arp: ein international anerkanntes gesetz gegen illegalen markt |
bandick
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arp: ein international anerkanntes gesetz gegen illegalen markt |
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In seiner Rede zu Top 8 und 14 – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten GlüÄndStV Neuordnung des Glückspiels – hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen appelliert, ihre Entscheidung auf Grundlage der nationalen und internationalen Bewertungen sowohl des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes, als auch des Staatsvertrages der anderen 15 Bundesländer zu treffen.
In diesem Zusammenhang gratulierte er dem Leiter der Schleswig-Holsteinischen Glücksspielaufsicht, Guido Schlütz, zu dessen Auszeichnung „Gaming Regulator of the Year“ (Glücksspiel-Regulierer des Jahres), die er im Herbst vom internationalen Verband der Glücksspielrechtsexperten – darunter viele Angehörige staatlicher Glücksspielaufsichten – erhalten wird. Vorjahrespreisträger war der Leiter der spanischen Glücksspielaufsicht. Arp zitierte aus der Begründung. Schlütz habe federführende Pionierarbeit bei der erstmaligen qualifizierten Regulierung des Glücksspiels im Internet in Deutschland geleistet.
Das schleswig-holsteinische Gesetz wird von den Experten als gelungene und vorbildliche Regulierung insbesondere auch zur Bekämpfung von Geldwäsche bezeichnet. „Und Sie wollen diese vorbildliche Regulierung durch einen Staatsvertrag ersetzen, dessen Tauglichkeit und Europakonformität höchst umstritten sind“, so Arp.
Gerade vor diesem Hintergrund müsse die neue Landesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten: „Heute ist die erste Lesung, der neue Gesetzentwurf muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin bleibt unsere Rechtsgrundlage bestehen. Eine zweite Lesung darf erst nach der abschließenden Notifizierung und der rechtskräftigen Veröffentlichung erfolgen. Ansonsten werden Sie sich schadensersatzpflichtig machen“, stellte Arp klar. Der Glücksspielexperte erklärte, er fühle sich durch die starke Kritik von allen Seiten am Glücksspielstaatsvertrag der 15 bestätigt. Eine Notifizierung durch die EU-Kommission sei nicht in Sicht.
„Innenminister Breitner hat das verstanden, die Grünen und der SSW haben es teilweise verstanden, nur Herr Stegner nimmt die Argumente überhaupt nicht wahr“, so Arp. Fakt sei, wenn der Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig sei, dann wäre es die Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Dies zeige auch das vom Bundesland Hessen für alle anderen Bundsländer gewählte Verfahren zur Konzessionierung, bei dem private Anbieter einer Rechtsanwaltskanzlei gegenüber auskunftspflichtig sind, die seit Jahren und bis heute private Anbieter im Auftrag der staatlichen Anbieter verklagt.
Arp wies darauf hin, auch die deutsche Monopolkommission habe gerügt, dass es keinen Grund für die im Staatsvertrag verankerte Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter gebe. Arp appelierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: „Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, mit dem diesem Irrweg ein Ende bereitet wird.“
Quelle: CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag
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24.08.2012 17:43 |
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Solon
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räubertochter
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Arp darüber, dass die Entscheidung über eine Lizenzvergabe für Online-Poker möglicherweise durch das Innenministerium bewusst verzögert werden könnte:
„Bislang hat der Innenminister sich auch gegen den Druck seines SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner strikt an Recht und Gesetz gehalten. Eine bewusste Verzögerung wäre grob fahrlässig. Denn das könnte erhebliche Schadenersatzzahlungen zu Folge haben. Das Innenministerium darf nicht durch eine scheibchenweise Abfrage von Zahlen und Daten den Verdacht erwecken, auf Zeit zu spielen.“
Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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28.09.2012 08:17 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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wobei ich zugeben muss, dass es mir in der tat auch so vorkommt, als würde da auf zeit gespielt - es passiert ja einfach nichts. insofern ist der von arp formulierte verdacht nicht ganz unbegründet, und die eventuellen folgen sind ebenfalls nicht ganz von der hand zu weisen.
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03.10.2012 09:52 |
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räubertochter
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Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:
„85 Prozent des gesamten Glücksspiels finden heute auf dem illegalen Markt statt. Das ist nach über vier Jahren der zweifelhafte Erfolg des geltenden Glücksspielstaatsvertrages. In ihrem verzweifelten Versuch, private Wettanbieter europarechtswidrig auszuschließen, haben die Ministerpräsidenten das Gegenteil einer Regulierung und Kanalisierung des Glücksspiels erreicht. Faktisch herrscht Anarchie“, so Arp.
Gerade das beliebte Lotto 6 aus 49 leide unter massiven Umsatzeinbrüchen, während der Umsatz des illegalen Glücksspiels in allen Bereichen massiv wachse. Weil auch nach vier Jahren immer noch keine einzige Lizenz für Sportwettenanbieter vergeben worden sei, stünde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevor. Gleichzeitig würden die Gerichte den Glücksspielstaatsvertrag auseinander nehmen.
Unter anderem habe das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Sportwettenanbieter Tipico Recht gegeben und eine Lizenz zugestanden, obwohl Tipico ursprünglich nicht unter den 20 Lizenznehmern zu Beginn des Glücksspielstaatsvertrages gewesen sei. Damit sei die Begrenzung auf 20 Lizenzen nicht mehr haltbar! Das Gericht urteilte, dass auch das für die Vergabe der Lizenzen zuständige Glücksspielkollegium als nicht mit der bundesstaatlichen Ordnung vereinbar sei. Darüber hinaus sei das Vergabeverfahren für die Lizenzen zu langsam und zu intransparent.
„Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, so Arp.
Denn auch der EuGH habe es den deutschen Behörden faktisch untersagt, private Sportwettenvermittler ohne behördliche Erlaubnis mit Sanktionen zu überziehen. Dies fände in der Praxis ohnehin kaum noch statt, weil sich inzwischen die private Wettvermittlung im Halbschatten des verunglückten Glücksspielrechts etabliert habe.
„Herr Stegner und die Albig-Regierung haben es zu verantworten, dass statt Steuereinnahmen aus Sportwetten nun der illegale Markt boomt. Denn sie haben den europarechtskonformen Weg des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes verlassen. Es ist an der Zeit umzukehren“, forderte Arp.
Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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28.04.2016 16:45 |
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