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Geschrieben von dealb am 21.07.2016 um 11:44:

Fragezeichen Flohmarkt am verkaufsoffenen Sonntag



ein Flohmarkt kann an einem Sonntag stattfinden, wenn dieser ein verkaufsoffener Sonntag gem. § 8 LadÖG ist, richtig?!
Nun stellt sich uns aber die Frage, in welchen Zeitraum dieser Flohmarkt betrieben werden darf, eigentlich doch auch nur in den 6 Stunden vom genehmigten verkaufsoffenen Sonntag oder wie seht ihr das?

Sonnige Grüße



Geschrieben von HBinder am 21.07.2016 um 13:56:

  RE: Flohmarkt am verkaufsoffenen Sonntag

Hallo,

ja richtig, aber nach § 8 Abs. 2 LadÖG maximal 5 Stunden.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Runge am 21.07.2016 um 15:35:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde es eher so sehen, dass der verkaufsoffene Sonntag hier der besondere Anlass ist. Eine Marktfestsetzung ist aber nicht an die Ladenöffnungszeiten gebunden (die für nicht gewerbliche Flohmarkthändler ja auch nicht gelten). Die Dauer des Marktes wird in der Festsetzung bestimmt und könnte meines Erachtens von der Dauer der zulässigen Ladenöffnung abweichen.

Euer Landesrecht habe ich dazu nicht berücksichtigt.

Regina Runge


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