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Zum Ende der Seite springen Bordellbetrieb und Geldspielgerät
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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Bordellbetrieb und Geldspielgerät

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute beantragte die Betreiberin eines Bordells die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für den "Kontaktraum" ihres Betriebes. Sie betreibe auch in Nürnberg ein einschlägiges Etablissement und dürfe dort Geldspielgeräte aufstellen. Die allgemeine Aufstellerlaubnis liegt vor.

Die Eignungsbestätigung wurde mit dem Hinweis abgelehnt, bei der Ausübung von Prostitution handle es sich nicht um ein Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Der Aufstellort sei zudem nicht geeignet, da dort zwar Getränke ausgeschenkt werden, der Betrieb aber nicht zum Konsum von Getränken, wie eine Schankwirtschaft, aufgesucht werde, sondern um sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Stehe ich mit dieser Meinung alleine?

Bisher betrachte ich die Ausübung der Prostitution nicht als Gewerbe, sondern als sozial unwertige Tätigkeit. Dies hat weniger moralische, als vielmehr praktische Gründe. Sollte es sich um ein Gewerbe handeln, müsste jede Prostituierte zur Gewerbeanmeldung aufgefordert werden. Übt dieses das Gewerbe im Sperrbezirk (oder in Bayern in Gemeinden mit weniger als 30 000 Einwohnern) aus, müsste die Tätigkeit sicherheitsrechtlich untersagt werden. Jede Prostituierte auf dem Straßenstrich braucht dann eine Reisegewerbekarte.

Unzuverlässigen Prostitutions-Gewerbetreibenden wäre das Gewerbe zu untersagen. Dabei wäre zuerst zu klären, auf welche Weise eine Prostituierte oder ein Bordellbetreiber die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. Ein interessantes Betätigungsfeld.

Versuch einer Definition "Wie zeichnet sich eine gute Prostituierte aus?"
Sie liest einem jeden Wunsch von den Genitalien ab.

__________________
Thomas Kirchhammer
1 06.06.2006 16:08 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
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RE: Bordellbetrieb und Geldspielgerät

Hallo Kollege Kirchhammer,

Ihrer Einschätzung, dass Prostituierte keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, stimme ich - allerdings aus anderen Gründen - zu.

Mit in Kraft treten des Prostitutiongesetzes am 01.01.2002 wurde die bisher herrschende Rechtsmeinung, dass Prostitution sittenwidrig und sozial unwertig ist, gekippt.
Allerdings ist die Prostitution kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung
(Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" vom 18./19. Juni 2002 - die genaue Fundstelle habe ich leider in der Akte nicht notiert.) Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige vornehmen noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen.

Anders dagegen ist n. m. A. der Betrieb eines Bordells zu betrachten. Hier liegt die selbständige und andauernde Tätigkeit der gewerblichen Zimmervermietung zum Zwecke der Ausübung der Prostitution vor, auch wenn "die Mieter Kurzfristig wechseln", so dass der Betrieb des Bordells nach 14 anzuzeigen ist, mit der Möglichkeit eine Erlaubnis nach § 2 GastG und sofern der Gastraum der SpielV entspricht eine Geeignetheitsbestätigung zu bekommen.
2 07.06.2006 07:45
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Zum Thema Prostituition guckst Du auch hier:

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3 07.06.2006 09:36 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Hi,

Prostituierte sind keine Gewerbetreibenden. Ich denke, dies ist unstrittig (s. auch Link von Herrn Kramer).

Strittig in Bund und den Ländern ist allerdings die Frage, ob der Betrieb eines Bordells ein Gewerbebetrieb ist. Die Statements von Herrn Kirchhammer und Herrn Milbrodt spiegeln die unterschiedlichen Auffassungen, die Schönleiter in seinem Bericht über die Tagung des BLA (GewArch 2002, 319) darstellt, wider: keine gewerberechtliche Anmeldemöglichkeit sehen die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Thüringen und Sachsen, während die übrigen Länder und der Bund hier eine gewerbsmäßige Betätigung sehen.

Wir in Niedersachsen handhaben die Angelegenheit daher auch so wie die Schleswig-Holsteiner (s. Statement von Herrn Milbrodt).

Schöne Grüße
A. Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 07.06.2006 10:02.

4 07.06.2006 09:54 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Moin , Frau Thien!

Stimme Ihnen mal wieder uneingschränkt zu. Tätigkeit wäre dann "gewerbliche Zimmervermietung", womit jeder weiss, was gemeint ist. So haben wir es zumindest bei der etwas größeren Kommune, wo ich früher mal war, gehandhabt.

Hier in CLP gibt es sowas jedoch nicht, weil die gesamte Stadt Sperrbezirk ist. großes Grinsen

Somit gibt es hier auch weder Prostiituierte noch Liebe gegen Entgelt in sonstiger Weise. Zumindest nicht offiziell oder mit entsprechenden Hinweisen, weil wir dann mit Bettelbriefen kommen!!

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5 07.06.2006 10:03 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Prostitution und Gewerbe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund eurer freundlichen Hinweise habe ich mich mit den Ausführungen des kommunalen Präventionsrats Hannover (Siehe Link Koll. Kramer) beschäftigt. Diese sind ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen an das Gewerbe (Prostitution als höchst persönliche Dienstleistung, kein Gewerbe) und den Bedürfnissen des Gewerberechts (Erfassung der Betriebe zur Weiterleitung der Adressen an Finanzamt, Sozialversicherung etc. sowie für Auskünfte an Gläubiger).

Aus diesem Grund habe ich das Papier aus Niedersachsen an unser Wirtschaftsministerum gesandt und gebeten, die bayerische Haltung zum Prostitutionsgesetz zu überdenken. Bis zu einer Anwort werde ich aber die bayerische Linie beibehalten, wie bekannt, wird in Bayern Wert auf politische Geschlossenheit gelegt.

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Thomas Kirchhammer
6 07.06.2006 10:50 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Prostitution und Gewerbe

Also:

Ich bin der Auffassung, man sollte sich die Begründung zum Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten ansehen, wenn man eine entsprechende Bewertung vornehmen will. Der Name des Gesetzes war auch gleichzeitig das Ziel. In der Begründung zu diesem Gesetz wurde ausgeführt, dass gerade die Verurteilung der Prostitution als sittenwidrig oder auch sozial unwert nicht mehr der Zeit entsprach. In dem Gesetz vom 20.12.2001 wurde unmissverständlich dargelegt: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgeld vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich einen Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vererinbartes Etngeld für eine bestimmte Zeitdauer bereithält. ..."

" Bei Prostituierten steht dass eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen. ..."

Weiter aus der Begründung zu diesem Gesetz: "Durch die Streichung des § 180a Abs. 1 Nr. 2 im Strafgesetzbuch wird Prostiuierten die Möglichkeit gewährt, rechtlich abgesichert und unter angemessenen Bedingungen freiwillig im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Bordellen oder auch selbständig tätig zu werden. ..."

Ich denke, der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig. Prostitution gleich Gewerbe. Bordell = Bordell und nicht mehr die Umschreibung als gewerbliche Zimmervermietung. Baugenehmigungen als Bordell erteilen und als Gewerbegegenstand Bordell. So sehe ich die Sache.
7 07.06.2006 14:02 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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RE: Prostitution und Gewerbe

Nachtrag:

Im Sinne eines einheitlichen Vollzuges in Nordrhein - Westfalen hat das MWMEV im Jahre 2002 Verfahrenshinweise herausgegeben´. Danach sind Gewerbeanzeigen von Prostituieren und auch Bordellen sind möglich.
8 07.06.2006 14:14 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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RE: Prostitution und Gewerbe

Moin Moin aus Wildeshausen,

da der gesamte Stadtbereich von Cloppenburg Sperrbezirk ist und es dort somit auch keine Prostituierten gibt, haben wir uns umso eingehender mit einer Vielzahl von "CLP-Fahrzeugen" vor den einschlägigen Objekten zu beschäftigen.
Vor ca. 5 Jahren sprach die Polizei bei uns vor und teilte uns mit, dass sich in unserem Kreisgebiet nach deren Erkenntnissen mehr als 140 Damen illegal aufhalten (damals gab es noch nicht so viele osteuräische EU-Staaten) und in verschiedenen Objekten der Prostitution nachgehen. Wir haben gemeinsam mit der Polizei eine Ermittlungsgruppe gegründet und in einigen Nachtschichten die Objekte kontrolliert. Dabei kam es zu Betriebsschließungen, Versiegeleungen, Abschiebungen etc.. Zur damaligen Zeit war weder für uns noch für die Polizei die scheinheilige Gesetzeslage zu verstehen, denn in vielen Privatsendern wirde in Reportagen über den Alkoholgenuss in diversen Etablissement berichtet. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei haben wir mit den Betreibern der Vergnügungsobjekte gewisse Spielregeln entwickelt, die stark dem Beschlussl des VG Berlin entsprachen.
Die Nachfrage ist, besonders durch die Koffessionsgrenze, in unserem Landkreis groß. Ehrlich gesagt, mir ist es auch lieber, die Herren die es brauchen, gehen zu diesem Damen, als wenn sie sich auf der Straße an Frauen oder gar Kinder vergreifen. Ich kann auch die ganze Debatte um Gewerbe" ja" oder "nein" nicht verstehen und finde die Regelung von Nordrhein-Westfale in Ordnung, da Prostitution das älteste Gewerbe der Welt ist. Ob ich nun nach dem Gefahrenabwehrrecht oder dem Gewerberecht tätig werde, ist m.E. ohne Belang.
Interessant ist übrigens, dass in der Kommentierung Fuhr/Friauf zu § 55 GewO Rd.Nr. 26 ff. Hier kommt Prof. Stober zu der Erkenntnis, dass es sich bei der Prostitutionsausübung gleichwohl um ein Gewerbe handeln könnte, denn der BLA hat mit der Krücke "höchstpersönliche nicht vertretbare Dienstleistung" eine Krücke geschaffen, ohne die die Prostitution die Voraussetzungen für eine Gewerbetätigkeit erfüllt hätte.
Mit einer Gewerbeanmeldung wären die Prostituierten sowohl aus steuerlicher, ausländerrechtlicher und polizeilicher Sicht wesentlich besser zu kontrollieren. So kann ich nur mit den Worten von Dr. Stober aus der schon erwähnten Kommentierung schließen, dass den Damen die die Prostitution aus welchen Gründen auch immer nicht ausüben dürfen, durch die Gewerbeanmeldung die "Hergabe für die Hingabe" zumindest erschwert wird.

Einen schönen Feierabend aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm
9 07.06.2006 17:29 LK Oldenburg ist offline E-Mail an LK Oldenburg senden Homepage von LK Oldenburg Beiträge von LK Oldenburg suchen
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Also:

Ich kenne den Begriff "Sperrbezirk" nur im Zusammenhang mit Prostitution in der Öffentlichkeit (Straßen, Plätzen und Gaststätten)

In nicht öffentlichen Räumen greift m.E. die Sperrbezirksverordnung nicht. Cloppenburg ist auch nicht so klein, dass ich wirklich glauben könnte, dass dort keine Damen des horizontalen Gewerbe tätig sein sollen.

Weiterhin habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass die Freier - Ausnahmen gibt es - in aller Regel in andere Gemeinden ausweichen und von außerhalb Freier in die Stadt kommen "Mann" könnte ja erkannt werden"). Das könnte die Ursache für die vielen CLP - Fahrzeuge sein.

Aber ansonsten stimme ich zu. Man sollte gute Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Damen in guten Verhältnissen arbeiten können.
10 07.06.2006 21:02 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und nochmals ein freundliches Moin zu dem Thema, diesmal aus meiner Wohnung!

Also, das mit der gewerblichen "Zimmervermietung" stammt noch aus den Zeiten, als die Prostitution eben als "Pfui-Bah!!" eingestuft wurde.

Aus meiner Zeit beim großherzoglichen Arbeitgeber kenne ich auch die Parkprobleme der Fahrzeuge mit CLP und EL, aber auch insbesonder Land-OL-Kennzeichen vor den einschlägigen Häusern am ehemaligen Regierungssitz des Großherzugtums. großes Grinsen

Und die Sperrzeitregelung in der Stadt CLP (wo nur knapp 33.000 der insgesamt ca. 130.000 Landkreis-EW) wohnhaft sind, stammt auch noch aus der Zeit, wo alle sittsam waren. Nur mit diesem Ding läßt sich wunderbar arbeiten und viele andere Kommunen in der Umgebung sind ganz neidisch. großes Grinsen

Aber ich stimme den Kollegen vom LK OL und Köln zu, normalerweise gehört das älteste Gewerbe m. E. zu den "gewerblichen Tätigkeiten". Aber sowohl die Politik als auch die sonstigen "ehrenwerten" Damen und Herren in ihrer unendlichen Weitsicht und Weisheit sind, wie in vielen anderen Dingen, halt nicht bereit, Nägel mit Köpfen zu machen und dem "Gewerbe" einen rechtlich vollständig sicheren Rahmen zu geben. Notfalls könnte man dieses mit der Einfügung eines kleinen § in die GewO ja machen, aber im Rahmen der Deregulierung ist hier wohl auch kein Raum mehr! schimpf

Nur bei der derzeitigen Rechtslage orientieren wir uns hier halt an dem, was uns das Land vorgibt. Und danach ist nunmal Prostitution kein Gewerbe, wobei der Betrieb eines Bordells m. E. zweifelsfrei als Gewerbebetrieb einzustufen ist.

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11 07.06.2006 21:34 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Prostitution und Gewerbe

Zitat:
Original von pmcolonia
Nachtrag:

Im Sinne eines einheitlichen Vollzuges in Nordrhein - Westfalen hat das MWMEV im Jahre 2002 Verfahrenshinweise herausgegeben´. Danach sind Gewerbeanzeigen von Prostituieren und auch Bordellen sind möglich.


Unser WIMI hat was rausgegeben? Glaube ich nicht großes Grinsen ! Der hält sich soch so zurück. Aber mal im Ernst: Gibt es wirklich son Erlass? Ich kenne nur die Statementes von BLA = Prostituierte = kein Gewerbe, Bordellbetrieb = Gewerbe.

Könntest du mir den ERlass mal faxen? 02381/17-2864. Danke im Voraus.

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Jörg Wiesemeier
12 08.06.2006 00:53 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Prostitution und Gewerbe

Moin,

ich sage nur: Bericht Schönleiter! An den unterschiedlichen Statements hier lässt sich unschwer erkennen, warum die Länder sich nicht einig sind. Nachzuvollziehen sind die Statements alle, und jede geäußerte Meinung hat auch was für sich. Allerdings auch etwas dagegen, so dass ich in diesem Falle die Vorgaben unserer Landesregierung extrem okay finde.

Wer tut denn wem einen Gefallen, wenn man Prostituierte zu Gewerbetreibenden macht? Mit der Einführung und Zielsetzung des Prostitutionsgesetzes (rechtliche Stellung der Prostituierten verbessern: Zuerkennung der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung mit dem Freier, Beseitigung des Makels der Sittenwidrigkeit, Zugang zur Arbeitslosen-, gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung) hat das doch nichts zu tun.

Verpflichtet man Prostituierte zur Gewerbeanmeldung, so muss man die ambulant tätigen Prostituierten der Reisegewerbekartenpflicht unterziehen (mit vorheriger Zuverlässigkeitsüberprüfung). Das wird in der Praxis sehr schwer durchsetzbar sein und von den Prostituierten auch wohl kaum anerkannt werden. Und wozu führt das? Die Prostituierten werden in die gewerbrechtliche Illegalität abgedrängt, wodurch dann letztlich die Zielsetzung des Prostitutionsgesetzes konterkariert wird.

Und was ist mit den Prostituierten, die einen Zuhälter haben? Wer von beiden ist dann Gewerbetreibender? Förderung von Prostitution und Zuhälterei sind verboten, also kein Gewerbe. Inwiefern ist die gute Dame selbständig?!

Wie gesagt, man kann die ganze Angelegenheit aus verschiedenen Blickwinkeln sehen und sehr unterschiedliche Meinungen dazu haben. Ich respektiere jede Meinung, bin aber diesmal ganz auf Seiten unserer Regierung.

Schöne Grüße
A. Thien

P.S. Eine Aussage bezweifle ich aber trotzdem. Singemäß hat ein Kollege geäußert, ihm sei es lieber, Männer gehen in den Puff als Frauen und Kinder auf der Straße anzufallen. Ich denke, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Männer, die Frauen oder Kinder anfallen, wollen keinen Sex, sondern Gewalt und Macht ausüben. Sowohl Zielsetzung als auch "Klientel" sind hier zwei verschiedene Paar Schuhe.
13 08.06.2006 08:45 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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