Meike
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unplausible Spielsituationen |
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Hallo zusammen,
wer hatte dies "unplausible Spielsituationen"
von Seiten der Spielhallenbetreiber und Casinobetreiber nicht schon alles lesen können in den letzten Monaten.
Angeblich böse Gerüchte und updates sollten es dann wieder "richten".
Nun kann man sich endlich mal im Internet anschauen, wie denn so etwas aussieht, was es laut Spiel- und Gewinnplan gar nicht geben darf.
http://www.blick.ch/news/schweiz/casino-...chtessen-179169
Und wie der Betreiber Casino Austria dann sogar mitteilte:
"Danach habe Behar Merlaku wohl noch mal auf den Startknopf gedrückt und ein weiteres Spiel aktiviert. Dadurch sei die Anzeige im Display unter Null gerutscht. «Das sollte bei Spielautomaten nicht passieren», so Himmelbauer. Denn dadurch sei ein Computerfehler aufgetreten, und folglich wurde «auf einem externen Display fälschlicherweise ein Gewinn von 42 949 672.86 Euro angezeigt».
Höchstgewinn: 4500 Euro
Ausserdem sei es für den Casino-Gast aus der Schweiz klar ersichtlich gewesen, dass er nicht gewonnen haben konnte, meint Himmelbauer. «An dieser Maschine beträgt der Höchstgewinn 4500 Euro. Automatenspiel-Gewinne über eine Million Euro gibt es nur im Rahmen des sogenannten Mega Million Jackpots. Das sind allerdings andere Spielgeräte.»
Also wollen die Casinos Austria den Millionengewinn nicht auszahlen. Allerdings ein Nachtessen für Behar Merlaku und die Auszahlung seines an dem Abend gewonnen Gewinns von 70 Euro würde das Casino locker machen."
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16.08.2011 12:58 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
gestern Abend nahm sich stern TV der "unplausiblen Spielsituation" an und es war schon eigenartig, die Sache mit der Jackpotanzeige.
Gibt es in deutschen Spielbanken ähnliche Jackpotsysteme?
http://www.stern.de/tv/sterntv/beinahe-m...nn-1771680.html
...................
Er gibt mehrere Zahlencodes ein, die dafür sorgen, dass die Gewinnsumme umgehend von Merlakus Automaten gelöscht wird. Anschließend steckt er die Casino-Karte - eine Guthabenkarte, mit der man an den Automaten spielen kann - ein und verschwindet damit in einem Hinterzimmer.
.........................
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12.01.2012 16:35 |
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Solon
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dieter116
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32 Bit Speicher höchster Wert FFFFFFFF = 4294967295
mal mit der Anzeige vergelichen !
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12.01.2012 16:53 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
was möchtest Du damit sagen.
Wir können jetzt ganz viele Werte Hexadezimal umrechnen
http://de.selfhtml.org/helferlein/dezhex.htm
aber wird es dadurch plausibler?
In der PM stand im Übrigen 85 cent - siehe oben-
VG
Meike
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13.01.2012 07:00 |
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dieter116
König
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Schön was du so alles findest.
Aber das kann auch der Windows-Taschenrechner.
Ich wollte damit sagen, dass die Erklärung des Casinos plausibel sein kann.
Wenn durch einen Softwarefehler mehr Einsatz abgebucht wird als auf dem Speicher ist, könnte dieser dadurch ' unter Null ' kommen und dann stände z.B. FFFFFFF6 im Speicher.
Eben der fragliche Betrag in Cent.
Eine genaue Erläuterung dessen kann dir bestimmt ein IT-Sachverständiger geben.
Wenn es denn nötig ist.
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13.01.2012 10:59 |
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jochen B.
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Wir benötigen eine länderübergreifende einheitliche Glücksspielaufsicht und zwar für alle Bereiche des Glücksspiels!
Nur so können "unplausible Spielsituationen" evtl. plausibl erklärt werden.
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13.01.2012 11:20 |
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Guenter
Tripel-As
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Jedem Programmierer ist sofort klar, was dort geschehen ist. Entsprechend sollte sich die Situation auch problemlos klären lassen.
Dem "Gewinner" nehme ich nicht ab, dass er nicht bemerkt hat, dass der Jackpot plötzlich einen Sprung von fast 43 Millionen Euro gemacht hat, als er ausgelöst wurde, und keine Zweifel daran hat, dass ihm der Gewinn zusteht. Aber probieren kann man es ja.
Das wäre vergleichbar damit, dass ein Gerät in einer Spielhalle plötzlich 9.999.999 Punkte (100.000 Euro -1 Cent) auf dem Punktespeicher anzeigt, halt der größte Wert, der dort angezeigt werden kann.
Ich bezweifle, dass ein Aufsteller bereit wäre, den Betrag umbuchen und auszahlen zu lassen. Und dem Kunden würe ich auch nicht abnehmen, dass er glaubt, dass ihm der unverhoffte Gewinn zusteht.
Günter
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30.01.2012 04:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Günter,
dann kommt also wieder die Frage aller Fragen, wann ist der Einsatz getätigt worden, der Spielvertrag geschlossen worden
und wann spricht man vom Gewinn.
Und damit meine ich nicht was sich die PtB so denkt und mit Fußnoten mal eben selbst definiert.
In entsprechenden Gerichtsverfahren geht es nämlich genau um diese Frage
wann wurde ein Vermögenswert unwiderruflich für das Spiel hingegeben mit der Aussicht auf eine Gewinnmöglichkeit.
Wenn die Casinomaschine eine ordnungsgemäße Buchhaltung hat, d.h. jeder einzelne Geschäftsvorfall aufgezeichnet wird, kann man doch den Nachweis
des "Computerfehlers" bringen.
Wenn nicht, dann muss man sich doch fragen, was "man" aus welchem Grund so zulässt, oder nicht?
Hallo Jochen,
da stimme ich Dir absolut zu. Wir benötigen wirklich dringend eine zentrale Glücksspielaufsicht, aber bitte nicht bei einem Wirtschaftsministerium angesiedelt, sondern beim Innen- oder Finanzressort und mit Menschen besetzt, die wirklich kontrollieren können.
VG
Meike
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30.01.2012 05:14 |
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Guenter
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betrag ausgezahlt werden muss, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen Programmfehler, oder einen technischen Defekt handelte.
In meinen Augen sollte es vor Gericht schon ausreichen, dass ein solcher Gewinn an dem Gerät gar nicht möglich ist. Nicht nur unwahrscheinlich, sondern ausgeschlossen.
Ein Urteil gegen das Casino hätte fatale Folgen. Dann müßte jedes schweizer Casino Angst vor seinen Geräten haben. Sie bräuchten sich nur einmal in vielen Jahren zu verrechnen, schon wäre das Casino ruiniert.
Der Spieler kommt mir nicht besonders helle vor. Er hat kein Gewinnbild, ist nicht an einen Jackpot angeschlossen, plötzlich kommt das Gerät auf einen Creditzähler von 42 Millionen Franken, den es noch nicht einmal anzeigen kann, und er hält sich für einen Gewinner.
Dabei hat das Casino noch Glück gehabt, dass das Gerät nur 32-Bit, und nicht 64-Bit-Werte verwendet, wie es bei neuesten Geräten sogar der Fall sein könnte. Dann wären es knapp 200 Billiarden Franken gewesen. Ich bin sicher, dass unser Spieler auch dann versucht hätte, seinen Gewinn einzuklagen.
Günter
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16
30.01.2012 07:55 |
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Meike
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Hallo Günter,
Du hast geschrieben:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betrag ausgezahlt werden muss, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen Programmfehler, oder einen technischen Defekt handelte."
Dann erklär doch bitte, wie der Nachweis erbracht wird / werden kann.
Viele Aufsteller kennen das Problem der "unplausiblen Spielsituationen".
Was sollen sie machen um den Nachweis zu erbringen.
VG
Meike
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1
30.01.2012 16:30 |
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Guenter
Tripel-As
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In diesem konkreten Fall sollte der Nachweis relativ einfach sein.
Bei einem Höchstgewinn von 4500 Franken müßte dieser Gewinn etwa 5000 Mal nacheinander aufgetreten sein. Mal abgesehen davon, dass jeder Taschenrechner für die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses nur noch eine 0 anzeigen würde, würde es mehrere Stunden in Anspruch nehmen, in denen es nur noch Höchstgewinne gibt.
Außerdem meldet das Gerät auf dem Handyvideo einen Jackpot. Trifft so eine Situation ein, bleibt das Gerät stehen. Es kann nicht mehr gespielt werden. Der Betrag wird ausgezahlt, das Gerät wird zurückgesetzt, bevor ein weiteres Spiel gestartet werden kann. In der Gewinnanzeige steht aber eine 0. Nach dem Zurücksetzen läuft an dem Gerät die letzte Spielsituation noch einmal wie ein Film ab. Das ist das letzte Spiel, im Falle einer Featureserie das ganze Feature. Auch dabei wird erneut kein Gewinn angezeigt werden.
Die ganze Situation ist absurd.
"Unplausible" Spielsituationen sind in der Regel nicht so krass. Spielhallengeräte können durchaus eine Folge von Gewinnen geben, die in ihrer Summe mehrere tausend Euro ergeben. Hier würde ich dem Aufsteller raten, im Zweifelsfall das Gerät auszuschalten, und umgehend den Hersteller zu kontaktieren.
Günter
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16
30.01.2012 18:24 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Günter,
nur weil etwas unlogisch ist, man es mit dem Taschenrechner nachrechnen kann, wie es hätte sein müssen etc. ist es kein Beweis. Das sind nur Indizien und die sind nicht so werthaltig
Aufgrund Deiner Anmerkung:
""Unplausible" Spielsituationen sind in der Regel nicht so krass. Spielhallengeräte können durchaus eine Folge von Gewinnen geben, die in ihrer Summe mehrere tausend Euro ergeben. Hier würde ich dem Aufsteller raten, im Zweifelsfall das Gerät auszuschalten, und umgehend den Hersteller zu kontaktieren."
gehe ich davon aus, dass Du Dich bis jetzt nur rein theoretisch mit diesen Dingen auseinander gesetzt hast.
VG
Meike
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1
30.01.2012 18:39 |
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Otten
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Günter,
nur weil etwas unlogisch ist, man es mit dem Taschenrechner nachrechnen kann, wie es hätte sein müssen etc. ist es kein Beweis. Das sind nur Indizien und die sind nicht so werthaltig
Aufgrund Deiner Anmerkung:
""Unplausible" Spielsituationen sind in der Regel nicht so krass. Spielhallengeräte können durchaus eine Folge von Gewinnen geben, die in ihrer Summe mehrere tausend Euro ergeben. Hier würde ich dem Aufsteller raten, im Zweifelsfall das Gerät auszuschalten, und umgehend den Hersteller zu kontaktieren."
gehe ich davon aus, dass Du Dich bis jetzt nur rein theoretisch mit diesen Dingen auseinander gesetzt hast.
VG
Meike |
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Was ist lo9s mit Dir, Meike, bist Du krank?
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16
30.01.2012 18:46 |
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Guenter
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
nur weil etwas unlogisch ist, man es mit dem Taschenrechner nachrechnen kann, wie es hätte sein müssen etc. ist es kein Beweis. Das sind nur Indizien und die sind nicht so werthaltig. |
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Da kann man nur hoffen, dass die Richter etwas besser verstehen, was ich geschrieben habe.
Zitat: |
Original von Meike
Aufgrund Deiner Anmerkung:
""Unplausible" Spielsituationen sind in der Regel nicht so krass. Spielhallengeräte können durchaus eine Folge von Gewinnen geben, die in ihrer Summe mehrere tausend Euro ergeben. Hier würde ich dem Aufsteller raten, im Zweifelsfall das Gerät auszuschalten, und umgehend den Hersteller zu kontaktieren."
gehe ich davon aus, dass Du Dich bis jetzt nur rein theoretisch mit diesen Dingen auseinander gesetzt hast. |
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Was wäre denn eine praktische Erfahrung?
Günter
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16
30.01.2012 20:55 |
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Meike
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Hallo Günter,
warst Du schon einmal als Sachverständiger vor Gericht? Wenn ja, müsstest Du doch wissen, was im Einzelnen gefordert wird.
Was passiert denn, wenn umgehend der "Hersteller kontaktiert wird".
Du kannst ja gerne Deine praktischen Erfahrungen schildern, dann können wir dies gegen andere praktische Erfahrungen hier im Forum abgleichen.
Aufgrund Deiner Erläuterungen wie man auf der IMA an den Ständen mit den Entwicklern in Kontakt treten sollte, um sich das mit der AQ
erklären zu lassen, gehe ich davon aus, dass wir sehr unterschiedliche Erfahrungen haben.
Da wäre der Austausch doch nett.
VG
Meike
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1
31.01.2012 05:01 |
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Guenter
Tripel-As
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Ich war weder Sachverständiger vor Gericht, noch habe ich als Aufsteller einen Hersteller kontaktiert.
Um den konkreten Fall verständlicher zu machen, sollte man sich vor Augen führen, dass dieses Gerät, um das es geht, einen Höchstgewinn besitzt, der nur etwa 5x höher liegt, als der übliche Höchstgewinn in Spielhallen. Wenn man sich ein Spielhallengerät vorstellt, das eine Gewinnsequenz von 8 Millionen Euro gibt, bekommt man einen Begriff davon, wie unrealistisch die Situation ist.
Bei "unplausiblen" Spielsituationen in Spielhallen geht es um wenige tausend Euro, einen Betrag, der auch im normalen Spielbetrieb auftreten könnte, wenn auch selten.
Wäre ich Aufsteller, würde ich abwägen, ob ich die Polizei hinzuziehe, um Personalien für eine eventuelle Anzeige festzuhalten. Das Kontaktieren des Hersteller ist unerläßlich.
Hast Du schon versucht, Dich auf der IMA über die Arbeitsweise der Geräte zu informieren?
Günter
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16
31.01.2012 12:14 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Günter,
dafür brauche ich die IMA nicht. Da habe ich andere Möglichkeiten.
VG
Meike
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1
31.01.2012 17:55 |
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Otten
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Günter,
dafür brauche ich die IMA nicht. Da habe ich andere Möglichkeiten.
VG
Meike |
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Zum Beispiel?
Welche andere Möglichkeiten hast Du?
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16
01.02.2012 18:36 |
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Meike
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Otten,
dass ich diese Frage hier in einem öffentlichen Forum nicht beantworten kann,
muss Dir doch klar sein, oder?
VG
Meike
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1
02.02.2012 05:06 |
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Otten
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Otten,
dass ich diese Frage hier in einem öffentlichen Forum nicht beantworten kann,
muss Dir doch klar sein, oder?
VG
Meike |
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Dann schreibe das bitte auf die Rückseite von Deinem Posting mit dem Vermerk, bitte nicht wenden!
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16
02.02.2012 07:24 |
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