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Zum Ende der Seite springen Rauchbelästigung durch gewerblich betriebenen Grill
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Jessica   Zeige Jessica auf Karte Jessica ist weiblich
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traurig Rauchbelästigung durch gewerblich betriebenen Grill

Hallo liebe Kollegen,

auch wenn sich der Sommer so langsam dem Ende entgegen neigt habe ich hier eine Beschwerde wegen Geruchsbelästigung durch wöchentliches Grillen einer Gaststätte vorliegen.

Der Betreiber veranstaltet seit einigen Monaten jeden Freitag ein Grillfest und verkauft natürlich das Grillgut im Rahmen seines Gaststättenbetriebes.
Der Nachbar findet das gar nicht lustig, denn er meint ihm würde der ganze Qualm in die Bude ziehen.
Der Grill ist ordnungsgemäß abgedeckt und ich vermute da liegt eher ein böser Nachbarschaftsstreit vor.

Trotzdem muss ich dem natürlich nachgehen und habe jetzt so schöne Urteile zu dem Thema gefunden. Unter anderem darüber, dass der Beschwerdeführer die Erheblichkeit der Belästigung durch Zeugen oder anderweitig nachweisen muss. Allerdings beziehen sich diese Urteile alle auf das Nachbarschafts- und somit Privatrecht.

Kann mir jemand sagen, ob es für das gewerbliche Grillen außer dem LimschG noch andere Vorschriften oder Urteile gibt? Muss ich da mit der TA Luft arbeiten?

Lebensmittelrechtlich ist die Sache geklärt und okay. Kann ihm also das Grillen nicht ohne weiteres untersagen.
Gibt es eigentlich eine Vorschrift, Urteil, etc, das besagt, wie oft überhaupt gewerblich gegrillt werden darf?

Wäre über jede Antwort dankbar!!!

Gruß
Jessica
1 08.09.2008 12:49 Jessica ist offline E-Mail an Jessica senden Beiträge von Jessica suchen
Solon
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Rauchbelästigung durch gewerblich betriebenen Grill

Rauchumwölkte.

Rechtliche Vorgaben für den Betrieb von (Klein)-Grillanlagen sind mir nicht bekannt. Die industrielle Erzeugung von gegrillten Lebensmitteln ist nach BImmSchG genehmigungspflichtig.

In diesem Fall könnten Auflagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 GastG erteilt werden. Voraussetzung ist eine erhebliche Belästigung. Diese könnte, ggf. zusammen mit einem Fachmann aus der Umweltbehörde nach der Geruchsimmisionsrichtlinie - GIRL - des Landes NRW beurteilt werden.

In Bayern scheint es so etwas nicht zu geben, unser Landesamt für Umwelt verweist auf die GIRL in NRW und NdS.



Dateianhang:
pdf Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL.pdf (1,29 MB, 2.379 mal heruntergeladen)


__________________
Thomas Kirchhammer
2 09.09.2008 11:19 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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