Weitere Hürde für das Senioren-Bingo in Riehler Heimstätten |
schindel
Haudegen
Dabei seit: 26.07.2011
Beiträge: 692
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.223.343
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Weitere Hürde für das Senioren-Bingo in Riehler Heimstätten |
|
Da haben alle gedacht, die Posse um illegales Glücksspiel beim Bingo um Schokolade in den Riehler Heimstätten (hier mehr dazu) sei erledigt, schon treten weitere Tücken des Gesetzes zutage.
Zwar hat Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (46, CDU) erklärt, die Stadt werde „schnell und unbürokratisch“ helfen. Allerdings darf sie das nur für drei Monate – weitere Schoko-Bingo-Abende muss die Bezirksregierung von RP Gisela Walsken (59, SPD) genehmigen.
Geregelt ist das im „Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zu § 18 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011“, den NRW anwendet.
„Wo leben wir eigentlich?“, fragt Keller. „Da muss man sich doch nicht wundern, dass es im Land nicht vorangeht, wenn selbst sowas einen solchen Bürokratie-Wahnsinn auslöst.“
Das sieht wohl auch Walsken so. Deshalb prüft die Bezirksregierung offenbar, den monatlichen Bingo-Abend in den Riehler Heimstätten pauschal für zwei Jahre zu genehmigen.
Unterdessen haben die Sozialbetriebe der Stadt Köln eine Erklärung herausgegeben. Darin betonen sie, „dass nicht übereifrige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Unternehmen oder bei den Ordnungsbehörden die Diskussion um das Bingo ausgelöst haben, "heißt es. Vielmehr sei es die "kurios anmutende Rechtslage", die zu der Verwirrung führe.
SBK-Geschäftsführerin Gabriele Patzke: „Wir waren zunächst selbst überrascht und auch ein wenig amüsiert, als wir auf die Rechtslage hingewiesen wurden. Nach Prüfung mussten wir allerdings feststellen, dass die Vorgaben tatsächlich auch für uns und im Übrigen natürlich auch für alle anderen Anbieter, die einen Geldeinsatz bei ihren Bingo-Veranstaltungen erheben, gelten.“
Eine Hoffnung verbinden die sozialbetriebe Köln mit der Bingo-Posse: dass die Diskussion dazu führe, die derzeit geltenden Vorschriften zu überarbeiten und zu vereinfachen.
https://www.focus.de/regional/koeln/koel...id_8319661.html
|
|
1
18.01.2018 08:34 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 277.222 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.883.257
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|