Benennung meiner Tätigkeiten |
Linda K.

Grünschnabel
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Benennung meiner Tätigkeiten |
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Grüße euch,
mir schwirrt der Kopf bei der Recherche, unter welchen Begriffen ich meine Tätigkeiten am besten ummelden könnte. Derzeit führe ich ein Kleingewerbe als Nebengewerbe und verkaufe hauptsächlich online, möchte es aber auf ein Reisegewerbe ausweiten und auf beiden Gewerbescheinen deckungsgleiche Formulierungen verwenden. Jetzt überlege ich nochmal neu. Ich habe das Gefühl, dass ich in der Benennung der Tätigkeiten nicht gut beraten worden bin. Ich möchte die Tätigkeiten nochmal treffender benennen und auch vermeiden, dass ich mir mit Unwissenheit extra Auflagen einhandle. Vielleicht hat jemand gute Vorschläge oder Einwände?
Dabei stellt sich mir auch die Frage, ob mit einer Umbenennung evtl. eine Eintragung in der Handwerksrolle auf mich zukommt. Im Augenblick bin ich dort nicht gelistet.
Um folgende Tätigkeiten geht es:
Im Moment fertige ich Runenamulette und -talismane aus Naturholz und Bernstein (selten aus Knochen oder Feuerstein) an - alles in liebevoller Handarbeit und kein Stück wie das andere, auch wenn ich manchmal eine Hand voll ähnliche Stücke anfertige. Rein optisch gesehen sind es Schmuckstücke, Wohnungsdekorationen und Handschmeichler, manchmal ergänzt mit Holzperlen, Federn, Feuersteinen, usw. (Keine Edelsteine und Metalle, außer teilweise etwas Kupferdraht) - manches sehr einfach gehalten und manches aufwendig geschnitzt.
Angemeldet ist es als:
"Herstellung und Vertrieb von Dekorationsartikeln und Modeschmuck"
Gerade bei "Modeschmuck" stellen sich mir die Nackenhaare auf. Jetzt habe ich folgende Formulierung entdeckt, die ich viel treffender finde: "Herstellung und Vertrieb von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen". Hätte das eine Eintragung in der Handwerksrolle zur Folge?
Außerdem stelle ich Päckchen für Rituale zusammen - mit Ritualanleitungen und Gegenständen, die im Ritual verwendet werden, wie: selbst gezogenen Kerzen, Räucherware, Naturschätze, Rindenschiffchen, Ritualöl, Talismane, Kohlestift/Büttenpapier, usw.
Das läuft derzeit unter: "Herstellung und Vertrieb von Geschenkartikeln" und "Herstellung und Vertrieb von Naturwaren (Räucherware)"
Das "Räucherware" in Klammern gibt mir auch zu denken, es ist nicht mit einem "z.B." aufgeführt. So könnte man denken, dass ausschließlich Räucherware gemeint ist. Oder mache ich mir da einfach zu viele Gedanken?
Neu hinzugekommen ist, dass ich selbst Papier schöpfe und es als kunstfertig gestaltete Klappkarten verkaufe (also liegt der Fokus weniger auf dem Handwerk des Papier schöpfens, als vielmehr auf dem kunsthandwerklichen Endprodukt) - kann ich das unter einer der genannten Sparten laufen lassen, oder würdet ihr das noch extra ausformulieren?
Selbst geschriebene Bücher und Hefte und von meinem Lebensgefährten und mir laufen unter: "Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Broschüren)"
Soweit zum Handwerklichen.
Darüber hinaus begleite ich manchmal Menschen, die mit Problemen zu mir finden und mit denen ich einen ganz individuellen Ausgleich und Zeitrahmen festlege. Es hat sich so ergeben, dass ich nicht mehr dafür werbe, es spricht sich einfach rum. Ein paar Menschen wissen davon und es kommt mal gar kein Geld und mal mehr Geld zusammen. Ich helfe nach Bauchgefühl mit Gesprächen, Coachingtools, altem Heilwissen, oder dem medizinischen Wissen aus meinem gelernten Beruf (Ergotherapeutin in Elternzeit). Oder auch mit energetischen Heilmethoden, wie dem Heilströmen mit Runen (mit der rechtlichen Aufklärung, dass es den Arzt nicht ersetzen kann und nur die Selbstheilung unterstützt). Mir wurde zur Anmeldung vorgeschlagen: "Lebensberatung und Coaching" und "geistiges Heilen (Schamanismus)".
Jetzt mit dem Wissen um das Reisegewerbe glaube ich, dass es vermutlich auch schon eher als Reisegewerbe, als als stehendes Gewerbe gilt. Es findet auch an unterschiedlichen Orten statt - mal bei mir zu Hause, mal bei den anderen zu Hause und oftmals einfach draußen in der Natur, oder auch mal Online auf die Ferne.
In der Gemeinde wurde ich gefragt, wo denn mein Schwerpunkt läge und ich tu mich sehr schwer damit, das zu benennen, weil mal das Handwerkliche überwiegt und mal die Wegbegleitungen, die ich nehme, wie sie kommen. Die Frage scheint aber bedeutsam für die Anmeldung bei der Handwerkskammer oder Handwerksrolle zu sein?
Im Reisegewerbe soll neben dem Verkauf auf Märkten auch ein Angebot entstehen, auf Wunsch individuelle Handfastingzeremonien, Muntfeiern und ähnliches zu leiten.
Ich denke auch auch über kleine Gruppenkurse/Gruppenbegleitungen nach, bezüglich praktischer Runenarbeit / Runenreise, Büttenpapier schöpfen oder gemeinsam durch ein "schamanisches Jahr" gehen. Es geht nie um vorgefertigte Programme, für die ich werbe. Sowohl im Einzelsetting, als auch mit Gruppen entsteht alles individuell und meistens von allein. Wenn sich da ein paar Interessierte zusammen finden, mach ich was draus und lege mit der Gruppe dann auch einen Ausgleich fest. Gilt das im weitesten Sinne noch unter "Coaching?"
Also gerne her mit euren Meinungen, wie ich das alles detailliert, knackig und ausführlich genug in Tätigkeitsfelder fasse.
Dankeschön! : )
Linda
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24.04.2025 17:33 |
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Solon
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Ullrich
Tripel-As


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Hallo Linda,
ich empfehle Ihnen, sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen, um mögliche handwerklich relevanten Tätigkeiten und deren mögliche Auswirkungen abzuklären.
Ist dies erfolgt, nehmen Sie nochmals mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt Kontakt auf, um die entsprechenden Formulierungen abzustimmen. Das kann nur im Gespräch mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
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2
25.04.2025 10:37 |
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Solon
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Linda K.

Grünschnabel
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Hallo Ullrich,
dankeschön für den Tipp. Die Handwerkskammer fragen probiere ich am besten noch. Das zuständige Gewerbeamt hat mir leider mit den Formulierungen nicht geholfen. Sie haben selbst zu zweit hin und her gerätselt und das Endergebnis war die Antwort: "Das müssen Sie wissen, informieren Sie sich da nochmal."
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3
26.04.2025 10:15 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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als Gewerberechtsfreak verstehe ich die eine Problematik nicht, nämlich die mit der Formulierung. Das ist nämlich ganz einfach. Benannt werden muss, was gemacht wird oder werden soll. Die Gewerbemeldung muss wahr sein. Thats it.
Etwas anderes ist das mit dem Handwerksrecht. Der Tipp mit dem Kontakt zur HWK ist nicht schlecht. Andererseits: Habt Ihr Euch mal die Anlage A zur Handwerksordnung angesehen? Mir scheint da kein einziges Handwerk zu passen. Von daher sehe ich keine "Gefahr", dass von dieser Seite etwas drohen könnte.
Wünsche guten Erfolg.
CS
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4
28.04.2025 08:50 |
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Roesje

Lebende Foren Legende


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Veto!
Die HWK wird das auf jeden Fall interessieren und bei den bisherigen Formulierungen in der Gewerbeanzeige ist das Handwerkliche schlicht durchs Raster gefallen, weil die bisherige Beschreibung dahingehend zu ungenau war und die für die HWK interessanten Tätigkeiten nicht abgebildet hat.
Eintragungen könnten die Folge sein, allerdings bloß für Teil-Tätigkeiten je nach Ausmaß.
Unsere HWK hätte bereits bei Anmeldung konkreter nachgefragt, um solche Dinge wie die Arbeit mit Holz, Papier schöpfen und das Herstellen von Kerzen zu erfahren. Die genaue Einordnung kann ich hier aber nicht wiedergeben.
Ansonsten so, wie @CivilServant sagt: Bei der HWK beraten lassen und dann in Abstimmung mit der HWK die Gewerbeanmeldung entsprechend aktualisieren bzw. zum Gewerbeamt gehen.
Im besten Fall mit der HWK direkt das reisegewerbliche Vorhaben ansprechen und ebenfalls klären und beraten lassen, ob und unter welchen Bedingungen hier die handwerklichen Tätigkeiten im Reisegewerbe ausgeübt werden können (da im Reisegewerbe nur Minderhandwerk geht) und im Anschluss mit der Gewerbebehörde sprechen (auch bzgl. der Klärung, ob stehendes Gewerbe, Reisegewerbe beim Gesamtbild der Tätigkeit - je nach Vorhaben der Ausübung vorliegt).
Ein sehr schönes Beispiel aus der Praxis für jedes Gewerbeamt, wie wichtig die genaue Tätigkeitsbeschreibung ist und wie vielfältig die Tätigkeiten sein und auch variieren können, die sich unter den gängigen eher nichtssagenden Formulierungen so verbergen.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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28.04.2025 12:16 |
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Pitti81
Haudegen
  

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Zitat: |
Original von Roesje
Veto!
Eintragungen könnten die Folge sein, allerdings bloß für Teil-Tätigkeiten je nach Ausmaß.
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Moin,
wenn ein Handwerk nur unwesentlich, als Nebenbestandteil eines Gewerbes ausgeführt wird, dann verlangt die HWK KEINEN Meisternachweis.
Durften wir uns belehren lassen, ab wie vielen Stunden im Jahr ein Fleischer einen Meistertitel braucht. Bei gefahrgeneigten Gewerken wie Elektriker oder Gas / Wasser / Sch... zwar nicht, aber die Problematik dürfte klar sein.
Also ob die HWK da eine große Hilfe ist, bleibt abzuwarten. Das mit der RGK und "Minderhandwerk" hatten wir hier ja schon zu Genüge....
Ich sehe bei den angegebenen Tätigkeiten jedenfalls keine Tätigkeit nach Anlage A.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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6
29.04.2025 08:21 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Zitat: |
Original von Pitti81
Ich sehe bei den angegebenen Tätigkeiten jedenfalls keine Tätigkeit nach Anlage A.
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Dem schließe ich mich an, zumal ich die Anlage-A-Liste mal durchgegangen bin und nichts gefunden habe, was nur ansatzweise nach Meisterpflicht aussieht zumal ja auch der Goldschmied dort nicht mehr gelistet ist.
Verbindlich würde ich das trotzdem die HWK klären lassen.
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7
29.04.2025 08:33 |
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