Doppeltes Bußgeld bei Umzug |
Uschreynemackers
Grünschnabel
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Doppeltes Bußgeld bei Umzug |
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Hallo,
mein Mann ist 2008 von Hürth nach Köln umgezogen.
Er hatte in Hürth ein Gewerbe angemeldet.
Ihm war nicht bewußt, dass beim Umzug eine Abmeldung in Hürth und eine Anmeldung in Köln zeitnah hätte erfolgen müssen.
Er hat beides in 2011 nachgeholt, mit der Folge, dass zum einen die Stadt Hürth einen Bußgeldbescheid über 203,50€ erlassen hat und jetzt auch noch die Stadt Köln einen weiteren Bußgeldbescheid über 400 € erlassen hat.
Kann man tatsächlich für den Tatbestand zweimal belangt werden?
Ist es nicht so als wenn man 2 mal lebenslänglich für den gleichen Mord bekommt?
Weiterhin denke ist es unverhältnismäßig, da mein Mann den überwiegenden Teil seines Einkommens aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt und nur in ganz geringem Umfang gwerbliche Einkünfte hat.
Was könnte man jetzt tun?
Das Bußgeld an die Stadt Hürth wurde bereits gezahlt.
Einspruchsfrist läuft bald aus, macht ein Einspruch überhaupt Sinn, oder gibt es irgendeine Möglichkeit das Bußgeld zu reduzieren?
Fall jemand eine Idee hat, bitte schnell melden. Vielen herzlichen DAnk!
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1
31.12.2011 13:26 |
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Solon
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Kay Löffler
König
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Hallo Kölnerin,
es findet keine zweimalige Bestrafung einer Tat statt. "Bestraft" wird einmal der Verstoß in Hürth, da dort das Gewerbe aufgegeben, aber nicht abgemeldet wurde. Und dann in Köln, da dort ein Gewerbe angefangen, aber nicht angemeldet wurde. Das sind zwei verschiedene Taten, zwei Sachverhalte, zwei Zuständigkeiten, zwei Strafen.
Ob ein Einspruch etwas bringt, kann ich nicht sagen. Dass wäre Kafeesatzleserei ;-) Es hängt halt vom Richter ab. Ich gewinne fast jeden Prozess dieser Art, weil der Sachverhalt zumeist sehr eindeutig ist, aber oft wird das Bußgeld heruntergesetzt. Da der Verurteilte aber dann in der Regel die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, gleicht sich das wieder aus. Hat man eine Rechtschutzversicherung, dann am besten dort mal nachfragen.
Dennoch ein gutes neues!
Kay Löffler
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2
01.01.2012 22:57 |
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