keine gewerbliche Gaststätte im Vereinsheiim? |
Nigritella
Grünschnabel
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keine gewerbliche Gaststätte im Vereinsheiim? |
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Hallo zusammen, ich habe hier schon einige Beträge zu Gaststätten in Vereinsheimen gelesen. Ich habe daraufhin mal nachgefragt, wie das bei unserem Verein so gehandhabt wird. Die Antwort unseres Vorstandes hat mich dann etwas verwirrt, vielleich kann mich hier im Forum jemand aufklären ob wir das so richtig machen in unserem Verein.
Wir haben keine öffentliche Gaststätte, es ist aber ein Ehepaar als geringfügig Beschäftigte angestellt. Die beiden bereiten in der Woche kleine Gerichte zu, kümmern sich um den Getränkeausschank und haben noch so einige andere Aufgaben im Hausmeisterbereich.
Die Bewirtung erfolgt aber in Eigenregie der beiden, sie kaufen auf eigene Rechnung und verkaufen dann zum fast normalen Gaststättenpreis. Es werden auch Hochzeiten, Geburtstage usw. durchgeführt, der Verein vermietet dann den Saal an den Veranstalter und die Bewirtung erfolgt wieder durch die beiden.
Der Gewinn aus diesen Bewirtungen, so er denn erzielt wird, behalten die beiden.
Kann das denn sein, dass sie kein Gewerbe anzumelden brauchen, wie mir seitens unseres Vorstandes versichert wurde, weil während der Woche nur Vereinsmitglieder bewirtet werden und zB der Preis für ein Bier ca. 10 Cent günstiger ist als in einer öffentlichen Gaststätte? Ich danke schon jetzt für die Antwort.
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1
07.08.2011 15:44 |
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Solon
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Reiser
Jungspund
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RE: keine gewerbliche Gaststätte im Vereinsheiim? |
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Also ich bin der Meinung, dass die beiden ein Gewerbe anmelden müssen, das sie ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben.
Eine Konzession muss ebenfalls erteilt sein. Das geht aber auch über den Verein, wenn nur an Vereinsmitglieder Alkohol ausgeschenkt wird.
Viele Grüße aus dem Norden
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2
17.08.2011 11:06 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Da bin ich nicht ganz einverstanden.
Wenn das Pächter-Paar auf eigene Rechnung wirtschaftet, muss es die Erlaubnis besitzen. Ein Bierpreis, der nur rd. 10 ct unter dem Üblichen liegt, liegt damit immer noch deutlich (das doppelte) über dem Einkaufspreis. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt also definitiv vor, selbst wenn der Überschuss im Ergebnis nicht allzu hoch ausfallen wird.
Der Verein braucht die Erlaubnis nur, soweit er selbst auf eigene Rechnung Speisen oder Getränke zum sofortigen Verezehr verabreicht.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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17.08.2011 11:21 |
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