Hinweisschild bei Tombola genügt |
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Hinweisschild bei Tombola genügt |
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In der Diskussion um gemeinnützige öffentliche Tombolas hat sich jetzt Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) zu Wort gemeldet. Der Sangerhäuser hält eine Änderung des Glücksspielgesetzes für überflüssig. Auch unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sei in Sachsen-Anhalt ein Losverkauf an Minderjährige in Begleitung Erwachsener „sehr wohl möglich und tausendfach praktiziert“, erklärt Schröder in einer Mitteilung an die MZ.
Das Glücksspielgesetz des Landes und auch der Runderlass des Innenministeriums von 2012 legen fest, dass Minderjährige von der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen ausgeschlossen sein müssen. Dafür müssen die Veranstalter sorgen. Nach Schröders Ansicht könnten sie das aber auf sehr einfache Weise tun. Ein Hinweisschild vor Ort, auf dem steht, dass der Erwerb von Losen „in Begleitung Erwachsener erfolgen soll“, würde schon genügen, um sich gegen Vorwürfe abzusichern, sagt Schröder. Benefizaktionen ohne Erwerbsabsicht würden gar nicht erst unter das Gesetz fallen.
In der Landesregierung gebe es keine Bestrebungen, den Glücksspielstaatsvertrag zu ändern, den alle 16 Bundesländer miteinander abgestimmt haben. Es sei aber richtig, „dass das Innenministerium seine untergesetzliche Erlasslage auch zu diesem Thema immer wieder einer Prüfung unterzieht“. Das heißt: Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Runderlass doch geändert wird.
Im Zusammenhang mit der abgeschafften Tombola am Scholl-Gymnasium verteidigt Schröder die Arbeit der Sangerhäuser Stadtverwaltung. Es entspreche der Servicefunktion einer Verwaltung, wenn sie Veranstalter bei einer Anfrage über die Bedingungen für die Durchführung kleiner Glücksspiele aufklärt. „Die Stadt verbietet nichts. Ihr ist weder öffentlich noch intern ein Vorwurf zu machen“, so der Minister.
http://www.mz-web.de/sangerhausen/hinwei...derung-26705788
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14.04.2017 08:02 |
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