Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte |
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.288
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.586.713
Nächster Level: 22.308.442
|
|
Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte |
|
Werte Forenmitglieder,
eine kreisangehörige Gemeinde plant einen Wochenmarkt zu etablieren. Sie will ihn per Satzung regeln. Ich kann auf keinerlei Erfahrung im Verhältnis des Titel IV GewO zu kommunalen Satzungen zurückgreifen, gehe aber von Folgendem aus:
Die Satzung berührt die Notwendigkeit von Festsetzungen nicht, wobei mir natürlich klar ist, dass ein Wochenmarkt unter Wegfall der Marktprivilegien auch ohne Festsetzung stattfinden kann.
Sehe ich das richtig?
Kommentierung, VV usw. haben mir nicht weitergeholfen.
Gruß
MI
|
|
1
18.04.2013 15:28 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 307.684 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.086.348
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|