Mittelnachweis für Pfandleiher |
Astrid Probst
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Mittelnachweis für Pfandleiher |
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Halli hallo liebe Kollegen im ganzen Land!
ich bin es schon wieder - bitte helft mir doch noch einmal und sagt mir, wie hat der Mittelnachweis für den Pfandleiher auszusehen? Wie wird das bei Ihnen gehandhabt?
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe -
herzliche Grüße aus Cottbus
Astrid Probst
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1
23.06.2006 09:54 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: Mittelnachweis für Pfandleiher |
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Einen schönen guten Tag aus Kassel, Frau Kollegin!
Angaben über den Nachweis der erforderlichen Geldmittel finden Sie unter der Nr. 2.2.2 der PfandLeihVwV .
Am einfachsten geht es mit einer Bankbürgschaft oder einer Finanzierungszusage. Allerdings sind diese Nachweise größtenteils mit zusätzlichen Kosten für den Antragsteller verbunden.
Wenn man die Aufzählung der verschiedenen Faktoren in Nr. 2.2.2 berücksichtigt, dann dürften die Personalkosten und die Raummiete die größten Posten sein.
Also: (Warm)-Miete + NK x 6 Monate. Das Gleiche bei den Personalkosten. Am besten beim Gewerbetreibenden den - beabsichtigten - Personalbestand erfragen oder von der Gewerbemeldestelle eine Kopie der Gewerbeanzeige anfordern. Gfls. findet sich tatsächlich mal eine Angabe in Feld 19 der Gewerbeanzeige.
Falls sich der Gewerbetreibende weigert, den Personalbestand und die Personalkosten mitzuteilen, kann man ihn ja erstmal dezent auf seine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hinweisen. Die Auskunft ist schließlich erforderlich, um die Erfüllung der Kriterien für die Erlaubniserteilung festzustellen.
Kommt der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, dann gibt's auch keine Erlaubnis.
Viele Grüße aus der Kassel
Frank Fricke
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
23.06.2006 10:39 |
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Solon
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Amber
Foren As
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Zunächst ein freundliches
in die Runde.
Tatsächlich ist die Höhe der Sicherheiten nirgends genau definiert.
Bei uns werden pauschal 100.000 € für normale Pfandleiher und 125.000 € für Autopfandleihen als Sicherheiten gefordert. Es gibt auch Städte, in denen über 200.000 € gefordert werden....
Außer den vom Kollegen Fricke genannten Bankbürgschaften oder Finanzierungszusagen akzeptieren wir auch noch Bankguthaben. Sonstige Vermögenswerte wie
oder
akzeptieren wir jedoch nicht. Wir hatten mal einen, der wollte uns Goldbarren auf den Tisch legen - die ahebn wir aber dann auch nicht genommen...
Die Aufzählung von Kollege Fricke hinsichtlich der zu deckenden Kosten ist ja ganz nett, hier fehlen mir aber die weiteren Mittel für die Pfänder. Was nutzt es, wenn die Finanzierung der Miete und Mitarbeiter gesichert ist, aber dann nichts mehr bleibt, um den Gegenwert für die Pfänder auch auszuzahlen? Gerade hier muss m.E. sicher gestellt sein, dass genügend Kapital vorhanden ist, um zumindest bis zur ersten Versteigerung über die Runden zu kommen. Deswegen verlangen wir bei Autopfandleihen auch "etwas" mehr, als bei den anderen, da Autos vom Grundwert her höher zu beleihen sind, als z.B. ein Kaffeservice von der Oma.
Dass Mittelnachweise allgemein nur etwas für den Augenblick sind, ist sicherlich eine andere Sache, die vom Gesetzgeber nicht so wirklich bedacht wurde (was ja aber eigentlich nicht sein kann, da der Gesetzgeber an sich ja klug und weise ist).
In diesem Sinne noch ein schönes Wochenende und viel Spass beim
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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3
24.06.2006 12:36 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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Mitelnachweis für Pfandleiher |
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Einen schönen guten Morgen und
aus Kassel!
Was Amber da schreibt hat schon alles Hand und Fuß; vor allem, was die Geldmittel für die Auszahlung der Pfänder betrifft.
Unter diesen Gesichtspunkten gehen 100.000 EUR völlig in Ordnung.
Auch wir akzeptieren selbstverständlich Bankguthaben. Voraussetzung ist halt immer, dass dem Pfandleiher die Geldmittel sofort zur Verfügung stehen. Deshalb werden keine Immobilien, Kunstgegenstände oder Depotguthaben anerkannt.
Viele Grüße
Frank F. aus K.
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4
26.06.2006 09:01 |
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Amber
Foren As
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zusammen,
.....da bin ich aber froh, dass unsere 100.000 in Ordnung gehen - hätte sonst nicht gewusst, was tun, denn "das haben wir immer schon so gemacht".....
Ausserdem haben höhere Sicherheiten den Vorteil, dass man sich eine gewisse Klientel eher vom Hals halten kann (ja, ja mir ist klar, dass das nicht der Sinn der Sache ist - aber doch ein schöner Nebeneffekt). Hier häufen sich in letzter Zeit Anfragen von Leutchen, die zwar von den Papieren her (noch) sauber sein mögen, aber ansonsten eher in die Sparte "dubios" einzustufen wären. Schon beim Vorgespräch merkt man, dass die nur irgendetwas probieren wollen (was an sich ja nicht unbedingt schlecht ist, wenns darum geht, nen Job zu haben) und dass es ihnen letztendlich nur um schnell und vor allem einfach verdientes Geld geht. Nach fast 30 Jahren im Gewerbebereich bekommt man ja nun doch ein kleines Näschen für solche Pappenheimer, bei denen man schon im Vorfeld weiß, dass es nachher nur Ärger gibt, weil sie entweder keinen Bock oder es einfach nicht drauf haben
, sich mit allen Konsequenzen, die das Selbstständigsein nun mal so mit sich bringt, auseinander zu setzen. Und grade in einem so sensiblen Bereich wie beim Pfandleiher ist es ganz gut, da schon so weit es irgend geht, im Vorfeld die Spreu vom Weizen trennen zu können.
Schlimm genug wenn man sich ansehen muss, wer in letzter Zeit alles Bewacher werden will.
......
In diesem Sinne
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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5
27.06.2006 07:37 |
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