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Zum Ende der Seite springen Betrieb ohne Zulassung-§15 II GewO
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Jessica   Zeige Jessica auf Karte Jessica ist weiblich
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Betrieb ohne Zulassung-§15 II GewO

Ein freundliches Hallo an alle!

Habe ein kleines Problem...könnte aber auch nur auf dem Schlauch stehen ;-)

Und zwar habe ich bei mir einen netten Mitbürger als Gewerbetreibenden angemeldet mit der Tätigkeit "Transportdienstleistungen über 3,5 t". Das ganze ist natürlich zwecks Erlaubnisverfahren nach § 3 GüKG an das Straßenverkehrsamt gegangen. Dort hat der Herr auch einen Antrag gestellt und ein paar Unterlagen beigebracht, allerdings fehlen nach wie vor eine ganze Reihe an Dokumenten, um ihm die Erlaubnis erteilen zu können.
Der Betrieb wird demnach schon seit der Anmeldung im Juni 2008 ohne Erlaubnis betrieben.
Das Straßenverkehrsamt hat sich Ende letzten Jahres an mich gewandt und um Mithilfe gebeten. Ich habe dem Herrn daraufhin eine OV mit Androhung eines Zwangsgeldes geschickt und ihm aufgegeben, die fehlenden Unterlagen beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Es hat sich natürlich nichts getan, woraufhin ich das Zwangsgeld festgesetzt und ein weiteres, höheres angedroht habe. Er hat sich aber wieder nicht gerührt. Trotz mehrfacher Telefonate von Seiten des Straßenverkehrsamtes und trotz OV und Zwangsgeldern meinerseits macht der junge Mann lustig ohne Erlaubnis weiter.

Ich würde ihm jetzt natürlich gerne den Betrieb gem. § 15 II GewO einstellen und genau da liegt mein Problem bzw. meine Wissensblockade:
Wie gehe ich da jetzt genau vor? Ersatzvornahme? Unmittelbarer Zwang?
Ich will ja erreichen, dass er den Betrieb einstellt und dass sein Gewerbe hier bei mir abgemeldet ist.
Also mache ich eine OV mit Androhung der Abmeldung (von Amts wegen) im Rahmen der Ersatzvornahme und gebe ihm dann nochmal ne kurze Frist um die Abmeldung selber vorzunehmen bzw. die restlichen Unterlagen einzureichen?
Oder mache ich eine OV, in der ich ihm aufgebe, den Betrieb ab sofort einzustellen und melde das Gewerbe dann automatisch "von Amts wegen" ab?
Und sollte er dem ganzen nicht nachkommen, drohe ich dann wieder ein Zwangsgeld an? Das scheint ihn ja wie gesagt wenig zu beeindrucken.

Ihr seht also...1000 Fragen und keine Ahnung wie es denn nun richtig ist. So was wurde in unserer beschaulichen Stadt bis jetzt auch noch nicht gemacht, von daher fehlt es mir an jeglichem Beispielfall oder Kollegenbeistand. Heul

Bin für jeden erfahrenen Rat dankbar!

Gruß
Jessica
1 16.03.2010 15:23 Jessica ist offline E-Mail an Jessica senden Beiträge von Jessica suchen
Solon
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Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
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RE: Betrieb ohne Zulassung-§15 II GewO

Hallo Jessica!

Da Du Deine Frage leider in den öffentlichen Bereich gestellt hast, kann ich Dir nicht so antworten, wie es Dir eine Hilfe sein kann.

Meld Dich gegebenfalls morgen per Email bei mir.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 16.03.2010 17:06.

2 16.03.2010 17:05 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
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