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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Hilfe bei Bescheid für Zwangskehrung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Hilfe bei Bescheid für Zwangskehrung
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Rosenstadt   Zeige Rosenstadt auf Karte Rosenstadt ist weiblich
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Hilfe bei Bescheid für Zwangskehrung

Hallo,

habe folgendes Problem und hoffe auf eure Hilfe.

Ich habe hier eine Mieterin, welche trotz Zwangsmittelfestsetzung (Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 €) und der Androhung der Ersatzvornahme dem Schornsteinfeger keinen Zutritt zu ihrer Wohnung gewährt, damit dieser die in der Wohnung befindliche Gastherme überprüfen kann.

Frage Nr. 1: In wie weit muss ich bei der Ersatzvornahme (Türöffnung) den Eigentümer der Wohnung, hier eine Wohnungsbaugesellschaft, mit einbeziehen und

Frage Nr. 2: Da dies meine erste „Betretungsanordnung“ werden soll, hat jemand einen Mustertext für mich und evtl. Tipps, auf was ich achten sollte?

Für Unterstützung wäre ich dankbar.
Einen schönen Tag noch!

A. Abicht
1 17.12.2007 12:23 Rosenstadt ist offline E-Mail an Rosenstadt senden Beiträge von Rosenstadt suchen
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Hilfe bei Bescheid für Zwangskehrung

Liebe Kollegin,

nach § 1 Abs. 3 SchFG sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger den Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gewähren.

Der Mieter einer Wohnung ist Besitzer und damit Adressat der Anordnung. Die Wohnungsbaugesellschaft muss daher nicht in die Durchsetzung der Zwangskehrung einbezogen werden. Es wäre aber sinnvoll, diese zu verständigen um Mißverständnisse zu vermeiden. Zudem könnte z.B. der Hausmeister die Aktion unterstützen.

Den Bescheid schicke ich mit PN, bezieht sich aber auf ein Haus das im Eigentum des Verpflichteten steht. Bei der Zwangskehrung wurde sogar in Abwesenheit des Eigentümers in das Haus eingedrungen. Hier waren der BKM mit Geselle (in Bayern Bezirkskaminkehrer) Polizei, Feuerwehr (für Türöffnung) und ich zugegen. Mal eine Abwechslung zum Büroalltag.

Mit rußigen Grüßen

__________________
Thomas Kirchhammer
2 17.12.2007 16:53 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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