Gaststättenwidergestattung nach Messerstecherei in Gaststätte |
Gewerbeanfänger
Eroberer
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Gaststättenwidergestattung nach Messerstecherei in Gaststätte |
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Hallo Zusammen,
bei mir hatte ein Gastwirt eine vorläufige Erlaubnis. In dieser Erlaubnis ist er an einem Abend mit dem Messer auf einen Gast los gegangen und hat diesen am Arm verletzt. Daraufhin wurde er am 31.08.2011 rechtskräftig Verurteilt zu 9 Monaten, Bewährungszeit 3 Jahre. Sein Gaststättenantrag wurde so dann abgelehnt.
Jetzt fragt er an, ab wann er denn wieder einen Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis stellen könnte.
Ich bin der Meinung mal mindestens die 3 Jahre Bewährungszeit und in diesen 3 Jahren darf er sich auch nichts neues zu Schulden kommen lassen.
Wer hatte schonmal so einen Fall und hat Erfahrung damit?
Bin über jede Mitteilung und jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße
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1
06.12.2011 11:34 |
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Solon
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m.schiller
Haudegen
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ersteinmal vorweg:
VGH München, Beschluss vom 15.Juli 2004 -22 CS 03.2151-, Gewarch 2004, 416
"Im Gewerberecht ist die strafgerichtliche Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung für die Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte nicht bindend, jedoch ist eine solche näher begründete, für den Antragsteller günstige Prognose von tatsächlichem Gewicht."
Aber:
OVG Lüneburg, Beschluss v. 08.06.2005 -7 PA 88/05-, NVwZ-RR 2005, GewArch 2005, 388
"Eine einmalige Bestrafung kann die gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen, wenn die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat schwerwiegend ist.
Bei besonders schutzwürdigen Rechtsgütern (Leben und Gesundheit) kann eine Verletzung auch dann befürchtet werden, wenn die Möglichkeit des /erneuten) Eintritts wesentlich geringer erscheint als die Möglichkeit des Ausbleibens."
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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2
06.12.2011 12:12 |
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