Thema: ausländisches Gewerbe- und Gesellschaftsrecht |
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Hallo und
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wir haben hier folgenden Fall:
Ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, Gewerbeanmeldung liegt vor. Eingetragen wurde:
" Vermittlung von Holzgeschäften und Herstellung von Holzobjekten"
Dieser Unternehmer hat nun Subunternehmer aus Polen eingestellt um sich von diesen ein Dach neu decken zu lassen.
Die Gewerbeanmeldung der Polen liegt ebenfalls vor, jedoch ist hieraus nicht ersichtlich, dass diese als Dachdecker tätig werden dürfen.
Wir fragen uns jetzt, ob es in Polen notwendig ist, sich als Dachdecker in die Handwerksrolle eintragen zu lassen wie es in D gemacht werden muss. Ist Dachdecker in Polen ein zulassungspflichtiger Beruf?
Leider haben wir auch nach eingehenden Recherchen nichts dazu rausgefunden.
In der Hoffnung auf ein paar Antworten sage ich jetzt schonmal:
und viele Grüße aus Gifhorn
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Thema: Gewerbeerlaubnis trotz Insolvenz |
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Vielen Dank schonmal für die Antwort. :-)
Die Gewerbeuntersagung umfasst neben dem von ihm damals ausgeführten Gewerbe auch alle anderen selbstständigen Gewerbe einschließlich der kaufmännischen Leitung eines Betriebs und der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden.
Seinem Schreiben ist leider nicht zu entnehmen welches Gewerbe er nun konkret anmelden will, nach Rücksprache mit Kollegen ist die Wahrscheinlichkeit jedoch hoch, dass er wieder ein Gewerbe im Bereich des Fugens aufnehmen will, da er ansonsten nichts gelernt hat und auch nie in einem anderen Beruf gearbeitet hat.
Er hat auch mehrere Bußgelder wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsgesetz bekommen. Weiterhin liegt ein Eintrag im GZR vor, wegen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Schwarzarbeitsgesetz.
Eine EV wurde ebenfalls abgegeben.
Das reicht doch eigentlich aus um die unzuverlässigkeit zu begründen und den Antrag abzulehnen oder sehe ich das falsch?
Nach den Kommentierungen von Landmann/Rohmer ist er ja allein schon wegen er EV nicht mehr als zuverläsig anzusehen.
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Thema: Gewerbeerlaubnis trotz Insolvenz |
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Hallo zusammen,
ich bin Azubi und im Moment in der Gewerbeuntersagung tätig und wollte gerne zu einem Fall eure Meinung wissen.
Und zwar geht es um einen Gewerbetreibenden, dem im Jahr 2008 sein Betrieb in Folge seiner Einkommenssteuerschulden beim Finanzamt geschlossen wurde, eine Gewerbeuntersagung durchgeführt wurde und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
Nun schreibt er und beantragt eine Erlaubnis um ein neues Gewerbe anzumelden, da er wie er schreibt "nun alles geregelt hat".
Weiterhin schreibt er, dass er mehrere Bewerbungsgespräche hatte aber jedes mal wenn die Sprache auf eventuelle Pfändungen oder Insolvenzverfahren kam, wurde das Gespräch abgebrochen bzw. er bekam eine Absage.
Daher will er sich jetzt wieder selbstständig machen, damit er seinen Lebensunterhalt wieder selber verdienen kann.
Sein Insolvenzverwalter hat ihm wohl gesagt, dass nichts dagegen sprechen würde, dass er wieder ein Gewerbe aufnimmt, da vom Gesetzgeber her alles rechtens sei.
Weiterhin schreibt er, dass er damit er mit seinen Steuerabgaben nicht in Verzug gerät auch eben diese jeden Monat statt nur einmal im Jahr abwickeln würde.
Frage ist jetzt: Können wir ihm die Erlaubnis erteilen?
Was ist hier mit §12 GewO, greift er hier? Oder muss eine "normale" Zuverlässigkeitsprüfung stattfinden?
Für eine Antwort sage ich jetzt schonmal
Viele Grüße aus Gifhorn
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