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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Fehlende "Vorkommastelle" im Auslesestreifen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Fehlende "Vorkommastelle" im Auslesestreifen 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Fehlende "Vorkommastelle" im Auslesestreifen

Was mich immer wieder bei der Visualisierung der Zahlen im VDAI-Auslesestreifen eines Geldspielgerätes stört ist die Tatsache, dass die Gegebenheiten nicht den notwendigen Erfordernissen entsprechen.

Bei dem beigefügten Beispiel kann man sehr schön sehen, dass die Summe der eingeworfenen Geldscheine nicht den tatsächlich eingeworfenen Geldscheinen im Auslesezeitraum der 59 Tage entspricht. Bei Summe Geldscheine 9.999 € (btw: wie geht das ???) ist das Ende der Möglichkeiten erreicht.

Das VDAI-Druckprotokoll muss wohl mal auf Stand gebracht werden.
Hat wohl niemand mit den fünfstelligen Zahlen im Auslesezeitraum gerechnet. geschockt

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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1 03.10.2011 14:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Hallo gmg,

hast Du den Streifen selber gezogen?

Den sollte man sich im Langformat anschauen, denn eine Auslastung von 97,5% und eine Bilanz von 20.516,20€ habe ich persönlich
bei noch keinem legal betriebenen Automaten gesehen. - Das müsste schon eine wahnsinnig "lukrative" Ecke sein, wo der Automat steht.


VG
Meike
2 03.10.2011 14:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike, mir kam es eigentlich auf die Darstellung von "nachgeordneten" Problemkreisen des VDAI-Datenausdruckes an.

Gerne können wir aber auch mal über die Datensicherheit der Papierauslesestreifen sprechen.

Anbei "nur für Dich" zwei "modifizierte" (böse Buben könnten auch auf § 268 StGB hinweisen:> Fälschung technischer Aufzeichnungen) Auslesestreifen des Ausgangsproduktes. Übrigens nur jeweils im Ergebnisbereich modifiziert.....

Diesen habe ich übrigens mit der zuvor eingestellten Zahl erhalten. Das ist also das Original.
Ich hatte bis dato einen solchen Auslesestreifen mit solchen Werten auch noch nicht gesehen.

Grüße

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3 03.10.2011 15:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

ja das Problem mit den "modifizierten" Streifen ist allgemein bekannt.

Solange die PtB ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, d.h. gem. SpielV nur Automaten zulässt, die tatsächlich dem §§146 ff AO entsprechen,
wird das "Fußvolk" der Lage sicherlich nicht Herr werden.

Da die AMA, das BMWI und die PtB sich gegenseitig, so auch beim BMF bescheinigen wie klasse alles ist, ist es i.S.d. Rechtssicherheit problematisch.


VG
Meike
4 03.10.2011 15:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ja, es fehlt der herstellerseitig eingebaute, nach Stand der Technik manipulationssicher ausgeführte und dauerhaft vorhandene Datenspeicher im GSG. Auf dessen nicht löschbare gespeicherten Datensätze man zugreifen kann.

Bin mal gespannt, wann er endlich kommt.
Als Stier ist man ja geduldig....

Grüße

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gmg
5 03.10.2011 15:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

ergänzend dazu

.................................. auf dem die einzelnen Geschäftsvorfälle, d.h. jedes einzelne Spiel (nicht so wie es sich Dr.Richter denkt, d.h. als Umtauschvorgang, sondern tatsächlich mit entsprechend zufälligem Ereignis Glücksspiel) aufgezeichnet werden.

Und da es jmd./einige in der PtB gibt, der/die sich mit einer sicheren "Datenablage" dieser einzelnen Positionen bei Bargeldkassen beschäftigt hat/haben, könnte man auch auf entsprechende Sicvherungsmaßnahmen zurück greifen.
- das wurde uns bereits vor 2 Jahren anläßlich des Workshops in der PtB vorgestellt, aber kann nur angewendet werden, wenn die einzelnen Geschäftsvorfälle erfasst und gespeichert werden.


VG
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6 04.10.2011 05:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

für alle "Gutmenschen", die gmg, mir u.a. den Realitätsverlust testieren, das Thema nochmal nach vorne geholt,
damit sich sich in Ruhe "modifizierte" Auslesestreifen anschauen können und dann vielleicht doch mal anfangen zu
überlegen, was "böse" Menschen damit so alles tun können.

VG
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7 27.11.2011 06:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

für alle "Gutmenschen", die gmg, mir u.a. den Realitätsverlust testieren, das Thema nochmal nach vorne geholt,
damit sich sich in Ruhe "modifizierte" Auslesestreifen anschauen können und dann vielleicht doch mal anfangen zu
überlegen, was "böse" Menschen damit so alles tun können.

VG
Meike


Die Streifen wurden wohl außerhalb des Gerätes verändert.
Aber egal......
Mir ist allerdings auch völlig unverständlich, warum die Module keine nichtlöschbare Langzeitbuchhaltung besitzen, auf welche man jederzeit zugreifen kann!
Das wäre doch auch für den Aufsteller praktisch.
Warum machen die das nicht, kein Ton hört man in diese Richtung, man sitzt dieses Thema einfach aus!
Hier sollte dringend vom Gesetzgeber eingegriffen werden!
Sind bestimmt zu sehr mit CC, CG, AG und MG-Spielen und deren Entwicklungen beschäftigt! Wand

Das meinte ich übrigens mit Punkt 1 im anderen Thread, in welchem Du völlig Recht hast!
8 27.11.2011 08:28 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Zitat:
Original von Otten
Die Streifen wurden wohl außerhalb des Gerätes verändert.
Aber egal......
Mir ist allerdings auch völlig unverständlich, warum die Module keine nichtlöschbare Langzeitbuchhaltung besitzen, auf welche man jederzeit zugreifen kann!
Das wäre doch auch für den Aufsteller praktisch.
Warum machen die das nicht, kein Ton hört man in diese Richtung, man sitzt dieses Thema einfach aus!
Hier sollte dringend vom Gesetzgeber eingegriffen werden!


Der Gesetzgeber braucht nicht einzugreifen, Otten!

Die gesetzliche Lage ist klar geregelt. Erläuternd gibt es diverse Hinweise.
Die Gerätehersteller müssen in die Puschen kommen, und die seit fast 10 Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen umsetzen. Das VDAI Druckprotokoll und die Gerätetechnik entsprechen nun mal dem Stand von 1989... (Also der Steinzeit!)

Natürlich benötigen wir u. a. die "nichtlöschbare Langzeitbuchhaltung".

So lang die gesetzlichen Vorgaben für diese Kassen - die als Besonderheit auch auszahlen - nicht umgesetzt sind, ist im Zweifel der "Kassenbetreiber" der Leidtragende.
In einer funktionierenden Marktwirtschaft könnte man als "Kassenbetreiber" auf die Idee kommen, auf die Kassen anderer Hersteller zurückzugreifen. Die gibt es hier aber nicht.

Also müsste man als Kassenbetreiber Druck bei den Geräteherstellern machen.
Wie könnte man das am besten machen???
Über Zusammenschlüsse von Kassenbetreibern (also die Verbände).
Was passiert momentan ???

Grüße

__________________
gmg
9 27.11.2011 11:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo Otten,

Du hast geschrieben:

"Mir ist allerdings auch völlig unverständlich, warum die Module keine nichtlöschbare Langzeitbuchhaltung besitzen, auf welche man jederzeit zugreifen kann!
Das wäre doch auch für den Aufsteller praktisch.
Warum machen die das nicht, kein Ton hört man in diese Richtung, man sitzt dieses Thema einfach aus!
Hier sollte dringend vom Gesetzgeber eingegriffen werden!"


und damit sehr schön gezeigt, dass Du nicht einmal die gesetzlichen Grundlagen kennst.
Das ist nicht böse gemeint, aber wenn die einfachen gesetzlichen Grundlagen schon fehlen, ist das Diskutieren über die Ausführung und die damit verbundenen Problematiken äußerst schwierig.

VG
Meike
10 27.11.2011 12:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo gmg,

das ist so nicht richtig, denn hier ist Behördenhandeln gefragt, so wie dies früher auch bei der PTB üblich war.

Die Antragstellungen auf Zulassung müssen einfach nur gebührenpflichtig abgelehnt werden, wenn die Bauarten nicht den gesetzlichen Vorgaben gem. §146 AO entsprechen.

- Ganz einfach!-

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf fehlerhaftes Handeln einer Behörde, nur weil dies in der Vergangenheit erfolgte.

Und wenn jmd. behaupten will, dass die Automatenhersteller dazu nicht in der Lage sind, kann ich dem gerne mal zeigen wie bei illegalen
Glücksspielautomaten die Bestimmungen des §146AO wunderbar eingehalten wurden. - Aber dazu hatten wir beide uns ja bereits intensiv ausgetauscht.-


VG
Meike
11 27.11.2011 13:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

das ist so nicht richtig, denn hier ist Behördenhandeln gefragt, so wie dies früher auch bei der PTB üblich war.




VG
Meike

Da bin ich ja froh, dass gmg auch Fehler unterlaufen und ich nicht alleine so blöde ausschaue. großes Grinsen

Ich halte also fest:
Der Gesetzgeber braucht nicht einzugreifen aber Behördenhandeln ist gefragt!

Den Unterschied hätte ich natürlich erkennen müssen,
hier im Juristen- und Pedantenforum.
Ich war allerdings nicht ganz bei der Sache, ich musste nämlich grade bei meiner Spielzeugeisenbahn den Arbeiterfrühzug abfertigen.
12 27.11.2011 13:45 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Hallo Otten,

Du könntest Politiker sein. Mal eben ein Witzchen, weil heraus kam, dass man nicht einmal die Grundlagen kannte, schnell eine Situation überspielen und die anderen lächerlich machen wollen.

Zitat: "hier im Juristen- und Pedantenforum"

Aber wie schon geschrieben, bin ich nicht empfindlich.

Den Unterschied zwischen einem "Vollzugsdefizit" - von dem einige Politiker und Verbände so gerne vollmundig sprechen- und einem "Gesetzesdefizit" kann nur derjenige erkennen, der überhaupt die rechtlichen Grundlagen kennt.
Dass diese den meisten unbekannt sind, ist ein "Verdienst" des Gesetzgebers und einer guten Lobbyarbeit, da man ein solches Gesetzeswirrwarr geschaffen hat, dass man schon etwas verrückt sein muss, um sich da durchzuwühlen, um dann nach dem immer wieder gerne zitierten "Pudels Kern" zu suchen.


VG
Meike

P.S.: Meine Fragen hattest Du noch nicht beantwortet, schade.
13 28.11.2011 06:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike

Aber wie schon geschrieben, bin ich nicht empfindlich.



Darfst Du auch nicht sein, so wie Du die Leute hier anfährst!
14 28.11.2011 21:37 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Hallo gmg,

warum verwirft das Finanzamt nicht bei einer Prüfung, wenn Abweichungen erkannt worden sind und der zu prüfende Gewerbebetrieb keine "Angaben" machen kann?

Was wäre das Ergebnis?

Der (arme) Aufsteller müsste über seinen Lieferanten/Hersteller die unklaren oder unvollständigen Unterlagen nachliefern.

Was ist dann mit der Herstellerhaftung?

Gruß
anders
15 30.11.2011 21:57 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,

am Freitag sagte noch jemand zu mir, dass der Herr..... beim Bundesfinanzminsterium immer so tut als wisse er von nichts.

Daraufhin erklärte ich ihm, dass ich diesen Herren in meiner Freizeit bereits vor Monaten zufällig getroffen hatte und er umfassend informiert wurde.

Also um es hier auf den Punkt zu bringen. Die Verantwortlichen in den Bundesministerien kennen die Problematiken.

Es kann sich keiner mehr rausreden, dass er das alles nicht gewusst hätte.


VG
Meike
16 04.12.2011 07:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo anders,

da gmg Dir nicht antwortet, und ich denke, dass man da auch etwas Verständnis haben muss, dass er es nicht tut, nun von mir einige Basics.


Ich muss hier immer wieder feststellen, dass hier einige von vollkommen falschen Voraussetzungen ausgehen, bzw. immer nur sich selbst, ihre eigene Arbeitsweise betrachten und sich weder mit den Grundlagen im Allgemeinen, noch mit den Schwachstellen in Speziellen, geschweige denn mit der kriminellen Denkweise im Besonderen auseinander gesetzt haben.


Anbei ein link zur Offenlegungspflicht, um mal einen Einstieg zu bekommen.

https://publikations-plattform.de/downlo...unternehmen.pdf

Und zur Prüfung

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Defi...ernpr%C3%BCfung

Deswegen lachen auch Menschen mit Ahnung herzhaft bei PM einer StA, die nach einem 8-Stunden-Besuch in einem Konzern verkündet, dass keine Hinweise gefunden wurden.


Da die Buchhaltung, der von der PtB zugelassenen Glücksspielautomaten nicht die Erfordernisse des §146 ff AO erfüllen, tut der Rest (Verfahrensweisen bei Betriebsprüfungen des FA) sein Übriges.


Gestern Abend war ich noch in einer Sitzung, da suchte man immer nach der Lösung damit man "den Knoten durchschlagen kann" - so wörtlich.
Manchmal ist es gar nicht so schwer und benötigt keinerlei Ausgaben von Steuergeldern für irgendwelche "Forschungsinstitute".

Hier ist das sogar besonders einfach.

Die PTB muss einfach nur auf die Erfüllung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beharren bei einem Antrag auf Bauartzulassung.

VG
Meike
17 09.12.2011 08:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

hier noch einmal das Thema nach vorne geholt, welches Ihr in Ruhe lesen solltet nach dem Anzeigetext der AWI GmbH



zum angeblichen "Schutz vor Manipulationen zu Lasten der Allgemeinheit (Steuern)"




VG
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18 06.04.2012 06:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Nochmal zum Streifen oben, also der ist ja wirklich mal genial... Wo soll denn so ein Gerät stehen????

Wenn ich es jetzt richtig gelesen habe, hat sich derjenige 20.000€ in die Tasche gesteckt?? Mal davon abgesehen, wie zum Teufel sind denn 30.000€ in ein Gerät gekommen???
19 06.04.2012 11:36 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
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Das Ergebnis ist in 59 Tagen erzielt worden.
Dh also rund 10.000 € pro Monat.

Ich könnte mir den MHG Bereich / Kullerbuden als Aufstellort vorstellen.

Grüße

__________________
gmg
20 06.04.2012 16:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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