Umgestaltung der Küche |
Kobe88
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Hallo
Da ich
habe wie ich mit der Geschichte umgehen soll bitte ich um Rat.
Bei einer bereits bestehenden Gaststätte wurden damals bei Antragsstellung von der Lebensmittelüberwachung Auflagen erteilt. Somit war es nur möglich, dass in den Räumen eines Saales keine weitere Behandlung von Lebensmitteln erfolgen durfte. Die Abgabe von fertig zubereiteten Speisen die angeliefert werden war nur zulässig.
Da nun der Betreiber des Saales die Auflagen erfüllt, um vor Ort zu kochen, ist nun die Frage ob ich bei dieser Änderung noch Behörden befragen muss?! Umgebaut wird in dem Sinne eigentlich nicht.
Die Lebensmittelüberwachung hat somit das ok schon gegeben.
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1
30.06.2011 10:56 |
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Solon
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Vollmar-HEF
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RE: Umgestaltung der Küche |
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Hallo,
der Fall wäre für mich abgehakt, ohne noch andere Behörden zu fragen. Die Behörde, die für die Auflage verantwortlich war, hat doch ihr ok gegeben.
Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
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2
30.06.2011 11:53 |
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Solon
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Vollmar-HEF
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RE: Umgestaltung der Küche |
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Hallo,
ich habe nochmal nachgedacht: kommt evtl. noch eine baurechtliche Nutzungänderung des Saales in Betracht??
Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
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3
30.06.2011 12:03 |
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Kobe88
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Themenstarter
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RE: Umgestaltung der Küche |
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Vielen Dank schonmal dafür.
Also es wird ja nur in der Küche was verändert, wie z. B. Fliegengitter vor die Fenster. Küchengeräte waren ja schon bei Antragsstellung in der Küche vorhanden Der Saal bleibt so wie der ist.
Ich werde hierzu den Gaststättenbetreiber nochmal kontaktieren.
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4
30.06.2011 12:11 |
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