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» Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte «

Werte Forenmitglieder,

eine kreisangehörige Gemeinde plant einen Wochenmarkt zu etablieren. Sie will ihn per Satzung regeln. Ich kann auf keinerlei Erfahrung im Verhältnis des Titel IV GewO zu kommunalen Satzungen zurückgreifen, gehe aber von Folgendem aus:

Die Satzung berührt die Notwendigkeit von Festsetzungen nicht, wobei mir natürlich klar ist, dass ein Wochenmarkt unter Wegfall der Marktprivilegien auch ohne Festsetzung stattfinden kann.

Sehe ich das richtig?

Kommentierung, VV usw. haben mir nicht weitergeholfen.

Gruß

MI



Gepostet am 18.04.2013 um 15:28 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82008#post82008


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