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Zum Ende der Seite springen Flohmarkt am verkaufsoffenen Sonntag
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dealb dealb ist weiblich
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Fragezeichen Flohmarkt am verkaufsoffenen Sonntag



ein Flohmarkt kann an einem Sonntag stattfinden, wenn dieser ein verkaufsoffener Sonntag gem. § 8 LadÖG ist, richtig?!
Nun stellt sich uns aber die Frage, in welchen Zeitraum dieser Flohmarkt betrieben werden darf, eigentlich doch auch nur in den 6 Stunden vom genehmigten verkaufsoffenen Sonntag oder wie seht ihr das?

Sonnige Grüße
1 21.07.2016 11:44 dealb ist offline E-Mail an dealb senden Beiträge von dealb suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


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RE: Flohmarkt am verkaufsoffenen Sonntag

Hallo,

ja richtig, aber nach § 8 Abs. 2 LadÖG maximal 5 Stunden.

Gruß
HBinder
2 21.07.2016 13:56 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde es eher so sehen, dass der verkaufsoffene Sonntag hier der besondere Anlass ist. Eine Marktfestsetzung ist aber nicht an die Ladenöffnungszeiten gebunden (die für nicht gewerbliche Flohmarkthändler ja auch nicht gelten). Die Dauer des Marktes wird in der Festsetzung bestimmt und könnte meines Erachtens von der Dauer der zulässigen Ladenöffnung abweichen.

Euer Landesrecht habe ich dazu nicht berücksichtigt.

Regina Runge
3 21.07.2016 15:35 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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