Mobiles Gewerbe - Erweiterung |
MarkSander
Grünschnabel
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Mobiles Gewerbe - Erweiterung |
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Hallo und einen schönen Abend zusammen,
ich bin über Google Anfragen auf dieses Forum aufmerksam geworden und möchte die Gelegenheit nutzen, um meine Fragen hier zu stellen und kompetent beantworten zu lassen.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Expertise und Unterstützung.
Zu meinen Fragen. Ich versuche detailliert zu schreiben, so dass keine Rückfragen nötig sind.
Meine Lebensgefährtin ist Friseurmeisterin und hat die Prüfung erfolgreich im Jahr 2008 abgelegt.
Seitdem war und ist sie aktuell immer noch als Salonleitung in einem kleinen Unternehmen angestellt.
Sie hat nun entschieden, sich selbstständig zu machen, da sie ihre Zeit aufgrund des Nachwuchses flexibel gestalten möchte.
Einen eigenen Salon, den sie mit ihrem Meistertitel eröffnen könnte, kommt derzeit nicht in Frage, da die Risiken in Ihren Augen in der aktuellen Situation zu groß sind.
Man weiss nicht, wie sie Corona weiterentwickelt und das nötige Kleingeld ist nicht vorhanden, um dies stemmen zu können.
- Sie hat zum 31.12.2022 ihren Job mit einer ordentlichen Kündigung beendet.
- Parallel hat sie alle notwendigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung für ein mobiles Gewerbe eingereicht und der Vorgang ist bereits abgeschlossen und die Mobile Karte ist ab dem 01.01.2023 gültig.
- Die Umschreibung in der Handwerksrolle erfolgt ebenfalls zum 01.01.2023
- Eine Handvoll jahrelanger, treuer Stammkunden würde sie als Startgrundlage wahrscheinlich als eigene Kunden in Zukunft privat besuchen können.
- Es erfolgt kein aktives abwerben von Kunden, aber da die Kunden schon jahrelang wegen meiner Freundin in den Laden kommen, kennen sie teilweise ihre Nummer und Social Media Präsenz und werden sich von selber melden, wenn sie ab dem 01.01. nicht mehr in diesem Salon arbeitet.
- Wir wohnen in einem freistehenden Einfamilienhaus mit Wintergarten.
Soviel zum Background und nun zu meinen Fragen:
- Kann der jetzige Arbeitgeber Probleme machen, wenn die Kunden proaktiv meine Freundin suchen und zwecks der Treue und Zufriedenheit in Zukunft weiter bei ihr Kunde sein möchten?
- Ich habe gelesen, dass man im mobilen Gewerbe keine Werbung machen darf. Gilt dies auch für Meisterinnen? Mit Eintragung in der Handwerksrolle sollte das doch von der Theorie her möglich sein.
- Darf unter den gleichen Voraussetzungen eine Webseite erstellt werden und dort auch online Termine zur Buchung zur Verfügung gestellt werden?
- Zählt das Mobile Gewerbe als Kleingewerbe und somit im ersten/zweiten Jahr je nach Verdienst Umsatzsteuerbefreit?
- Auf Google liest man von Fahrtenbuch und Umsatzsteuer Buch. Was hat es damit auf sich?
Ich habe auch eine Frage zu einer potentiellen Idee zur Folgeaktivität:
Wie oben beschrieben haben wir ein freistehendes EFH mit Wintergarten
Baurechtlich müsste geklärt werden, ob die Vorgaben dafür gegeben sind, aber wie sieht es hier gewerberechtlich aus, wenn Sie den vorhandenen Wintergarten so herrichten würde, um auch in ferner Zukunft Zuhause Kunden bedienen zu können. (Wahrscheinlich mögen es einige Kunden nicht, wenn diese Zuhause besucht werden)
Darf sie dies mit der Mobilen Gewerbekarte durchführen, ober muss hier ein weiteres, stehendes Gewerbe angemeldet werden? Deckelt dies vielleicht die Eintragung bei der Handwerkskammer in der Gewerberolle? Hier ist ja bereits die Heimadresse hinterlegt Es sind keine Angestellten geplant und es wird auch nur ein Bedienplatz sein.
Vielen Dank für Eure Antworten
Mark
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09.10.2022 19:52 |
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Solon
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SteBa

Haudegen
  
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RE: Mobiles Gewerbe - Erweiterung |
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Individuelle Rechtsberatung ist im Forum leider untersagt, da dies ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass, sobald Werbung geschaltet wird und eine vorhergehende Terminabsprache stattfindet, kein Reisegewerbe sondern ein stehendes Gewerbe vorliegt, welches entsprechend § 14 GewO bei der Betriebssitzgemeinde anzumelden ist.
Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Es gibt eine "Kleinunternehmerregelung" welche jedoch nur steuerrechtlich relevant ist und im Gewerberecht nicht interessiert.
Sofern in einem Wohnhaus ein Gewerbebetrieb entstehen soll, stellt dies eine Nutzungsänderung dar, welche baurechtlich genehmigt werden muss.
Nach bisheriger Schilderung liegt hier wohl ein stehendes Gewerbe vor.
Ein Friseur im Reisegewerbe darf keine Werbung machen, keine Termine vereinbaren und hat keinen festen Betriebssitz. Er geht z.B. einfach von Haustür zu Haustür und fragt, ob die Leute sich die Haare schneiden lassen wollen.
Viele Grüße
SteBa
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2
10.10.2022 08:14 |
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