Forum-Gewerberecht
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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist völlig formlos. Es genügt der Handschklag, deshalb auch "Handschlag-Gesellschaft" genannt. Sie kann auch nur für ein bestimmtes Projekt bestehen, z. B. als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf dem Bau.
Meldepflichtig nach § 14 GewO ist jeder Gewerbetreibende, egal ob natürliche oder juristische Person.
Die GbR ist KEINE Person.
Gepostet am 01.10.2013 um 09:06 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85379#post85379
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