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ein Flohmarkt kann an einem Sonntag stattfinden, wenn dieser ein verkaufsoffener Sonntag gem. § 8 LadÖG ist, richtig?!
Nun stellt sich uns aber die Frage, in welchen Zeitraum dieser Flohmarkt betrieben werden darf, eigentlich doch auch nur in den 6 Stunden vom genehmigten verkaufsoffenen Sonntag oder wie seht ihr das?

Sonnige Grüße    



Gepostet am 21.07.2016 um 11:44 von:
Benutzer: dealb
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102204#post102204


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