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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde es eher so sehen, dass der verkaufsoffene Sonntag hier der besondere Anlass ist. Eine Marktfestsetzung ist aber nicht an die Ladenöffnungszeiten gebunden (die für nicht gewerbliche Flohmarkthändler ja auch nicht gelten). Die Dauer des Marktes wird in der Festsetzung bestimmt und könnte meines Erachtens von der Dauer der zulässigen Ladenöffnung abweichen.

Euer Landesrecht habe ich dazu nicht berücksichtigt.

Regina Runge



Gepostet am 21.07.2016 um 15:35 von:
Benutzer: Runge
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