Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? |
schindel
Haudegen
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Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? |
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Der Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 bildet die Rechtsgrundlage für Verbote und Instrumente zur Durchsetzung von Verboten (z. B. Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet nach § 4 Abs. 4 GlüStV). Gegenwärtig finden zwischen den Bundesländern und auf Ebene der Staatskanzleien Gespräche und Verhandlungen zur Neuregulierung des deutschen Glücksspielmarktes und der Auflegung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages statt. Offen ist die Frage, ob es in Zukunft bei einheitlichen Länderregelungen bleibt oder ob die Eigenständigkeit der Länder dazu führen wird, dass es unterschiedliche Regulierungen geben wird. Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag endet mit Ablauf des 30. Juni 2021.
Das Land Niedersachsen behält die bundesweite Zuständigkeit für Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung. Die Wirksamkeit von Internetverboten ist nach Expertenmeinung umstritten.
Quelle: Landtag-Niedersachsen.de
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1
27.08.2018 08:37 |
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Solon
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gmg
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RE: Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? |
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... auf Ebene der Staatskanzleien??
WARUM die Staatskanzleien?????
Grüße
__________________ gmg
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2
28.08.2018 17:28 |
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Solon
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Meike
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........... weil diese quasi das "Querschnittsamt" ist und die Meinungen "bündelt"
https://www.land.nrw/de/landesregierung/...t/staatskanzlei
denn
"........ Zunächst wird der Staatsvertrag durch Verhandlungen auf der Fach- und Arbeitsebene unter Beteiligung von Ministerialbeamten, Staatssekretären bzw. den Ressortministern vorbereitet. Hierfür werden den Verhandlungsführern entsprechende Mandate erteilt. Parallel dazu sind frühzeitige Informationen und Konsultationen der Landesparlamente üblich. Diese erhalten dadurch Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Verhandlungen abzugeben.............."
https://www.bundestag.de/blob/190052/424...endern-data.pdf
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3
31.08.2018 12:58 |
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walterf
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Gute Antwort, mein Kompliment.
Fachwissen!
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4
31.08.2018 14:11 |
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