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... obwohl der Jahrmarkt besser passen würde, wenn die Unterhaltung nicht so sehr im Vordergrund steht. Aber auch hier gilt meiner Meinung das selbe. § 68 Abs. 1 spricht ebenfalls von der "im Allgemeinen" regelmäßigen Wiederkehr...



Gepostet am 03.06.2015 um 15:02 von:
Benutzer: ordnungsamtkirchen
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