Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert |
AlsunaSB
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1
14.08.2007 14:27 |
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Solon
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gmg
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert |
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@ Alsuna SB
Aber, aber !!
Das ist doch ein alter Hut, nur neu aufgemacht.
Schau doch einmal in die SpielVwV. Diese gibt es schon seit dem Jahr 2006.
Da steht doch alles schon drin !
Also: Nichts Neues !!
Grüße
__________________ gmg
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2
14.08.2007 18:32 |
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Solon
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AlsunaSB
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Themenstarter
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert |
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@ gmg
Ja , das mag ja sein. Aber wissen das auch die Kolegen vom Bauamt oder Ordnungsamt ?
Ich kenne keine PG Halle oder SchmittHalle die dann genemeigt werden konnte????????????
Gruß
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3
14.08.2007 20:10 |
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gmg
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert |
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hallo Alsuna SB
um Deine Frage kurz und bündig zu beantworten:
Ich befürchte die Kollegen vom Bauamt und Ordnungsamt kennen die SpielVwV nicht alle !
Ich male noch ein viel schlimmeres Bild:
Ich befürchte die Kollegen vom Bauamt, vom Ordnungsamt und dem Stadtsteueramt kennen sich noch nicht einmal alle ! In kleineren Verwaltungen trifft das so natürlich nicht zu. Aber in grossen Stadtverwaltungen ...
Daher muntere ich die Kollegen der Ordnungsämter, die an den Schulungen teilnehmen, immer wieder auf, den Kontakt zu den anderen beiden Dienststellen zu suchen.
Alle genannten Parteien stammen doch im Regelfall aus einer Dienststelle, einer Stadtverwaltung.
Ich befürworte immer, dass wenn eine Spielhallenbegehung ansteht, aus jeder dieser"Teileinheiten" einer Kommune eine Person bei der Begehung anwesend ist ! Zusammen haben sie dann den erforderlichen Überblick - aus allen drei Bereichen - um die Spielhalle beurteilen zu können !
Grüße
__________________ gmg
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4
15.08.2007 17:20 |
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