GbR später ? |
agh_grove
Grünschnabel
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Hallo,
ich will erst eine Gesellschaft nur für mich gründen, später kommen weitere gesellschafter dazu, dann soll es eine GbR werden. Wie kann man das am unkompliziertesten machen ? (ohne HR-Anmeldung...)
Gruss,
Andreas
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30.09.2013 07:42 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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Hallo,
bei einer GbR macht jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldeung, auf der vermerkt wird, dass er zusammen mit den anderen eine GbR hat.
Eine Eintragung ins Handelsregister wird bei einer GbR generell nicht vorgenommen.
Viele Grüße
SteBa
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2
30.09.2013 07:50 |
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Solon
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agh_grove
Grünschnabel
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Hallo, das mit der GbR ist mir klar. Ich will nur sofort eine Gesellschaft alleine, später eine GbR. Oder kann ich erst eine Gewerbeanmeldung für mich alleine machen, später kommen die anderen dazu und geben an, dass sie mit mir eine GbR haben ?
Gruss,
Andreas
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3
30.09.2013 08:04 |
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SteBa
Haudegen
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Eine GbR mit nur einem einzelnen Gesellschafter gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um ein Einzelgewerbe. Für eine GbR müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Es ist daher möglich, zuerst ein Einzelgewerbe anzumelden und später, wenn die weiteren Gesellschafter jeweils ihr Gewerbe mit dem Hinweis der GbR angemeldet haben, bei dem Einzelgewerbe nachträglich den Hinweis auf die GbR aufzunehmen.
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4
30.09.2013 08:28 |
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agh_grove
Grünschnabel
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30.09.2013 08:36 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist völlig formlos. Es genügt der Handschklag, deshalb auch "Handschlag-Gesellschaft" genannt. Sie kann auch nur für ein bestimmtes Projekt bestehen, z. B. als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf dem Bau.
Meldepflichtig nach § 14 GewO ist jeder Gewerbetreibende, egal ob natürliche oder juristische Person.
Die GbR ist KEINE Person.
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01.10.2013 09:06 |
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