spvo.wirklich drin
?
hab da nichts gefunden !

und zwar das mit der spielerkarte pro gerät

pg.
5 09.02.2016 17:30 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: TR5 Verständnisfrage

Warte bis morgen,
dann wird die Sache mit der Spielerkarte veröffentlicht bzw. steht drin.

Grüße

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gmg
6 09.02.2016 18:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: TR5 Verständnisfrage

Das gilt jedoch nur für neu zugelassene GSG-Bauarten.
Diese beginnen mit der Ziffer 4 in der Zulassungsnummer.

In der SpielV wird morgen stehen:
(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.

und weiter:
10. Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei
a) die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b) während des Spielbetriebes keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen.

Grüße

__________________
gmg
7 09.02.2016 21:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: TR5 Verständnisfrage

Zitat:
Original von gmg
Das gilt jedoch nur für neu zugelassene GSG-Bauarten.
Diese beginnen mit der Ziffer 4 in der Zulassungsnummer.

In der SpielV wird morgen stehen:
(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.

und weiter:
10. Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei
a) die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b) während des Spielbetriebes keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen.

Grüße



hi


ab wann ist es für alle auf dem markt aufgestellten geräte bindend ?



gruss
8 09.02.2016 21:30 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
WilderLumpi WilderLumpi ist männlich
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Die neuen M-BOX'en vom Herr Gauselmann sind schon drauf vorbereitet :-)
9 09.02.2016 22:01 WilderLumpi ist offline Beiträge von WilderLumpi suchen
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Zitat:
Original von WilderLumpi
Die neuen M-BOX'en vom Herr Gauselmann sind schon drauf vorbereitet :-)




MBOXn ??? Weißnicht
10 09.02.2016 22:30 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Die aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG dürfen noch maximal bis zum 10. 11. 2018 betrieben werden.
Das bedeutet, dass die GSG nach 6. Novelle der SpielV sich spätestens ab diesem Zeitpunkt in der Aufstellung befinden werden.

M-Boxen werden neue Gehäusetypen für das Geldspiel aus dem Hause Gauselmann genannt.

Grüße

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gmg
11 10.02.2016 00:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von WilderLumpi
Die neuen M-BOX'en vom Herr Gauselmann sind schon drauf vorbereitet :-)


Für den Rest : neues Tastenfeld, neue Software

Weniger Aufwand als bei Euroumstellung

und schwupps ist aus TR4 TR5
12 10.02.2016 06:46 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Haben diese Gehäuse nicht noch -hardwaretechnisch ausgebildet- die demnächst verbotene "Dauerfeuertaste"?

Grüße

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13 10.02.2016 07:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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... und nunmehr ist die Spielverordnung in der seit heute gültigen Fassung auch im Netz einsehbar:
Spielverordnung Stand 10. 02. 2016

Grüße

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14 10.02.2016 07:46 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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fragwürdiger passus der neuen spvo. ???


text:

unter 3.


Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus
bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde
erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf
Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro
je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind
ausgeschlossen.
Das bedeutet ...............?

pg.
15 10.02.2016 09:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Das ist nix NEUES!

Diese Worte befinden sich seit dem Jahr 2006 in der SpielV.

Die Einsatz am GSG und die Höhe des Gewinnes des GSG könnten durch die Verwendung einer Zeitschiene um die genannten Beträge erhöht werden.
Diese "alte Passage der SpielV" (aus der 5. Novelle heraus) ist aber bei den aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG nicht genutzt worden. Man hat ja das unregulierte Punktespiel.

Grüße

__________________
gmg
16 10.02.2016 09:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Das ist nix NEUES!

Diese Worte befinden sich seit dem Jahr 2006 in der SpielV.

Die Einsatz am GSG und die Höhe des Gewinnes des GSG könnten durch die Verwendung einer Zeitschiene um die genannten Beträge erhöht werden.
Diese "alte Passage der SpielV" (aus der 5. Novelle heraus) ist aber bei den aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG nicht genutzt worden. Man hat ja das unregulierte Punktespiel.

Grüße


hallo gmg !

genau das ist es ,
das punktespiel wird untersagt
dafür kann der spieler dann gleich mit mehrfachem einsatz direkt spielen !
wie hoch darf der spieleinsatz pro dreh dann sein ?


pg.
17 10.02.2016 17:21 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Aufwand maximal 2,30 € pro Spiel.
Zeitaufwand bis zum nächsten Spiel: 75 Sekunden.

Das bedeutet also alle 75 Sekunden ein Spiel für 2,30 €.
Höchstgewinn bei diesem Spiel: 23,00 €.

[Vorbehaltlich der Kreativität der Gerätehersteller....]

Grüße

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gmg
18 10.02.2016 17:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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Lies doch einfach, steht seit 10jahren in der SpVo : 20ct Einsatz/ 2 € Höchstgewinn pro 5 Sekunden.
Es ändert sich nix ausser die Stundeneinnahme auf 20€ statt 33€ , aber die war ohnehin unrealistisch.
Die Punkte fallen weg, Sonderspiele werden wieder kommen - alles wie vor 40 Jahren
Applaus
19 10.02.2016 18:07 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Auf einem neuen Tastenfeld ( Hardware) , sollte diese dann nicht mehr vorhanden sein.
20 11.02.2016 07:23 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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