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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Frage zum Spielhallengewinn » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Frage zum Spielhallengewinn 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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UlrichGregor   Zeige UlrichGregor auf Karte UlrichGregor ist männlich
Grünschnabel


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Fragezeichen Frage zum Spielhallengewinn

Liebe Praktiker des Gewerberechtes,

mich würde dringend interessieren, wie man den Gewinn pro Geldspiegerät ermittelt, bzw. ansetzen kann? Hintergrund ist ein Bußgeldverfahren wegen Aufstellung von überzähligen Spielgeräten. Da ich für das BG-Verfahren den Gewinn pro Gerät pro Monat zugrundelegen will mir aber die Daten fehlen, frage ich daher, ob es statistische Daten oder Richtwerte gibt?
Vielen Dank im voraus.
Güße
Marc Ulrich
1 13.06.2005 12:18 UlrichGregor ist offline E-Mail an UlrichGregor senden Beiträge von UlrichGregor suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Frage zum Spielhallengewinn

Hei aus Hamm,
wird schwierig, da der Aufsteller natürlich ganz andere Zahlen vorlegen wird als Sie.
Wir haben immer einen Festbetrag von 250,00 € genommen, da brauchten wir dann nicht nachweisen, wie lange das Gerät aufgestellt war. Das Gerät wurde immer sofort versiegelt.
Sind da gut und problemlos mit gefahren (vielleicht auch deshalb, weil der Aufsteller mehr Umsatz gemacht hat).

Andere Erfahrungswerte habe ich leider nicht. Kopfkratz

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 13.06.2005 13:00 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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RE: Frage zum Spielhallengewinn

8) Schönen guten Tag, und ein freundliches Moin aus Cloppenburg! 8)

Im Jahre 1996 habe ich in einem ähnlichen Verfahren (überzähliges Geldspielgerät in einer Spielhalle) einen Bußgeldbescheid über 5.000,00 DM erlassen. Gegen diesen Bescheid hat eine Rechtsanwaltskanzlei Einspruch eingelegt, diesen aber nicht weiter begründet. Mit der Fristgewährung für eine evtl. Einspruchsbegründung habe ich dem Rechtsanwalt signalisiert, dass ich in diesem Zusammenhang weitere Ermittlungen hinsichtlich der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils (§ 17 Abs. 4 OWiG) eingeleitet habe.

Meine Anfrage an den Bundesverband der Automatenunternehmer e.V. in Bonn (deren Mitglieder offensichtlich selbst ein großes Interesse daran haben, schwarze Schafe "zu scheren") ergab, dass der durchschnittliche Kasseninhalt von Geldspielgeräten in Spielhallen zum damaligen Zeitpunkt 2.760,00 DM (inkl. MwSt) betrug. Der durchschnittliche Kaufpreis von Geldspielgeräten lag zu dieser Zeit bei 8.000,00 DM (inkl. MwSt.) und die zulässige Aufstelldauer betrug 4 Jahre.

In einem netten und freundlichen Telefonat erläuterte ich dem zuständigen Anwalt dieser Kanzlei die mir vorliegenden Informationen des Bundesverbandes, die eine relativ leichte und schnelle Hochrechnung des wirtschaftlichen Vorteiles unter Berücksichtigung der festgestellten Laufzeit der rechtswidrig aufgestellten Automaten ermöglichen.

Und weil ihm diese Summe, die ja auch in einem Gerichtsverfahren durchaus von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann, ein wenig Angst machte, hat er sehr schnell den Einspruch zurückgenommen und sich bedankt, dass wir so bescheiden waren.

Die jetzige Anschrift des Bundesverbandes lautet:

Bundesverband Automatenunternehmer e.V.
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Telefon: 030/72 62 55 - 00
Telefax: 030/72 62 55 - 50
ba@baberlin.de

Vielleicht sind diese Angaben ja hilfreich.

Ansonsten, weiterhin viel Spaß an der Arbeit!!

Kramer, Stadt Cloppenburg

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 13.06.2005 13:20 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
tomtom_ tomtom_ ist männlich
Grünschnabel

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Gewinn

Die Ausschüttungsquote pro Geldspielautomat beträgt ungefähr 60 %, das heißt, dass 40 % aller Geldeinsätze der Automatenindustrie zufließen.

grüße,

tomtom
4 26.12.2009 11:45 tomtom_ ist offline Beiträge von tomtom_ suchen
tapier
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RE: Frage zum Spielhallengewinn

Wenn Ihr die Kisten sowiso schon versigelt irgendwo stehen habt.
Dann lesst sie doch einfach mal aus.
Vorzugsweise mit einem Gauselmann Minidrucker, dieses Ding kann sogar alte UHG's aus den frühen 90ern auslesen.

Anhand des Langausdruckes könnt Ihr die Auslastungen, Quoten, teilwese sogar die Gesammtsalden seit Freischaltung erkennen.
5 26.12.2009 14:07 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Frage zum Spielhallengewinn

Oder mit einem Laptop und E 60 PC !

Grüße

__________________
gmg
6 26.12.2009 20:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Dieser funktioniert leider nicht bei allen, insbesondere älteren Geräten und UHG's.
Warum weiss der Geier.
7 26.12.2009 21:06 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
dieter116
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Es gibt eine neue Software dazu . Beim Verkäufer.
8 27.12.2009 06:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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Zur Berechnung des totalen Gewinn-/Verlustverhältnisses oder der totalen „Auszahlquote“ konnte ich bislang immer die Daten aus der „Hauptbuchhaltung“ verwenden. Jetzt, nach dem letzten Update, wird der „Einwurf-Auswurf seit Inbetriebnahme“ nicht mehr ausgedruckt bzw. angezeigt.

Kann mir einer schreiben warum das so ist? Ist das keine unzulässige Änderung der zugelassenen Software?
9 27.12.2009 09:14 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

da es sich hier nur um ein spezielles Buchhaltungstool handeln kann,
welches Dir nun nach update nicht mehr zur Verfügung steht,
Nachfrage:
Haben sich die Aufzeichnungen auf dem Ausdruck insgesamt verändert?

Wird nun nur noch der tatsächliche Einsatz und Gewinn erfasst, d.h. die Aufzeichnung der werthaltigen Punkte, welche zum Spiel eingesetzt, bzw. daraus gewonnen werden ?


Hat sich die "Hauptbuchhaltung" noch in anderer Hinsicht verändert?


Aufgrund der Ausführungen der PTB zu den "verschiedenen Spielvarianten", wissen wir doch, dass zwar vieles zugelassen wurde, aber einigen nicht alle "Spielvarianten" möglich sind.

Das könnte hier heißen, dass bei anderen das Buchhaltungstool weiterhin abrufbar ist, aber bei Dir nicht.


Hattest Du denn beim Hersteller/Händler nachgefragt, ob Dir die "alten" Möglichkeiten wieder eingeräumt werden können?


Gruß
Meike
10 27.12.2009 09:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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