Umwandlung GmbH & Co. KG in e.K. |
Jessica
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Umwandlung GmbH & Co. KG in e.K. |
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Hallo zusammen,
ich habe zwar schon gesehen, dass über dieses Thema bereits ausführlich diskutiert wurde, dennoch stehe ich anscheinend auf dem Schlauch.
Was muss ich machen, wenn eine GmbH & Co. KG zu einem e.K. umgewandelt wurde?
Der e.K. war Kommanditist in der GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Komplementär GmbH.
Ist dann überhaupt eine Anzeige, sprich Ab- und Anmeldung nötig oder reicht es, wenn ich mir das im Register änder?
Die Betriebsanschrift wurde übrigens auch geändert. Dass da ne Ummeldung gemacht wird ist klar. Kann man die Umwandlung vielleicht einfach nur in der Ummeldung mit vermerken oder ist Ab- und Anmeldung hier erfoderlich?
Danke schonmal an alle, die schlauer sind als ich
Jessica
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28.05.2009 10:56 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
Gewerbetreibende war in der GmbH & Co. KG die GmbH (als persönlich haftende Gesellschafterin). Der e. K. ist selbst Gewerbetreibender, folglich haben wir es mit einer anderen Person zu tun.
Also: Abmeldung durch die Komplementär-GmbH, Anmeldung durch den e. K.
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2
28.05.2009 11:26 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Mischner an. Der "e.K." ist eine natürliche Person und keine Personenhandelsgesellschaft iSd § 191 Abs. 1 UmwG.
Wollt jedoch aus reiner Neugier mal nachfragen, was mit der Handelsregisternummer geschehen ist. Die kann er doch mit Sicherheit nicht weiter behaltenn.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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28.05.2009 11:41 |
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