Annonyme Anzeige wegen Hygienemängel im Hotel |
FBH
Jungspund
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Annonyme Anzeige wegen Hygienemängel im Hotel |
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Hallo Zusammen,
mich erreicht eine annonyme Anzeige eines Übernachtungsgastes eines Hotels garni (ohne Gaststättenerlaubnis), der sich über hygienische Mängel bezüglich der Bettwäsche, der Teppichböden und Schimmel im Bad beschwert.
Nachdem die Beherbergung aus dem Gaststättengesetz herausgenommen wurde, entfällt ja schon einmal in Bezug auf das schimmelige Bad ein möglicher Eingriff z.B. als "ungeeigneter Raum" i.S.d. § 4 GastG.
Zum angestossenen Thema habe ich nun zwei Fragen.
1. Wer ist für Hygienemängel, die nicht im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene stehen zuständig? Irgendwie denke ich hierbei an das Gesundheitsamt als Fachbehörde oder ist das ein Fall für die öffentliche Sicherheit?
2. Erfahrungsaustausch: Wie wird bei Ihnen im allgemeinen mit solchen annonymen Anzeigen verfahren? Gehen Sie solchen Dingen überhaupt nach, wenn die Beschwerdeführer nicht "mit offenem Visier" kämpfen?
Mit besten Grüßen
aus Waldhessen
FBH
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Ex iniuria ius non oritur!
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1
16.06.2011 15:32 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Annonyme Anzeige wegen Hygienemängel im Hotel |
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aus Hückeswagen!
Zu Frage 1) würde ich auch auf die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes tippen, bin mir da aber nicht sicher.
Anonyme Anzeigen, bei denen unsere Zuständigkeit nicht gegeben ist, leiten wir an die zuständige Behörde weiter.
Bei Sachverhalten, die unserer Zuständigkeit unterliegen, handeln wir je nach Wertigkeit des angezeigten Sachverhalts. Ölwechsel im Wasserschutzgebiet würden z.B. anders behandelt als lautes Bohren zur Mittagszeit.
Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau
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2
16.06.2011 16:26 |
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Solon
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
vor kurzem hatte ich hier ebenfalls eine Beschwerde, die ebenfalls auf derartige Mißstände hinwies.
Auch hier waren es Unsauberkeiten im Bereich Bad/WC/ Bettwäsche und noch so einige "Kleinigkeiten" mehr.
ich habe daraufhin den Gesundheitsaufseher beim hiesigen Gesundheitsamt mit dem Sachverhalt konfrontiert und er hat auch spontan die Zuständigkeit anerkannt.
Darüber hinaus kann sich der Übernachtungsgast natürlich auch in privatrechtlicher Natur im Rahmen eines Zivilverfahrens gegen seinen Herbergsvater(mutter) stellen.
Zum Thema Anonym:
Es kommt darauf an (typisch Verwaltung
).
Zum Einen sehe ich das vielfach im Rahmen des Bauchgefühles. Wenn ich irgendwie den Eindruck habe, dass hier z.B. sog. Nachbarschaftskonflikte eine Rolle spielen, gehe ich sehr skeptisch mit der Anzeige um. Wenn aber auf z.B. gesundheitsrelevante Dinge (Schimmel in Gaststätten, bauliche Mängel u.ä.) oder auf Bußgeldtatbestände hingewiesen wird, dann steigen wir auch bei anonymen Anzeigen ein.
Also ist hier eine Portion Erfahrung nicht von Schaden.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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3
17.06.2011 08:17 |
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