Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
Kneip
Doppel-As
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Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
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Hallo Leute,
spricht etwas dagegen, wenn eine GmbH, dies ausweislich des Handelsregisterauszuges vor 1,5 Jahren nach Liqidation erloschen ist, von Amts wegen abgemeldet wird?
Oder muss ich erst den damaligen Liquidator anschreiben und zur Abmeldung auffordern?
Viele Grüße
Werner Kneip
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1
12.06.2006 11:42 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
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Lieber Kollege,
einfach vAw abmelden, § 15 Abs. 1 Satz 5 GewO.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
12.06.2006 11:53 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
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Hallo,
da die Betriebsschließung eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist, würde ich von Amts wegen abmelden (allerdings würde ich § 14 Abs. 1 S. 5 GewO nehmen; war aber sicherlich nur ein Flüchtigkeitsfehler vom Kollegen).
Schöne Grüße
A. Thien
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3
12.06.2006 12:03 |
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Ingolstadt
König
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RE: Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
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Liebe Kollegin,
danke für die Unterstützung, habe gerade an meine Mittagspause und den Genuss von Weisswürsten gedacht. Aber es gibt halt doch Solidarität unter KollegInnen.
, die Weisswurscht (richtige Aussprache) ruft
__________________ Thomas Kirchhammer
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4
12.06.2006 12:08 |
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