ausländisches Gewerbe- und Gesellschaftsrecht |
René Land
Administrator
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ausländisches Gewerbe- und Gesellschaftsrecht |
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Oftmals bereitet es bei der Gewerbe-Anmeldung oder Erlaubnis-Erteilung für eine ausländische Rechtsform Probleme, diese handels- bzw. gewerberechtlich korrekt einzuordnen, da zu wenig Informationen über das im Herkunftsland geltende Wirtschaftsverwaltungs- bzw. Handelsrecht bekannt ist.
Unter dem Link http://www.kmuforschung.ac.at/ erreicht man eine Internet-Seite, auf der detaillierte Informationen zum Gewerbe- und Gesellschaftsrecht für die Länder Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn aufbereitet wurden.
Hier noch die Einzel-Links:
Polen
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Viele Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
03.03.2005 00:16 |
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Solon
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Maren Banse
Grünschnabel
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RE: ausländisches Gewerbe- und Gesellschaftsrecht |
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Hallo und
,
wir haben hier folgenden Fall:
Ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, Gewerbeanmeldung liegt vor. Eingetragen wurde:
" Vermittlung von Holzgeschäften und Herstellung von Holzobjekten"
Dieser Unternehmer hat nun Subunternehmer aus Polen eingestellt um sich von diesen ein Dach neu decken zu lassen.
Die Gewerbeanmeldung der Polen liegt ebenfalls vor, jedoch ist hieraus nicht ersichtlich, dass diese als Dachdecker tätig werden dürfen.
Wir fragen uns jetzt, ob es in Polen notwendig ist, sich als Dachdecker in die Handwerksrolle eintragen zu lassen wie es in D gemacht werden muss. Ist Dachdecker in Polen ein zulassungspflichtiger Beruf?
Leider haben wir auch nach eingehenden Recherchen nichts dazu rausgefunden.
In der Hoffnung auf ein paar Antworten sage ich jetzt schonmal:
und viele Grüße aus Gifhorn
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2
03.09.2009 12:38 |
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Solon
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Renate Jacob
Routinier
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Hallo nach Niedersachsen,
ich weiß zwar nicht was man in Polen so vom Handwerk hält, aber ich würde in diesem Fall sowie die Handwerkskammer befragen.
Grüße aus Thüringen -
Renate Jacob
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3
03.09.2009 12:59 |
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