Bescheinigung Gewerbe |
BB-Mainaschaff
Grünschnabel
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Hallo,
kann ich eigentlich Gebühren verlangen, wenn jemand eine aktuelle Bescheinigung möchte, dass sein Gewerbe noch gemeldet ist?
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1
18.09.2014 13:20 |
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Solon
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Thomas Lehmann
Tripel-As
ehemaliger Benutzername: The_great_Zag
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RE: Bescheinigung Gewerbe |
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Ich würde eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung erstellen.
Gebühr: 10,00 €
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2
18.09.2014 13:27 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Bescheinigung Gewerbe |
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aus Rheinhessen,
wie bei Radio Eriwan könnte man hier sagen - Im Prinzip schon - wenn es eine passende Rechtsgrundlage gibt. Nachsehen würde ich vielleicht mal in einem Allgemeinen Gebührenverzeichnis für Ihr Bundesland. Ähnliche Fragestellungen haben wir schon mal hier
diskutiert.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
18.09.2014 13:29 |
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LKKS
Kaiser
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Gebühren werden nach Landesrecht erhoben. In Hessen kostet die Bescheinigung Geld.
Ich würde hier in etwa 15 € verlangen.
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4
18.09.2014 13:29 |
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Roesje
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Ich mache es bei uns so, dass die Gewerbetreibenden, wenn sie ihre Bescheinigung mal verzottelt haben aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit 1x eine 2. Bescheinigung gebührenfrei ausgestellt bekommen.
Dies vermerke ich mir in meinem Programm und weise die Leute darauf hin, dass darüberhinaus die Bescheinigungen Geld kosten.
Wie hoch die Gebühr in RLP ist für Zweitschriften weiß ich gar nicht aus dem Kopf, aber ich würde meinen, dass es sich um 10 € rum handelt.
Meistens benötigen die Gewerbetreibenden nämlich darüberhinaus dann keine mehr
Allerdings sind wir hier auch so kulant, dass, wenn jemand eine aktuelle Bescheinigung z.B. für die Zulassung oder sonstige Behörden benötigt, wir eine Ausfertigung direkt an die Behörde schicken, auch gebührenfrei.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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5
16.10.2014 08:42 |
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