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Zum Ende der Seite springen MAS3000 – verfälschte steuerliche Daten – Urteil LG Köln 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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MAS3000 – verfälschte steuerliche Daten – Urteil LG Köln

Hallo zusammen,

für alle, die das Urteil des LG Köln noch nicht kannten und dachten, dass die PtB zugelassenen Automaten und die technischen Aufzeichnung zur Erhebung der steuerlichen Daten nach dem Stand der Technik gesichert gebaut seien:


http://www.jusmeum.de/urteile/lg_k%C3%B6...7695b8049fc0f0f

„Im Januar 2008 wurde der Angeklagte F auf einer Messe in Düsseldorf darauf aufmerksam gemacht , dass man mithilfe eines neu entwickelten Programmes für Auslesegeräte die Auslesestreifen der Geldspielgeräte manipulieren könne , so dass diese niedrigere Einnahmen dokumentierten , als tatsächlich erzielt worden seien .“……………

„Ende September 2008 schafften die Angeklagten gemeinsam ein Auslesegerät mit mobilem Drucker der Marke C , Modell MAS 3000 , an . Der Angeklagte M traf sich schließlich mit dem Anbieter des Manipulationsprogrammes an einer Tankstelle . Er übergab dem Mann , der sich als Spielhallenbetreiber " X " aus Q vorstellte , das erworbene Gerät mit der Originalsoftware . Gegen eine Bezahlung von 7000 Euro in bar spielte der Mann die veränderte Software auf das Gerät auf und gab es dem Angeklagten M bei einem erneuten Treffen zurück“………………

„Nach den unter II . getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten der gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß §§ 268 I Nr . 1 und 2 , III , V , 267 III , IV , 25 II , 52 , 53 StGB in 9 Fällen strafbar gemacht .
Sie haben durch die Verwendung einer manipulierten Programmversion auf den Vorgang der Aufzeichnung der Umsätze der Spielautomaten so eingewirkt , dass das Ergebnis der Auslesung verfälscht wurde . Hierbei sind sie aufgrund eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes arbeitsteilig vorgegangen . Im Anschluss haben sie von den durch die Manipulation erlangten Aufzeichnungen durch die monatliche Vorlage beim Steuerberater Gebrauch gemacht „
1 12.05.2011 08:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hoffentlich sind auch die Anbieter dieser Software mit geschnappt worden ,
unmöglich wenn sowas auf dieser Messe passiert , die Strafe kann nicht hoch genug sein .
2 12.05.2011 09:04 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Meike
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Hallo Karo,

welcher Straftatbestand greift nach Deiner Ansicht bei den Anbietern der Software?



Warum meckerst Du nicht über das, was diese Arten von Straftaten überhaupt möglich macht,
d.h. eine Buchhaltung, die nicht der Abgabenordnung entspricht, leicht veränderbar ist und trotzdem
bei einem Antrag auf Bauartzulassung von der PtB nicht als Mangelhaft zurück gewiesen wird, obwohl
bereits umfassende Ermittlungsverfahren auch mit Aburteilungen vorliegen?



Nach meinem Dafürhalten und deswegen schreibe ich hier und in Papierform seit Jahren, muss man das Übel immer an der Wurzel packen,
d.h. warum ist soetwas überhaupt möglich,
um so bestmöglich kriminalpräventiv vorgehen zu können.


Und die Wurzel des "Übels" ist die Zulassungspraxis der PTB!


VG
Meike
3 13.05.2011 06:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Karo,

welcher Straftatbestand greift nach Deiner Ansicht bei den Anbietern der Software?

VG
Meike



Denkbar:
Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Beihilfe / Anstiftung zur Fälschung technischer Aufzeichnungen


Grüße

__________________
gmg
4 13.05.2011 10:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

die Steuerstraftaten wurden fallen gelassen.

Es ging nur um die Fälschung der technischen Aufzeichnung.


Es gibt natürlich verschiedenste Beihilfevariationen u.a. Beihilfe durch Unterlassen.


VG
Meike
5 13.05.2011 11:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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