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gewerbe-sgh   Zeige gewerbe-sgh auf Karte gewerbe-sgh ist männlich
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Maklerprüfberichte bei GmbH & Co. KG

Hi und Hallo,

habe gerade den Streitfall, wer einen Prüfbericht für seine Maklertätigkeit abgeben muss und wer nicht.

Eine xy-GmbH hat als persönlich haftender Gesellschafter eine § 34c-Erlaubnis.
Die beiden Kommandististen der xy-GmbH & Co. KG haben ebenfalls jeder eine Erlaubnis.

Frage:
Reicht es aus, wenn für die nach außen tätige xy-GmbH & Co. KG ein Prüfbericht abgegeben wird oder muss ein jeder Erlaubnisinhaber ein Prüfbericht abgeben ???

__________________
Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
1 28.06.2006 15:19 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE Maklerprüfberichte bei GmbH & Co. KG

Hallo nach Sachsen-Anhalt,

die Vorlagepflicht für den Prüfbericht gilt gemäß § 16 (1) MaBV nur für Gewerbetreibende. Im Regelfall ist das bei einer GmbH & Co. KG nur der Komplementär (GmbH). Nur wenn die Kommandisten auch Geschäftsführungsbefugnis haben sollten (würde im Handelsregisterauszug drinstehen + GewA 1), wären sie in dem Fall ebenfalls als Gewerbetreibende zuzählen und zur Prüfberichtvorlage verpflichtet.
Ob sie eine Erlaubnis nach 34c haben, spielt keine Rolle, solang sie von dieser nicht aktiv gebrauch machen. Ansonsten wären ja auch alle konzessionierten Makler, die ihr Gewerbe eingestellt und abgemeldet haben, weiterhin vorlagepflichtig smile .

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 28.06.2006 19:48 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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