Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
Meike
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Gruß an alle,
bevor sich wieder nur alle um die Kosmetik kümmern, - denn das ist ja wesentlich einfacher.
Hier nochmal für alle zum Nachlesen, wie man Geldspielgeräte nach dem Stand der Technik zumindest von
der Buchhaltung sicher bekommt.
.............
und wenn man dann noch gegen die Möglichkeiten vorgeht, die sich rosbud hier schon angeschafft hat,
d.h. dass Buchhaltungsschnittstellen zum "Einlesen" von Signalen via Vernetzung
genommen werden dürfen, dann sind wir noch einen Schritt weiter.
Offensichtlich, so können wir es zumindest in der Produktinfo nachlesen, ist die VDAI-Schnittstelle (wie sie genannt wird)
und die bis heute ja leider nicht genormt ist
unsicher, d.h. es kann reger Begegnungsverkehr herrschen!
Gruß
Meike
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101
20.02.2010 05:59 |
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Solon
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Meike
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Gruß an alle,
aufgrund der Aussage von Prof.Dr.Richter beim FG Hamburg (bis jetzt nur aus der PM im Automatenmarkt bekannt)
ziehe ich dieses Thema nochmal nach vorne,
-denn was zeichnet das Kontrollmodul auf?
- was ist zu versteuern?
- wie ist der Spieleinsatz definiert?
ist für alle Bereiche im "Spielrecht", d.h.
von der Einhaltung der Spielverordnung bis hin zur Besteuerungsgrundlage absolut entscheidend.
Gruß
Meike
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102
02.05.2010 08:54 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
vielleicht liest sich der ein oder andere dieses Thema doch einmal durch und vor allem
den Beitrag 82.
Ich sehe anhand der Antworten, dass offensichtlich auch Automatenaufsteller gar nicht wissen
wie ihre Kisten tatsächlich arbeiten und wie sie eigentlich nach SpielV hätten arbeiten müssen.
Gruß
Meike
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104
01.03.2011 05:33 |
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Gambler15
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Hallo. Bin neu im Aufstellerwesen und hab da mal ne Frage.
Eigentlich ist es doch so, dass die Einsätze generell höher sein müssen als der Einwurf. Bei einem befreundeten Aufsteller habe ich aber bei den Auslesestreifen gesehen das dies nicht so war, teils mit erheblichen Unterschieden.
Wie kann das denn sein? und wie könnte man das gegebenenfalls auch machen?
Dank schonmal für Eure Antwort.
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105
04.04.2011 08:15 |
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Meike
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Hallo Günter
Beitrag 30
VG
Meike
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106
31.01.2012 19:14 |
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Meike
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Hallo lodermulch,
ich habe Dir den Gesamtbeitrag nach vorne geholt zum Nachlesen.
Hier wird das tatsächliche Problem besprochen,
dass die PTB Bauartzulassungen erteilt hattte, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen des §13 Abs. 1 Nr. 8 SpielV entspricht.
Und dass es mal Mitarbeiter in der PtB gab, die wussten wie ein derartiges Kontrollmodul eigentlich hätte aussehen müssen,
ergibt sich aus
http://www.forum-gewerberecht.de/attachm...entid-1786.html
VG
Meike
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107
18.05.2012 04:43 |
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Meike
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Hallo zusammen,
da ich gestern noch gefragt wurde, ob ich denn wüsste wann das avisierte Konzept der PTB zu einem "richtigen" Kontrollmodul
abgeschlossen sei. - Es gab entsprechende Ankündigungen.-
Hier noch einmal das alte Thema nach vorne geholt.
ANTWORT: Es liegt alles seit Jahren vor, muss man nur umsetzen.
Und falls jemand nicht weiß, wie eine ordnungsgemäße Buchhaltung bei einem Glücksspielautomaten aufgezeichnet werden kann, kann er gerne anrufen.
Da kenne ich auch genügend Hersteller und Beispiele, - hatte dies auch schon vor einigen Jahren in einer Sitzung dargestellt.
VG
Meike
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108
05.06.2012 05:23 |
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Gambler15
Grünschnabel
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Hallo.
Hier mal eine kleine Frage:
Ist es legal möglich das bei einem Zählwerksausdruck im Bereich des Kontrollmoduls der Spieleinsatz im Centbereich eine andere Zahl aufweist als 0 oder 5 ?
Beispiele: 1.285,36 € oder 587,89 €
Vielen Dank für eure Antwort
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109
09.07.2012 15:51 |
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gmg
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Ich kenne nur "runde" Streifen (d. h. Endziffern 0 oder 5).
Welcher Hersteller ?
Welches Gehäuse?
Welche Software?
Welche PTB-Bauart?
Bis Du selbst Aufsteller ?
Lässt Du auslesen?
Evtl. von einem "guten Freund"?
Grüße
__________________ gmg
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110
09.07.2012 16:18 |
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Meike
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Hallo zusammen,
warum will ein Automatenhersteller auf keinen Fall die einzelnen Geschäftsvorfälle seiner Automaten manipulationssicher speichern?
siehe hier Seite 6
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMST16-35.pdf
Zitat: "...Ergänzend soll der Spieleraufwand (Geldeinsatz abzgl. Gewinne) mit einer unverwechselbaren und fälschungssicheren elektronischen Signatur veresehen werden."
Was soll das denn im Rahmen der Kriminalprävention bringen?
Wen hat von Seiten der Kriminalprävention jemals der Spieleraufwand interessiert? Kennt irgend jemand ein Ermittlungsverfahren, in dem die Aufzeichnung dieses "Spieleraufwands" etwas bringen würde?
Die Behauptung des Automatenherstellers: "Den Behörden wird es damit möglich werden, Steuerhinterziehung bzw. Geldwäsche schnell und ohne großen technischen Aufwand zu entdecken.."
wurde nicht begründet und ist überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wie kommt der Automatenhersteller denn auf die Idee?
Kann sich irgend jmd. erklären wie man Geldwäsche erkennen können sollte, wenn ein "Spieleraufwand" aufgezeichnet wird und bitte an die "Manipulationsspielarten" denken, die uns allen hier bekannt sind, die "leben" doch alle vom "Spieleraufwand".
Was soll das also?
Kann sich das jmd. erklären?
VG
Meike
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111
29.08.2012 19:15 |
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Meike
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Hallo zusammen,
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VG
Meike
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112
24.07.2013 04:55 |
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Hallo zusammen,
hier im Beitrag 30 kann man nochmal nachlesen wie das eigentliche "Kontrollmodul" aussehen sollte, welches das Punktspiel nicht möglich gemacht hätte.
Es wurden schlichtweg "Lücken" künstlich produziert.
Dieses Forum vergisst nicht!
VG
Meike
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113
06.07.2014 08:34 |
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