2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
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das BMWK hat heute den > Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung veröffentlicht.
Auf der > Infoseite des Verordnungsgebers heißt es zur Änderung der > GewAnzV dazu:
Zitat:
Mit der Änderung der GewAnzV werden erforderliche Anpassungen in dem durch verschiedene Gesetze geänderten § 14 der Gewerbeordnung vorgenommen.
In § 1 Satz 1 Nummer 2 GewAnzV wird die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden als ein neuer Tatbestand für die Gewerbeummeldung ergänzt.
In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 10 bis 13 GewAnzV werden die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Ausländerbehörden, die Finanzämter und die Erlaubnisbehörden der Gewerbeordnung als sogenannte empfangsberechtigte Stellen für Daten aus der Gewerbeanzeige ergänzt und die Daten bestimmt, die diesen Stellen zu übermitteln sind.
Schließlich wird in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 GewAnzV die Bezeichnung der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden infolge einer Erweiterung der Überwachungsaufgaben angepasst.
Die Anhörungsfrist zum Entwurf läuft bis zum 30. Novermber 2022.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 11.11.2022 18:07.
@ Puz_zle: vielen Dank für die Information...
ich habe die Anlage eben einmal überflogen und die Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden vermisst oder übersehen... das ist bei uns gerade ein Thema, da unsere Steuerabteilung direkten Vollzugriff auf unser Gewerbeprogramm haben will, ich aber der Meinung bin, dass dies nicht möglich ist....
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