Anzahl Sicherheitskräfte bei Veranstaltung |
kleine Kröte
Grünschnabel
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Anzahl Sicherheitskräfte bei Veranstaltung |
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Hallo zusammen,
wenn ich mich vor meiner Frage noch kurz als "Neue" vorstellen darf: Ich arbeite in einem 21.000-Seelen-großen Örtchen in Bayern namens Vaterstetten, quasi direkt neben der Mammut-Hauptstadt München. Vor ca. 5 Wochen durfte ich überraschenderweise den Aufgabenbereich "Gaststättenrecht und Veranstaltungen" übernehmen und bin daher so unwissend wie ein weißes Blatt Papier. Nun kämpfe ich mich durch Aktenberge und versuche, hier noch von der sommersonnigen Gestattungs-Saison ein paar gescheite Bescheide zu basteln.
Dafür brauch ich allerdings jetzt eure Hilfe.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Frage bei euch überhaupt in der richtigen "Abteilung" gelandet bin. Mir geht's um die Anzahl der Sicherheitskräfte bei Veranstaltungen. Gibt es für sowas bestimmte Richtlinien oder kann ich die Anzahl nach meinem besten Wissen und Gewissen nach oben schrauben?
Viele Grüße und
für alle Antworten.
die kleine Kröte
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1
29.04.2008 11:23 |
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Solon
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J. Neu
Routinier
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Hallo und Willkommen im Forum
,
allgemein kann man von einem Verhältnis von 1:100 in Bezug auf die höchstens zu erwartende Besucheranzahl ausgehen. Das ist aber nur ein grober Anhalt. Die konkrete Anzahl der Sicherheitskräfte sollte sich immer nach der "Brisanz" der Veranstaltung richten. Deshalb kann dieser Wert sowohl über- als auch unterschritten werden. Außerdem ist noch zu unterscheiden, ob es sich um professionelle Sicherheitskräfte eines Bewachungsunternehmens oder lediglich um Privatpersonen (z.B. als Ordner eingesetzte Mitglieder eines Vereins) handelt. Wie gesagt, man kann hier nicht pauschal nach einer Formel berechnen.
Viele Grüße
J. Neu
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2
29.04.2008 12:58 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Anzahl Sicherheitskräfte bei Veranstaltung |
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Hallo aus Hückeswagen in die alte Heimat!
Schau doch einfach mal in die Threads (so heist das glaube ich; die Amtssprache ist ja schon lange nicht mehr deutsch!) "Sanitätswachdienst" und "Sanitätsdienst auf Volksfesten". Da findest Du sicherlich was hilfreiches. Ansonsten gibt es eine Berechnungsgrundlage ("Maurer-Tabelle"), anhand derer man die Zahl der für den Sanitätsdienst erforderlichen Kräfte berechnen kann; einfach mal "googeln".
Zum Thema Security (falls Du das gemeint hattest) würde ich eng mit der Polizei zusammenarbeiten und mich an deren Einschätzung zum Gefährdungspotential und der damit zusammenhängenden Zahl der Security-Leute orientieren.
Ich bin im Momemt auch sehr mit diesen Dingen beschäftigt, da der Radiosender WDR 2 mit der Band BAP (vielleicht noch bekannt?!) nach Hückeswagen kommt. Wir haben 16.500 Einwohner und es werden in etwa so viele Besucher erwartet. Ich komme in den letzten zwei Wochen kaum noch zu was anderem und bis zur Veranstaltung (24.05.) wird das wohl auch so bleiben!
Einen schönen Rest der Woche wünscht
Roland Kissau
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3
29.04.2008 13:04 |
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Corinna Bitzka
Foren As
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4
29.04.2008 13:10 |
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J. Neu
Routinier
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Hallo,
beim Maurer-Schema werden nur Aussagen zu den erforderlichen KTW, RTW und Sanitätspersonal bei Veranstaltungen gemacht. Eine Bewertung des erforderlichen Sicherheitspersonals erfolgt dort nicht.
Viele Grüße
J. Neu
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5
29.04.2008 13:43 |
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Boshamer
Haudegen
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aus Kierspe, und ein ebensolches Willkommen in diesem illustren Kreise.
Ich würde es auch so halten wie der Kollege Neu: Eigentlich das Verhältnis 1:100, aber bei Veranstaltungen mit "alkoholisch-kulturellem Hintergrund" vielleicht auch 1:50. Ansonsten würde ich auch mit der Polizei sprechen, welche Erfahrungswerte die haben.
Noch ein Wort zur Festsetzung: Meines Wissens kann man die Gestellung eines Sicherheitsdienstes anregen. Es sei denn, es ist eine wiederkehrende Veranstaltung mit viel Ärger und ständiger Schlägerei, dann würde ich das anordnen. Wegen eines Sanitätswachdienstes würde ich mich an deiner Stelle mit dem BRK oder anderen Hilfsorganisationen in Verbindung setzen, wobei der Maurer-Algorhythmus natürlich richtig ist. Aber die Kosten werden dem Veranstalter dann sicherlich zu teuer werden.
Ansonsten noch einen schönen Tag und viele Grüße
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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6
29.04.2008 14:04 |
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J. Neu
Routinier
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Hallo,
bevor jetzt einer (auf Grund der obigen Äußerungen) auf die Idee kommt, Sicherheitspersonal müsse bei Veranstaltungen gestellt werden und bei einem kleinen Vereinsfest mit 100 Besuchern müsse zumindest eine "Sicherheitskraft" anwesend sein, dem ist nicht so.
Bei unproblematischen Veranstaltungen muss kein Sicherheitspersonal anwesend sein. Kommt es zu Problemen (Schlägereien u.ä.), dann ruft der Veranstalter eben die Polizei.
Viele Grüße
J. Neu
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7
29.04.2008 14:51 |
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kleine Kröte
Grünschnabel
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Themenstarter
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Einen wunderschönen Guten Morgen,
und gleich schon mal
für eure Antworten.
Die Zahl 1:100 hilft mir schon mal ansatzweise.
Ich hab halt für diesen Sommer ein paar Veranstaltungen, die ERSTMALIG stattfinden und bei denen brisanterweise 1000prozentig Sicherheitskräfte erforderlich sind. Von daher sind auch Null Erfahrungswerte vorhanden. Aber mal sehn, ich werd mal noch einen kleinen Plausch mit den "grünen Männchen" halten.
Schönen Tag,
kleine Kröte
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8
30.04.2008 08:51 |
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h.bscher
Routinier
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Mahlzeit zusammen!
Da ich auch neu bin auf diesem Gebiet, möchte ich das Thema nochmal mit einer Frage aufgreifen.
Kann man den Sicherheitsdienst nicht nach § 12 III GastG in die Gestattung als Auflage mit reinbasteln?
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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9
25.06.2009 14:32 |
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Renate Jacob
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Kurz vor Feierabend noch eine Antwort.
Ja, man kann dies als Auflage in die Gestattung aufnehmen.
Aber richtiger wäre, wenn es wirklich eine größere prisante Veranstaltung ist, eine Ordnungsverfügung auf der Basis des OBG zu fertigen, in die noch erheblich mehr reinzupacken geht. Die auch wirklich an den Veranstalter geht und nicht an denjenigen, der die Gestattunge beantragt hat, denn das muss ja nicht identisch sein.
Bei und in Thüringen geht das nur noch so, weil wir keine Gestattungen mehr haben seit dem neuen ThürGastG. Es bleibt uns, wenn sie überhaupt gebraucht wir, nur noch die Sperrzeitverkürzung als Gewerbebehörde, um selbst Auflagen erteilen zu können.
Ansonsten, enge Zusammearbeit mit dem restlichen Ordnungsamtsmitarbeitern.
Viele Grüße aus Thüringen
Renate JAcob
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10
25.06.2009 16:52 |
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