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Autor Beitrag
Thema: dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt
Impreza1982

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14.10.2013 11:33 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


ach richtig, das hatte ich eben vergessen zu erwähnen.
Eine Aussetzung in dem Sinne ist mir auch nicht bekannt. Habe auch nochmal gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob man bei einer Dauerfestsetzung einzelne Termine einfach aufheben kann... Hab auf die schnelle auch in der Kommentierung nichts gefunden. Wäre aber wahrscheinlich eher als Änderung der Festsetzung zu werten.

Wie gesagt, ich finde die vollständige Aufhebung der Festsetzung am sinnvollsten, da - so wie ich das verstehe - ja nicht einmal absehbar ist, wann evtl. wieder ein Markt stattfinden könnte. Ist glaube ich auch die sauberste Lösung.
Thema: dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt
Impreza1982

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14.10.2013 10:35 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Warum hebt ihr die Festsetzung nicht auf?

§ 69b GewO
[...]
(3) Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung zu ändern; § 69a gilt entsprechend. Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung aufzuheben, die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes jedoch nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.

Die Kollegen vom Tourismus und Event müssten dann einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung stellen und die Gründe dafür darlegen (=Unzumutbarkeit").
Dann Anhörung und im besten Fall die Aufhebung.

Eine komplette Aufhebung ist doch sinnvoller, als ständig auszusetzen.
Thema: Gewerbemeldungen bei Rechtsformwechsel OHG in GmbH & Co. KG
Impreza1982

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15.01.2013 13:18 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


würde ich genauso handhaben. Eine Ummeldung ist dafür nicht vorgesehen.
Thema: Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012
Impreza1982

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13.12.2012 08:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



Jetzt nen Kaffee und erstmal auf die nachmittägliche Betriebsweihnachtsfeier vorbereiten...

Prost
Thema: Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012
Impreza1982

Antworten: 9
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13.12.2012 08:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


ja, eine Schulung wäre dann sicher vonnöten.

In unserem Gewerbeprogramm kein Problem - einfach neuen Adressaten einfügen und die Meldung auch dahin.

Einfacher wäre es natürlich, wenn das Vet.-Amt die Meldungen auch über GewerbeWeb abholen würde.
Thema: Wer muss wo Auszug auf dem GZR beantragen?
Impreza1982

Antworten: 3
Hits: 3.838
RE: Wer muss wo Auszug auf dem GZR beantragen? 12.11.2012 15:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Genau so sieht es aus!
Thema: Gebührenfreie Gewerbeauskünfte
Impreza1982

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Hits: 5.681
RE: Gebührenfreie Gewerbeauskünfte 07.11.2012 15:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gebührenfreie Auskünfte erteilen wir i.d.R. ja auch nur an "Behörden". Als Behörde i.S.d. SGB X, wie auch im Sinne der VwVfG's der Länder sind alle Stellen definiert, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Und schließt m.E. auch die Krankenkassen als Anstalten des ö.R. ein.

Nach einer kurzen Runde GOOGLE habe ich auch noch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs gefunden (von 2012) --> hier

Da geht es zwar grundsätzlich um etwas anderes, es wird aber klargestellt (ab Seite 5), dass die KK als Behörden i.S.d. Verwaltungsverfahrensgesetze anzusehen sind.

Ich denke, hier ist die gebührenfreie Erteilung der Auskünfte unproblematisch.
(Außerdem hatten wir dasselbe Problem schonmal bezüglich Meldeamtsauskünften und mussten auch zurückstecken

Ich erhebe natürlich keine Ansprüche auf vollkommene Richtigkeit meiner Beiträge...
Thema: Beschäftigunsverbot/ Strohmannverhältnis
Impreza1982

Antworten: 14
Hits: 32.474
Strohfrau und Beschäftigungsverbot 17.03.2010 08:02 Forum: Gaststättenrecht


Liebe Kollegen,

ich habe einen kniffeligen Fall vor mir liegen.
Antragsteller A. (türkische Staatsang.) hat eine Konzession beantragt. Aufgrund der Strafakte (Versicherungsbetrug, Leistungskreditbetrug, häusliche Gewalt, Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Kreditkartenbetrug...- also von der Polizei bekamen wir eine ca. 16-seitige Auflistung) haben wir die Erteilung der Konzession abgelehnt. Schon beim Anhörungsbescheid hat er seinen Antrag zurückgezogen.
Dann kam seine Ehefrau, die nach Aussage beider eigentlich sowieso die Gaststätte betreiben sollte, da er arbeitsunfähig geschrieben wurde und jetzt Rentner ist.
Nach Überprüfung kam von der Polizei in 2 Fällen Versicherungsbetrug und uneidliche Falschaussage (gemeinsam mit Ehemann) - allerdings schon über 4 Jahre her. Also wieder Anhörung an die gute Frau - sie tauchte hier auf und gab an, sich von ihrem Ehemann trennen zu wollen, aufgrund der Vorfälle. Sie hätte jetzt gerade erst das Ausmass der Straftaten ihres Mannes begriffen und auch, dass sie da mit reingezogen worden wäre. Also ohne die Einflussnahme ihres Mannes, wäre sie nie auffällig geworden. Sie will weiterhin die Konzession - allerdings soll er halt eben nicht im Betrieb mitarbeiten dürfen - abgesehen davon, dass sie sowieso nur noch zusammen wohnen, weil gemeinsame Kinder da sind.

Ich bin mir so überhaupt nicht sicher, was ich jetzt machen soll - es spricht für sie, dass sie alleine herkommt - dass bin ich von türkischen Frauen weniger gewohnt. Auch ihre Aussage klang recht glaubhaft. Über die Straffälligkeiten die nur in geringem Ausmass waren und nichtmal im Führungszeugnis aufgeführt werden könnte man u.U. vielleicht hinwegsehen.
Wenn Erteilung der Konzession, dann natürlich nur mit der Auflage eines Beschäftigungsverbots für den Ehemann. Und permanenter Überprüfung, wer denn tatsächlich jetzt das Geschäft führt. Mildestes Mittel wäre das sicher. Aber ich habe noch immer Zweifel an der ganzen Geschichte...

Habt ihr nicht ein paar Tipps für mich?! Vielen Dank schonmal im voraus
Weißnicht
Thema: Gewerbeanmeldung während Insolvenzverfahren
Impreza1982

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26.11.2008 11:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Halli Hallo,

den Treuhänder informieren würde ich auch.
Allerdings liegt es ja nicht in unserer Hand, eine Gewerbeanzeige zurückzuweisen, da diese ja weder ein Recht begründet noch sonst etwas. Anzeige annehmen und die Behörden informieren. Den Vorschlag von der Kollegin der ARGE finde ich sehr gut: kurze Einverständniserklärung vom Treuhänder/RA und Anzeige annehmen.
Thema: Frühjahrs- und Herbstmarkt; Marktfestsetzung
Impreza1982

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Vielen Dank 16.10.2008 07:27 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Danke

Super, dachte ich mir doch, dass das alles nicht so einfach ist. ich war nur irritiert, weil er meinte, auch beim Ausschank alkoholischer Getränke würde keine Gestattung benötigt und das kann ich mir ja nun gar nicht vorstellen.
Manchmal ist mein Gefühl doch besser ;-)

Gruss aus Mittelhessen
Thema: Frühjahrs- und Herbstmarkt; Marktfestsetzung
Impreza1982

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Frühjahrs- und Herbstmarkt; Marktfestsetzung 15.10.2008 14:59 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Moin

In unserer Gemeinde finden 2x jährlich Märkte statt. Für Vereine, die Getränkestände machen möchten stellen wir eine Gestattung gem. § 12 GastG aus.
Ein Kollege meinte jetzt, ich könnte auch die Vorschriften des GastG, sowie die Reisegewerbekartenpflicht für den Marktbereich "außer Kraft setzen"- ich bin, gerade frisch aus der Ausbildung - in Sachen Markt und Marktfestsetzung nicht so bewandert. Ist das also generell möglich, oder ist das nicht ein bißchen zu "freizügig" für einen Markt. Klar ich spare mir einige Kontrollen, aber ob in dem Fall weniger immer mehr ist??? Kopfkratz

anbeten ich danke den lieben "erfahrenen" Kollegen schonmal vorab für die Hilfe...

Tschüß
Susanne Reinhart
Thema: Rauchen in Gaststätten
Impreza1982

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06.11.2007 07:26 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus dem NRSG-geplagten Hessen

Hier ist das Gesetz ja schon seit dem 01.10.2007 in Kraft und wir stellten fest, daß z.B. Einkaufszentren u.ä. Einrichtungen von diesem Gesetz nicht erfasst werden. Das heisst, Gaststätten in einem Einkaufszentrum haben Rauchverbot, während in dem Zentrum selbst geraucht werden darf.
Weiterhin stellen sich hier mittlerweile ganz andere Probleme dar: In unseren kleinen Dorfkneipen ist kein Platz für abgetrennte Raucherräume und die Raucher stehen also (angetrunken) vor der Tür, was wiederum zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner führt. Den lieben langen Tag nehmen wir nur noch Beschwerden von Nichtrauchern, Rauchern und Anwohnern entgegen. Liegt vielleicht an uns Hessen, ich könnte mir aber auch vorstellen, daß das in anderen Bundesländern nicht besser ist...

Mit lieben Grüßen aus Mittelhessen
Thema: Umwandlung Stellvertretererlaubnis in volle Konzession
Impreza1982

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05.11.2007 15:32 Forum: Gaststättenrecht


vielen Dank - da mein Chef immer davon gesprochen hat, daß die Stellvertretererlaubnis einfach umgeschrieben werden kann, war ich mir etwas unsicher, ich war auch der Meinung, daß ein neues, wenn auch verkürztes Antragsverfahren angestrebt werden muss.
Also vielen lieben Dank!
Bei soviel geballtem Wissen mache ich mir keine Gedanken mehr um das Bestehen meiner Prüfung fröhlich
Thema: Umwandlung Stellvertretererlaubnis in volle Konzession
Impreza1982

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Umwandlung Stellvertretererlaubnis in volle Konzession 05.11.2007 13:43 Forum: Gaststättenrecht


Hallo liebe (ausgelernte) Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mal eine Frage:

Kann man eine Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG) in eine volle Konzession umwandeln, wenn der Konzessionsinhaber ausscheidet und der Stellvertreter dieses Gewerbe weiterführen möchte? Oder muss ein komplett neues Antragsverfahren angestrebt werden (persönliche Zuverlässigkeit wurde geprüft).

Vielen Dank schonmal für die Hilfe und Unterstützung der Azubine fröhlich
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