mobile Pflegediesnste |
Alexander1977
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Hallo zusammen,
derzeit haben wir vermehrte Anfragen für mobile Pflegedienste.
"Normale Bürger", Krankenschwestern oder auch Pflegepersonal aus Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen wollen einen mobilen Pflegedienst als Nebentätigkeit betreiben.
Die Tätigkeit umfasst dann u.a. Pflege, Einkaufsdienste, Hol- und Bringdienste zu Ärzten, etc.
Nun meine Frage:
Fallen diese Personen unter den Anwendungsbereich der GewO und müssen somit das Gewerbe anmelden?
Oder gilt das als Heilhilfsberuf und wird freiberuflich ausgeübt??
für die Antworten
__________________ Alex
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1
22.09.2011 11:27 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Einkaufsdienst und Hol- und Bringdienste sind schon mal Tätigkeiten, die mit Pflege nichts zu tun haben. Oftmals werden die Kranken oder Senioren auch nur betreut. Diese Tätigkeiten müssen angemeldet sein, insbesondere für die Personenbeförderung ist zudem eine Erlaubnis erforderlich.
"Richtige" Pflegedienste brauchen m.W. eine Zulassung der Krankenversicherung und die Tätigkeit gehört zu Heilhilfsberufen und muss nicht angezeigt werden.
Gruß
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2
22.09.2011 11:47 |
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Solon
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