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Autor Beitrag
Thema: "Abzocke" bei Online-Gewerbeanmeldung
FBH

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"Abzocke" bei Online-Gewerbeanmeldung 12.08.2021 11:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Zusammen,

heute hat bei uns eine Dame angerufen und sich beklagt, dass sie in der vergangenen Woche eine Online-Gewerbeanmeldung in Auftrag gegeben hat und sie bis heute keine Bestätigung der Anmeldung durch die Gewerbebehörde erhalten hat.

Bei der weiteren Recherche sind wir dann auf folgendes Internet-Portal gestoßen:

https://online-gewerbe.net

Die Firma mit Sitz in Berlin wirbt damit, dass man Gewebetreibende unterstützen möchte und man auf der Homepage ein Online-Formular ausfüllen kann, welches die Firma dann ausgefüllt an den Gewerbetreibenden zurücksendet. Den ausgefüllten Vordruck muß der Gewerbetreibende dann natürlich noch an das zuständige Gewerbeamt senden.

Für diese Dienstleistung (ausfüllen einer Gewerbeanzeige und Rücksendebriefumschlag!) nimmt die Firma stolze 24,99 EURO. Immerhin weist die Firma aus Berlin darauf hin, dass bei der Behörde nochmals Gebühren zu berappen sind.

Ganz klein befindet sich am unteren Rand der Homepage der dezente Hinweis, man sei ein Privatunternehmen und kein Gewerbeamt.

Natürlich ist diese Art von digitaler Ausfüllhilfe nicht verboten, zeigt jedoch mal wieder auf
wie einfach im Netz Geld zu machen ist.

Hat noch jemand Erfahrung mit dieser Firma gemacht?

Mit freundlichen Grüßen aus der Festspielstadt
Thema: Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz
FBH

Antworten: 8
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30.09.2020 11:48 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


...vielen Dank an die Kollegen für Ihre Einschätzung im geschilderten Fall.
Thema: Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz
FBH

Antworten: 8
Hits: 155.943
Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz 08.07.2020 14:01 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Zusammen!

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit dem Widerrufverfahren. Die Hintergründe die zur Unzuverlässigkeit und damit zum Widerruf der Reisegewerbekarte geführt haben sind Standard. Im wesentlichen sind es Rückstände bei öffentlichen Gebühren und Beiträgen, zudem wurde die Vermögensauskunft abgegeben.

Mein Problem ist, dass der Gewerbetreibende inzwischen mit unbekanntem Aufenthalt verzogen ist. Eine aktuelle Anschrift ist nicht feststellbar.
Die Idee wäre jetzt den Widerruf mit öffentlicher Bekanntgabe zuzustellen und zwar nach
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.V. mit § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz.

Evtl. würde ich das Ganze noch flankieren mit einem Sucheintrag im GZR.

1. Frage: Hat von Euch da schon jemand Erfahrungen oder wie geht Ihr in so einem Fall vor?
2. Frage: Wie ist die Tendenz hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für den Widerrufsbescheid? Ich tue mich da ein bischen schwer, denn bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist wahrscheinlich nicht mit dem Eingang der Gebühren zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bad Hersfeld
Milko Fehling
Thema: Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie
FBH

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Sonntagsarbeit im öffentlichen Interesse 19.03.2020 13:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


....gleiches gilt für Nordhessen. Hier ist in Sachen Sonntagsarbeit durch das Regierungspräsidium Kassel eine Allgemeinverfügung erlassen worden.

"Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für die Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)"


Herzliche Grüße aus Bad Hersfeld
Thema: Residenzpflicht bei Gewerbebetrieben
FBH

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Residenzpflicht bei Gewerbebetrieben 13.11.2015 12:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitleser,

gibt es eigentlich eine Verpflichtung, wonach ständig der Gewerbesitz besetzt sein muss?
Konkret geht es um einen Fall einer bevorstehenden Gewerbeüberprüfung wo der Inhaber der Einzelunternehmung ankündigt, dazu habe er jetzt keine Zeit, er fährt jetzt für vier Monate in Urlaub.

Ist hier nicht bereits die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt, wenn offensichtlich die Gewerbeprüfung be- oder verhindert werden soll.

Die Gewerbeordnung nebst Kommentierung ist da relativ schwammig formuliert.

Vielen Grüße aus der Festspielstadt
Milko Fehling
Thema: NEU: Illegale Jackpotanlage getarnt als „Monopoly Center“?
FBH

Antworten: 97
Hits: 139.879
28.08.2012 17:56 Forum: Spielrecht


Werte Kolleginnen und Kollegen,

eine Verständnisfrage. Bei einer Spielhalle in der bei einer gegebenen Raumgröße 10 Geldspielgeräte aufgestellt werden könnten, wurden insgesamt 14 Geräte festgestellt. Darin enthalten ist ein mit 4 Geräten gekoppeltes Jackpotsystem (Monopoly) der Serie ADP 1691.

Frage: Zählen die gekoppelten Geräte nur als ein Gerät in Bezug auf die Gesamtzahl der erlaubt aufstellbaren oder wird hier jedes Gerät mitgezählt, immerhin ist ja jedes einzeln spielbar.

Beste Grüße
M.F.
Thema: Annonyme Anzeige wegen Hygienemängel im Hotel
FBH

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Annonyme Anzeige wegen Hygienemängel im Hotel 16.06.2011 15:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Zusammen,

mich erreicht eine annonyme Anzeige eines Übernachtungsgastes eines Hotels garni (ohne Gaststättenerlaubnis), der sich über hygienische Mängel bezüglich der Bettwäsche, der Teppichböden und Schimmel im Bad beschwert.

Nachdem die Beherbergung aus dem Gaststättengesetz herausgenommen wurde, entfällt ja schon einmal in Bezug auf das schimmelige Bad ein möglicher Eingriff z.B. als "ungeeigneter Raum" i.S.d. § 4 GastG.

Zum angestossenen Thema habe ich nun zwei Fragen.

1. Wer ist für Hygienemängel, die nicht im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene stehen zuständig? Irgendwie denke ich hierbei an das Gesundheitsamt als Fachbehörde oder ist das ein Fall für die öffentliche Sicherheit?

2. Erfahrungsaustausch: Wie wird bei Ihnen im allgemeinen mit solchen annonymen Anzeigen verfahren? Gehen Sie solchen Dingen überhaupt nach, wenn die Beschwerdeführer nicht "mit offenem Visier" kämpfen?

Mit besten Grüßen
aus Waldhessen
FBH
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