Thema: Privatklinik § 30 GewO |
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Hallo Herr Morlock,
tja, da hat es fast den Anschein, dass wir hier im Südharz dem Himmel ein Stück näher sind, als Sie im Schwarzwald
Aber nochmal zurück zur Sache: Wie verfahre ich mit niedergelassenen Ärzten, welche in der erlaubnispflichtigen Klinik Belegbetten haben?
@Herr Keufner: Danke fürs Angebot, komme bei Gelegenheit darauf zurück.
A. Abicht
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Thema: Privatklinik § 30 GewO |
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Hallo ins weite Land,
möchte das Thema Privatkrankenanstalten noch mal aufgreifen.
Unsere drei, ehemals kreiseigenen, Kliniken wurden durch einen der größten privaten Klinikbetreiber Deutschland`s `übernommen`.
Die kreiseigenen Kliniken wurden durch eine GmbH bzw. gGmbH als öffentliche Anstalt betrieben (Landkreis hielt 95 % der Anteile) und waren somit nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 30 GewO. Die Nachfolger-GmbH hat im Handelsregister lediglich Firma, Gegenstand und Geschäftsführung ändern lassen. Der Landkreis hält wohl noch 5 % der Anteile.
Ich gehe davon aus, dass die „neue“ GmbH gewerbsmäßig betrieben wird und einer Konzession nach § 30 GewO bedarf, bin mir aber, je öfter ich darüber nachdenke, nicht mehr so sicher.
Da der neue Klinikbetreiber mit dem wohlklingenden Namen eines griechischen Sonnengottes in Deutschland über 60 Kliniken betreibt bitte ich insbesondere die Kollegen, in deren Bereich eine solche Klinik existiert, um Mitteilung, wie sie damit verfahren sind, bin natürlich auch für alle anderen Meinungen dankbar.
A. Abicht
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Thema: Gewerbeanmeldung Bezirksschornsteinfegermeister |
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Guten Morgen Herr Fries,
bisher war es so, dass die Schornsteinfeger nach der Bewerberliste auf den „frei gewordenen“ Kehrbezirk bestellt wurden. Nach § 17 Schornsteinfegergesetz sollte der BSM innerhalb seines Kehrbezirkes bzw. dessen Nahbereichs wohnen. Mit Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes sind dieser Paragraf und die damit verbundene Residenzpflicht entfallen.
Wir haben mittlerweile auch Schornsteinfeger, die weit außerhalb ihres Kehrbezirkes wohnen und unter ihrer Wohnanschrift gewerblich gemeldet sind.
A. Abicht
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Thema: Gestattungen |
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Danke Herr Kirchhammer für die schnelle Antwort.
A. Abicht
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Thema: Gestattungen |
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Möchte das Thema gern noch mal aufgreifen.
Ich habe hier jetzt einen Fall, bei dem zwei Personen zu „Kundgebungen“ aus einem Lieferwagen heraus belegte Brötchen und heiße Würstchen anbieten.
Polizeilich festgestellt wurde der Verkauf durch diese Personen im letzten Jahr zweimal und in diesem Jahr auch zweimal. Wie oft weitere „Kundgebungen“ mit entsprechenden Verkäufen stattfanden kann ich nicht sagen.
Eigentlich ist doch die Abgabe von Speisen nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei und kann ohne Gestattung erfolgen
. Andererseits neige ich dazu, wie Herr Kirchhammer schon ausführt, diese Tätigkeit dem § 55 a Abs. 1 Nr. 1 zuzuordnen, bin mir aber nicht sicher, ob sich hier schon eine Fortsetzungsabsicht unterstellen lässt.
Das i-Tüpfelchen bei dieser Angelegenheit ist Folgendes: Die Speisen werden nicht verkauft, sondern der „Erlös“ wird als „Selbstkostenpreis“ über Sammeldosen einkassiert.
Wie sind eure Meinungen dazu?
Sonnige Grüße
A. Abicht
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Thema: Hilfe bei Bescheid für Zwangskehrung |
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Hallo,
habe folgendes Problem und hoffe auf eure Hilfe.
Ich habe hier eine Mieterin, welche trotz Zwangsmittelfestsetzung (Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 €) und der Androhung der Ersatzvornahme dem Schornsteinfeger keinen Zutritt zu ihrer Wohnung gewährt, damit dieser die in der Wohnung befindliche Gastherme überprüfen kann.
Frage Nr. 1: In wie weit muss ich bei der Ersatzvornahme (Türöffnung) den Eigentümer der Wohnung, hier eine Wohnungsbaugesellschaft, mit einbeziehen und
Frage Nr. 2: Da dies meine erste „Betretungsanordnung“ werden soll, hat jemand einen Mustertext für mich und evtl. Tipps, auf was ich achten sollte?
Für Unterstützung wäre ich dankbar.
Einen schönen Tag noch!
A. Abicht
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Thema: Zuständigkeit Preisangabenverordnung |
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Guten
,
danke Puz.zle für die schnelle Antwort! Genau da liegt mein Problem. In der für Sachsen-Anhalt gültigen Zuständigkeitsverordnung ist halt so konkret nicht`s geregelt und ich glaube auch nicht, dass das Wirtschaftsministerium aus Magdeburg in den äußersten Süden des Landes kommt, um hier die Preisauszeichnungen zu kontrollieren.
Also entweder es ist irgendwann mal auf die untere Verwaltungsebene delegiert worden und ich finde nicht, wo es steht oder es wurde schlichtweg vergessen. Aber vielleicht findet sich doch noch der eine oder andere Preisauszeichnungsexperte aus Sachsen-Anhalt… Schönen Tag noch! A. Abicht
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Thema: Zuständigkeit Preisangabenverordnung |
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Hallo und guten Tag,
zum langen Dienstag schnell noch mal eine Frage, speziell an die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen-Anhalt. Ich habe folgendes Problem: Wo ist geregelt, wer für die Prüfung der Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung zuständig ist? Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist, soweit in den §§ 2 bis 4 nichts Besonderes bestimmt ist (ist hier nicht der Fall, auch wenn das Wirtschaftsstrafgesetz zwar aufgeführt ist, aber nicht die für mich relevanten Paragrafen) die Behörde zuständig, der die Ausführung der Rechtsvorschrift obliegt. Jetzt suche ich nun schon seit Stunden und finde einfach keine Zuständigkeitsregelung. Zwar ist in der ZustVO GewAIR das Preisangabengesetz aufgeführt, aber eine bestimmte Stelle ist dort nicht bezeichnet. Somit wäre die Mittelbehörde für die Ausführung dieser Rechtsvorschrift zuständig!? Zwar gab es mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit eine Übertragung von Zuständigkeiten von den Landkreisen auf die Gemeinden, dies betraf aber in dem Fall der Preisangabenverordnung nur den § 2, aber was ist mit den übrigen Paragrafen? Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Es wäre für mich auch ganz interessant zu erfahren, wie dies in anderen Bundesländern geregelt ist. Für eure Antworten danke ich. A. Abicht
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Thema: Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? |
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Na gut, ich gebe mich geschlagen!
Habe auch nach intensivster Recherche diverser Gesetzlichkeiten keine Ausführungen zum Umgang der gewerblichen Meldepflicht für Windenergieanlagen gefunden. (Bin aber im tiefsten Inneren immer noch davon überzeugt, dass es sich bei den einzelnen Niederlassungen um gewerbliche handelt, weil dort der unmittelbare Ort der Gewinnerzielung ist.) Wie verhält es sich nun aber mit dem Hauptsitz! Ist der denn anzeigepflichtig? Nach Mitteilung des zuständigen Gewerbeamtes weigert sich die Firma auch dort, ihre gewerbliche Tätigkeit anzumelden.
für die Antworten und ein hoffentlich sonniges Wochenende. A. Abicht
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Thema: Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? |
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Guten Tag,
also der Befürworter meint…
Ich gehe davon aus, dass die Betreiber von Windparks wenigstens eine Anmeldung an Ihrer Hauptniederlassung getätigt haben. Damit wäre das Problem mit der zustellfähigen Anschrift geklärt und warum sollte dann die Anmeldung einer Zweiniederlassung oder Zweigstelle nicht mit der Flurstücks-Nr. angemeldet werden. Die Baugenehmigung wird schließlich auch dafür erteilt.
Freundliche Grüße
A. Abicht
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Thema: Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? |
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Hallo und guten Tag!
Möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen, da wir jetzt vor der gleichen Problematik ste-hen.
Eine Firma betreibt im gesamten Bundesgebiet Windkraftanlagen (sog. Windparks). Der Auf-forderung zur Anzeigepflicht kam die Firma aus folgendem Grund nicht nach:
Ihre Anwälte ließen uns wissen, dass es sich „bei einer Windkraftanlage weder um einen Gewerbebetrieb, noch um eine Zweigniederlassung bzw. unselbständige Zweigstelle im Sinne des § 14 GewO handelt. Die gewerbliche Niederlassung wird durch die Firma vielmehr an ihrem Verwaltungssitz in N. bei G. ausgeübt. Hier ist die Firma gewerberechtlich auch ge-meldet.“ Eine Nachfrage beim dortigen Gewerbeamt ergab: Die Firma ist nicht angemeldet (aber auch schon bekannt). Vielleicht meinen die Herren Juristen ja mit der Anmeldung die Registrierung beim Amtsgericht!?
So weit, so gut!
1.
Meines Erachtens ist das Betreiben eines Windparks gewerbliche Tätigkeit. Allein der Wind-park hier im Landkreis erzeugt einen Jahresenergieertrag in Höhe von 1,69 Mio.kWh (hab zwar keine Ahnung davon, muss aber schon ziemlich hoch sein) und außerdem dient diese Energieerzeugung, anders als bei den Photovoltaikanlagen für den Eigenbedarf, ausschließ-lich der Gewinnerwirtschaftung.
2.
Bei der Frage nach der gewerblichen Niederlassung gem. § 42 GewO bin ich der Meinung, dass auch die verschiedenen Standorte anzuzeigen sind, da es sich hier nicht nur um geschlos-sene Räume handeln muss, sondern das es lt. Kommentierung von Landmann/Rohmer aus-reicht, sonstige offene Betriebsstätten zu unterhalten, welche zum dauernden Gebrauch einge-richtet ist.
Ich stimme Puz.zle in so fern zu, dass hier keine unmittelbare Geschäftsbeziehung zu Dritten vorliegt, aber die Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung, hier die Gewinnerzielung durch die Energiegewinnung erfüllt ist.
Soweit meine Auslegung des Gesetzes, lasse mich aber durch gute Argumente auch gerne vom Gegenteil überzeugen und hoffe auf eine rege Diskussion.
Freundliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen
A. Abicht
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Thema: Gestattung für Firmenweihnachtsfeier |
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Einen sonnigen guten Tag,
möchte das Thema nochmal aufgreifen. Ein hier ansässiger Gaststätteninhaber mietet von der Gemeinde einen Raum (räumlich getrennt zu seiner Gaststätte) und richtet dort private Geburtstagsfeiern aus. Er liefert Speisen und Getränke und bewirtet die Gäste. Bezahlt wird die Rechnung (hoffentlich) vom Jubilar. Muss hier das Gaststättengewerbe angewendet werden oder verhält es sich wie beim o.g. Getränkelieferanten?
Andere Konstellation. Der Jubilar feiert mit einem Bekannten zusammen deren beider Geburtstage. Eingeladen ist jeder, der die beiden kennt (oder auch nicht). Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, wird von jedem Gast ein Unkostenbeitrag von 10,00 € kassiert. Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
Danke im Voraus für eure Meinungen.
An alle, die heute das Glück haben, länger arbeiten zu dürfen
sch....önen langen Dienstag noch.
A. Abicht
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Thema: landwirtschaftliche Direktvermarkter - Gewerbebetriebe??? |
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Hallo,
leider bekomme ich die Datei nicht geöffnet. Aber die Begriffe Urproduktion - Gewerbe werfen bei mir wieder die Frage nach der Direktvermarktung "ab Hof" auf.
Gerade jetzt zur Spargel- und Erdbeerzeit schlagen diverse Händler ihre "Zelte" (oder auch große rot/grüne Kunststofferdbeeren) fernab ihrer Urproduktion auf. Da hier nicht mehr von einem Verkauf ab Hof gesprochen werden kann, stellt sich mir die Frage, ob es sich noch um Urproduktion oder um ein Gewerbe handelt.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig aus dem Jahre 2000 betreibt ein Landwirt schon deshalb ein Gewerbe, weil er seine Produkte nicht nur vor Ort, sondern auch an saisonalen Verkaufsständen, die er regelmäßig beliefert, verkaufen lässt. Das Gericht ging im vorliegenden Fall davon aus, dass zwischen der Produktion und dem Verkauf kein unmittelbarer Zusammenhang mehr besteht, da die Gewinnung der Produkte an verschiedenen Orten erfolgt und diese erst zu den Verkaufsstellen verbracht werden müssen.
Da die Vermarktung der Urproduktion von Jahr zu Jahr immer größere Ausmaße annimmt und dem Spargel und den Erdbeeren bald die Kirschen, Aprikosen, Äpfel etc. folgen, interessiert mich die Verfahrensweise in anderen Gewerbeämtern.
Danke und viele Grüße aus der sich langsam erwärmenden Rosenstadt
A. Abicht
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Thema: Zimmervermietung |
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Hallo und
Ich habe ein Problem mit der Vermietung einer Ferienwohnung und habe leider nichts Passendes im Forum gefunden. Deshalb folgende Problematik:
Aufmerksam geworden durch eine Anzeige im Touristenführer, wurde eine Person aufgefordert, ihre "Zimmervermietung" anzumelden. Die Person gab an, dass ihre Tätigkeit im Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung liegt und somit kein Gewerbe darstellt. Das OLG Braunschweig hat in seinem Beschluss vom 06.04.1987 unter anderem festgestellt, dass die Vermietung einer Ferienwohnung, wenn keine zusätzlichen, über die Nutzungsüberlassung hinausgehenden Leistungen erbracht werden, die mit einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar sind, kein Gewerbe darstellen (z.B. Zubereitung Frühstück, Handtuchservice etc.). Weiterhin wurde festgestellt, dass die Vermietung durch den Hauseigentümer, auch wenn diesem daraus eine Einnahmequelle entsteht, in der Regel nicht als Gewerbe angesehen wird, weil es sich in solchen Fällen gewöhnlich nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, sondern lediglich um eine in den Rahmen der Ausübung seiner Eigentümerrechte fallende allgemein übliche Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück handelt.
Gehe ich da jetzt richtig in der Annahme, dass eine Vermietung (bei häufigem Mieterwechsel) kein Gewerbe darstellt, wenn keine zusätzlichen Leistungen erbracht werden und kein "Gewinnstreben" erkennbar ist.
Bin für weiterführende Hinweise dankbar und wünsche gleichzeitig ein schönes, weil besonders langes, Wochendenende.
Gruß
A. Abicht
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Thema: Suche nach Urteil |
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Hallo und guten Tag aus dem verregneten Südharz!
Kann mir jemand bitte bei der Suche nach einem Urteil behilflich sein?
Ich benötige das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.07.1973, GewA 1973, 265, 269; a.A. v. Ebner, GewA 1977, 281 ff., 288. Es geht dabei um Geselschaften, deren Zweck das Errichten und Vermieten von Gebäuden ist.
!
Gruß, Abicht
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Thema: VO über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus bes. Anlass |
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Ich schließe mich der Meinung von Herrn Milbrodt an.
Wird eine Rechtsverordnung nach § 12 LSchlG erlassen, bestimmt dies nur den Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen (Milch, Backwaren etc.). In der Regel handelt es sich um VO nach § 14 LSchlG. Danach dürfen Verkaufsstellen öffnen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Hier im Landkreis wird eine Rechtsverordnung jeweils für die entsprechende Veranstaltung, Markt etc. zu einem bestimmten Datum erlassen und da es sich jährlich um höchstens 4 Sonn- und Feiertage handelt, hält sich der Verwaltungsaufwand auch in Grenzen.
Schwieriger wird es bei Ausnahmen nach § 23 LSchlG (öffentliches Interesse), vor allem in weiser Voraussicht auf die Fußball-WM. Hat jemach Erfahrungen damit? Sind irgendwo schon Allgemeinverfügungen erlassen worden?
Gruß, Abicht
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Thema: Gewerbeabmeldung bei Insolvenz |
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und einen sonnigen Tag aus der Rosenstadt Sangerhausen!
Ich verfolge schon seit einiger Zeit das Forum als "Besucher" und habe daraus schon verschiedentlich Anregungen entnehmen können
. Heute nun stehe ich selbst vor einem Problem:
Ende Februar hat der Geschäftsführer einer GmbH seine Firma bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft abgemeldet. Heute nun meldete sich bei besagter VG ein Insolvenzverwalter und verlangte, dass die Abmeldung "rückgängig" gemacht wird, da sich o.g. Firma in Insolvenz befindet. Da ich auch nach dem Studium diverser Ausführungen zum Gewerbrecht nichts gefunden habe, was eine Rücknahme rechtfertigen würde (das Gewerbeamt wusste zum Abmeldezeitpunkt nichts von der Insolvenz), bitte ich um eure Meinigung und sage im Voraus
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