1000-Jahr Feier |
Der Präsident
Grünschnabel
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Hallo liebe Community,
in unserer Gemeinde findet in kürze in einem Ort eine 1000-Jahr Feier statt. Es werden dabei eine Vielzahl an Ständen und Händlern anwesend sein. Die Festsetzung als Spezialmarkt scheidet sicher aus. Ich tendiere nun zwischen der Festsetzung als Volksfest (§60b GewO), obwohl hier das Unterhaltungsprogramm nicht so extrem im Vordergrund steht, oder eben der Festsetzung als Jahrmarkt (§68 (2) GewO). Bei beiden ist auch das Problem, dass der Markt nicht wiederkehrend ist (vielleicht wieder in 500 Jahren
)
Veranstalter ist eigentlich der Ort, in Vertretung der Ortsbürgermeister, also die Gemeinde selbst
. Das heist, ich würde quasi uns selbst die Genehmigung erteilen, den Markt festzusetzen. Irgendwie auch sehr seltsam.
Was haltet ihr davon?
Beste Grüße,
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Plaste und Elaste aus Schkopau
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Der Präsident: 02.06.2015 17:49.
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02.06.2015 17:45 |
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Solon
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ordnungsamtkirchen
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Ich würde die Veranstaltung wenn überhaupt als Volksfest festsetzen. § 60 b GewO sagt, dass sich das Volksfest grundsätzlich in bestimmten Zeitabständen wiederholen muss. Auf die regelmäßige Wiederkehr kann auch einmal verzichtet werden (ergibt sich aus der Einschränkung „im Allgemeinen“). So können auch einmalige Volksfeste festgesetzt werden....
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2
03.06.2015 14:57 |
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Solon
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ordnungsamtkirchen
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... obwohl der Jahrmarkt besser passen würde, wenn die Unterhaltung nicht so sehr im Vordergrund steht. Aber auch hier gilt meiner Meinung das selbe. § 68 Abs. 1 spricht ebenfalls von der "im Allgemeinen" regelmäßigen Wiederkehr...
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3
03.06.2015 15:02 |
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
die Festsetzung als Volksfest begründet aber keine Marktprivilegien (z.B. Sonntagsverkauf oder RGK).
Allerdings würde ich bei einer solchen Jubiliäumsfeier auch nicht den Warenverkauf über den Ladentisch im Vordergrund sehen, so dass der "Jahrmarkt" wohl eher nicht in Betracht kommen dürfte.
Regina Runge
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4
08.06.2015 09:50 |
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kiel90
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Ich würde auch zu Volksfest pledieren. Und wenn ihr es als "alle 100 Jahre" Wiederholung anmeldet, ist auch eine Wiederholung.
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5
25.06.2015 20:11 |
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Renate Jacob
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... und dass man dabei auch manchmal der eigenen Gemeinde einen Festsetzungsbescheid erteit, ist ganz normal. Das mache ich jährlich zum Stadtfest und zum Weihnachtsmarkt.
Renate Jacob
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6
26.06.2015 10:34 |
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